Der Acker im Ort, bauen?

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

Moderator: FDR-Team

prof_haase
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Der Acker im Ort, bauen?

Beitrag von prof_haase »

Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Max Mustermann hat ein Grundstück, welches im Flächennutzungsplan als Land für Landwirtschaft gekennzeichnet ist.
Das Grundstück liegt aber innerhalb einer geschlossenen Ortschaft (gelbes Schild) und ist komplett erschlossen, Wasser, Abwasser etc….
Ich habe viel gelzen von „geht nicht“ bis „innerhalb einer Ortschaft darf man immer bauen“. Blöde Frage.
Was gilt hier?
Was ist die Grundlager der Aussagen die hier kommen?
Mir geht es ehrlich gesagt um Klarheit.
Es ist logisch, dass Max auf Ackerland was im Nirwana liegt und nicht erschlossen ist nicht bauen darf, Zersiedlung etc…, aber was ist wenn der Acker im Ort liegt und erschlossen ist? Welche „Recht“ gilt hier?
Danke

Haase
MGH
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Re: Der Acker im Ort, bauen?

Beitrag von MGH »

Es gibt mehrere Kriterien, die über die Zulässigkeit von Bebauung entscheiden. Die Erschließung ist eine davon.
Maßgeblich sind die §§ 30 - 35 BauGB
Danach ist es zulässig, (etwas vereinfacht)
- wenn es einen Bebauungsplan gibt (§30)
- ein Bebauungsplan fast fertig ist (§33)
- es innerhalb "im Zusammenhang bebauter Ortsteile" (Innenbereich) liegt und sich einfügt (§34)
- es im Außenbereich liegt und in die aufgezählten Konstellationen fällt (§35)

Nun ist die Abgrenzung Außenbereich zu bebauter Ortsteil oft schwierig.
Das Ortsschild ist eine verkehrsrechtliche Regelung und hier nicht relevant.
Ein seeeehr kleiner Acker kann eine Baulücke innerhalb eines Ortsteils sein (somit grundsätzlich bebaubar), meistens dürfte ein Acker aber als Außenbereich im Innenbereich zu werten sein. Damit sind die Möglichkeiten eher beschränkt.
Auch kann die Lage auf dem Grundstück ein Thema sein.

Der Flächennutzungplan ist eigentlich nur bei den sonstigen Vorhaben nach §35 (2) ein Aspekt.

Die finale Entscheidung kann hier nicht aus der Ferne getroffen werden. Es kann auch sein, das bestimmte Randbereiche evtl. bebaubar sind.
Es soll auch Fälle gegeben haben, bei denen ein Bauvorhaben, das dem Bürgermeister gefällt leichter möglich war... ;-)
oder die Gemeinde stimmt zu, für diesen Bereich einen Bebauungsplan (oder andere Satzungen) aufzustellen.

Wenn die Überlegung konkreter ist, einfach mal beim Bauamt nachfragen und ggf die Aussage von einem Fachmann prüfen lassen.
prof_haase
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Re: Der Acker im Ort, bauen?

Beitrag von prof_haase »

Hallo,

erst mal Danke für die Rückmeldung.

MGH: Die Bedingungen, die Du da geschrieben hast: „….. ist zulässig wenn“ sind das und oder „oder“ Bedingungen? Also alle oder nur einer zu erfüllen?

