Eventueller Betrug des Betreuers

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Ildiko
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Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von Ildiko »

khmlev hat geschrieben:
Ildiko hat geschrieben:Warum sollte mein Anwalt keine Antwort vom Betreuungsgericht erhalten, nachdem er es war, der die Sache dem Betreuungsgericht gemeldet hat?
Weil der Mandant des Anwalts nur Beteiligter des Verfahrens wird, wenn das Nachlassgericht im Wege des pflichtgemäßen Ermessen den Mandanten des Anwaltes zum Beteiligten des Verfahrens macht. Auskunft erhalten nur Beteiligte des Verfahrens.
Bis jetzt hat mein Anwalt immer Antwort vom Betreuungsgericht bekommen, auch die Mitteilung wieviel die Haushälterin fürs Nichtstun bekommen hat.
questionable content
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Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von questionable content »

Ich gehe mal davon aus, dass wir von 2.600 Euro *Brutto* reden?

2600 Netto plus 13. Monatsgehalt sind rund 60.000 Euro Jahresgehalt Brutto.

Das sind rund 15-20.000 mehr als gelerntes Pflegepersonal mit langjähriger Erfahrung in der Großstadt bekommt.

Von Haushälterinnen möchte ich da nicht einmal reden.

Abgesehen davon: Es gibt in solchen Fällen immer mal Ausnahmen, warum eine Kündigung vorübergehend ausgesetzt werden kann.

Klassischer Fall wäre die erwartete Rückkehr aus dem Heim oder Krankenhaus wg. vorübergehender Unterbringung.

Das ist allerdings selten und wäre dann vom Betreuer zu belegen. Die Dauer der Weiterbeschäftigung - zumal bei voller Stundenzahl - ist sehr außergewöhnlich. Umso mehr, als der Betreuer aufgrund der Verwandschaft eher noch vorsichtiger hätte sein müssen.
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
WHKD2000
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Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von WHKD2000 »

questionable content hat geschrieben:

Abgesehen davon: Es gibt in solchen Fällen immer mal Ausnahmen, warum eine Kündigung vorübergehend ausgesetzt werden kann.

Klassischer Fall wäre die erwartete Rückkehr aus dem Heim oder Krankenhaus wg. vorübergehender Unterbringung.
:shock: :shock:
Bei voller Bezahlung während Untätigkeit?

Soll die gute Frau doch währenddessen woanders "den Haushalt machen" :lachen: :lachen:
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
questionable content
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Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von questionable content »

WHKD2000 hat geschrieben:
questionable content hat geschrieben:

Abgesehen davon: Es gibt in solchen Fällen immer mal Ausnahmen, warum eine Kündigung vorübergehend ausgesetzt werden kann.

Klassischer Fall wäre die erwartete Rückkehr aus dem Heim oder Krankenhaus wg. vorübergehender Unterbringung.
:shock: :shock:
Bei voller Bezahlung während Untätigkeit?

Soll die gute Frau doch währenddessen woanders "den Haushalt machen" :lachen: :lachen:
Zum einen ist oft genug auch dann noch etwas zu tun, wenn die Pflegeperson vorübergehend nicht im Haus ist.

Zum anderen ist es völlig normal, dass Arbeitnehmer Geld bekommen, ohne dass sie arbeiten. Das wäre bei einer Kündigung doch auch nicht anders. Wenn z.B. die Pflegeperson stirbt ist offensichtlich wenig bis nichts an normaler Haushaltsführung zu tun. Ändert aber nichts daran, dass bis zum Ablauf der Kündigungsfrist das volle Entgelt zu zahlen ist.
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WHKD2000
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Re: Eventueller Betrug des Betreuers

Beitrag von WHKD2000 »

questionable content hat geschrieben: Zum einen ist oft genug auch dann noch etwas zu tun, wenn die Pflegeperson vorübergehend nicht im Haus ist.

Zum anderen ist es völlig normal, dass Arbeitnehmer Geld bekommen, ohne dass sie arbeiten. Das wäre bei einer Kündigung doch auch nicht anders. Wenn z.B. die Pflegeperson stirbt ist offensichtlich wenig bis nichts an normaler Haushaltsführung zu tun. Ändert aber nichts daran, dass bis zum Ablauf der Kündigungsfrist das volle Entgelt zu zahlen ist.
am besten diese Frist vom Betreuer gleich mal auf 3 Jahre festlegen lassen :lachen:

10 Monate volles "Gehalt" fürs Nichtstun?Vllt.bisschen Staubwischen in der Wohnung??

Der hier oft zitierte "findige" RA würde den Betreuer rasieren.
Aber auch der Laie könnte das leicht schaffen.
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
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