Der verstorebene Vater von Max, der Moritz hatte vor Jahren mal eine Bauvoranfrage gestellt. Diese ist abgelehnt worden, mit der Begründung, dass das Vorhaben nach §35 zu beurteilen ist. Das versteht Max nicht. Es handelt sich um eine Straße mit 60er Jahre Häusern. Hier besitz Max die letzten beiden Parzellen. Nach der letzten Parzelle kommt ca. 50m weiter das Ortsschild. Die Gemeinde von Max begründet die Ablehnung damit, dass die beiden Parzellen von Max außerhalb des Flächennutzungsplanes (FNP) liegt und somit handelt es sich um „Bauen im Außenbereich“. Was er nicht versteht ist, dass da ca. 20 Häuser in Reihe stehen, dann kommen seine 2 Parzellen, dann nach 50m der Ortsausgang (Schild). Max hat exakt „dieselben“ Parzellen wie die anderen Häuser (steht nur kein Haus drauf). Im FNP hört das „Bauland“ direkt am letzten Haus auf, somit liegen die Parzellen von Max außerhalb. Auch die Begründung hier ist einfach. Der Opa von Max hatte die gekauft, damals nicht gebaut, an Moritz vererbt, der hat auch nicht gebaut nun hat Max die. Im Zuge der Eingemeindung seiner Gemeinde in den 70er in eine größere wurde aus Bauland Ackerland. Das ist nun leider so. Max versteht nicht, warum es keine Beurteilung nach §34 „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ gibt. Dass es nach §35 eine Ablehnung gibt, ist klar, denn er erfüllt die dort angegeben Bedingungen nicht.
Kann man das nach §34 beurteilen? Das ist doch „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“, oder?

Danke

Haase
MGH
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Re: Der Acker im Ort, bauen?

Beitrag von MGH »

Wie schon geschrieben, sind weder das Ortsschild noch der Bebauungsplan für die Abgrenzung Innen- zu Außenbereich relevant. Auch Grundstücksgrenzen bedeuten nichts.

Der "Zusammenhang der bebauten Ortsteile" endet i.d.R. mit dem letzten vorhandenen Haus, nicht mit dem Ortsschild. Da müssen schon weitere Häuser danach kommen oder ggf auf der anderen Straßenseite, das sich hier der Zusammenhang verlängern ließe... ist aber so pauschal schwer zu beschreiben.

Inhaltlich gehe ich davon aus, das die Einschätzung im Vorbescheid richtig ist, (=Außenbereich) aber die Begründung (weil hier der FNP "endet") ist eher falsch.
MGH
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Re: Der Acker im Ort, bauen?

Beitrag von MGH »

MGH hat geschrieben:...noch der Bebauungsplan für die Abgrenzung relevant.
Sollte natürlich Flächennutzungsplan heißen...
Azik
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Re: Der Acker im Ort, bauen?

Beitrag von Azik »

prof_haase hat geschrieben: Das versteht Max nicht. Es handelt sich um eine Straße mit 60er Jahre Häusern. Hier besitz Max die letzten beiden Parzellen. Nach der letzten Parzelle kommt ca. 50m weiter das Ortsschild. Die Gemeinde von Max begründet die Ablehnung damit, dass die beiden Parzellen von Max außerhalb des Flächennutzungsplanes (FNP) liegt und somit handelt es sich um „Bauen im Außenbereich“. Was er nicht versteht ist, dass da ca. 20 Häuser in Reihe stehen, dann kommen seine 2 Parzellen, dann nach 50m der Ortsausgang (Schild). Max hat exakt „dieselben“ Parzellen wie die anderen Häuser (steht nur kein Haus drauf).
Der Innenbereich endet mit der Hauswand des letzten Hauses. Gemeint sind hier Häuser mit Aufenthaltsnutzungen, also z.B. Wohnhäuser. Der letzte Gartenschuppen oder die letzte Garage zählt nicht.
Wie MGH richtig erläutert hat, spielt ein Ortschild hierbei keinerlei Rolle.
Auch ob es sich um "Parzellen" oder große Ackergrundstücke handelt, spielt keine Rolle. Man kann nicht alleine durch Parzellierung eines Ackers Bauland schaffen.
Die Historie der anderen Häuser spielt auch keine Rolle. Wer heutzutage bauen will, muss sich an die baurechtlichen Vorschriften halten, die heutzutage gelten.

Man muss sich das vereinfacht so vorstellen, dass der Gesetzgeber nicht wollte, dass eine Ortschaft ohne Weiteres (ohne Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde) in die freie Landschaft "wächst". Es entscheiden eben nicht die Grundstückseigentümer, ob der Ort (flächenmäßig) größer wird, sondern die Gemeinde (Planungshoheit).

Man kann bei der Gemeinde vorsprechen, ob sie bereit ist einen Bebauungsplan aufzustellen und ein Wohngebiet auszuweisen, in dem die eigenen Grundstücke liegen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist allerdings keine Kleinigkeit und für die Gemeinde mit viel Verwaltungsaufwand und Kosten (Gutachter, Infrastruktur, Planungen, naturschutzrechtlíche Ausgleichsmaßnahmen etc.) verbunden.
karli
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Re: Der Acker im Ort, bauen?

Beitrag von karli »

Vielleicht hat Max auch nur das falsche Parteibuch. 8) :mrgreen:
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
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Re: Der Acker im Ort, bauen?

Beitrag von MGH »

karli hat geschrieben:Vielleicht hat Max auch nur das falsche Parteibuch.
... aber nur, wenn Gemeinde und Landratsamt für Parteifreunde ansonsten rechtswidrige Baugenehmigungen erteilen...

sowas mag vielleicht vor paar Jahrzehnten möglich gewesen sein, aber heutzutage wäre sowas ne böse Unterstellung an die Verwaltung.
zumindest wenn Max nicht erwähnt, das auf der anderen Ortsseite genau sowas genehmigt wurde...
Azik
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Re: Der Acker im Ort, bauen?

Beitrag von Azik »

MGH hat geschrieben: sowas mag vielleicht vor paar Jahrzehnten möglich gewesen sein, aber heutzutage wäre sowas ne böse Unterstellung an die Verwaltung.
Das wäre eine Unterstellung gegenüber der Politik, nicht gegenüber der Verwaltung.
Wenn ein Landrat oder Bürgermeister seine Verwaltung anweist, eine *hust* zweifelhafte Baugenehmigung zu erteilen, wäre es falsch die Verwaltung, also die weisungsgebundenen Bediensteten zu beschuldigen.
MGH
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Re: Der Acker im Ort, bauen?

Beitrag von MGH »

zum Thema weisungsgebunden:
Zumindest die Beamten in dieser Verwaltung sind gesetzlich verpflichtet, gegen eine rechtswidrige Anweisung zu remonstrieren.... Sie sind ja auf die Gesetze vereidigt und nicht auf den Chef und haben auch keinen Arbeitsvertrag... das gehört nun aber ins Beamtenrecht...
Ob man sich damit evtl. natürlich die nächste Beförderung versaut, ist was anderes...
Bürgermeister / Landräte sind Doppelfunktionen, auf der einen Seite Politiker, auf der anderen Seite Chef der Verwaltung...

Aber ich bekomme es selber mit, wie in manchen Orten der Hase läuft... Ich sitze zum Glück an ner Stelle, wo die Politik recht weit weg ist....
RGSilberer
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Re: Der Acker im Ort, bauen?

Beitrag von RGSilberer »

Schön zu sehen, wie man problemlos Politikern korruptes Verhalten unterstellt aber bei der Verwaltung wäre so etwas natürlich völlig unmöglich. Überhaupt nicht denkbar.
Azik
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Re: Der Acker im Ort, bauen?

Beitrag von Azik »

MGH hat geschrieben:zum Thema weisungsgebunden:
Zumindest die Beamten in dieser Verwaltung sind gesetzlich verpflichtet, gegen eine rechtswidrige Anweisung zu remonstrieren.... Sie sind ja auf die Gesetze vereidigt und nicht auf den Chef und haben auch keinen Arbeitsvertrag... das gehört nun aber ins Beamtenrecht...
Ob man sich damit evtl. natürlich die nächste Beförderung versaut, ist was anderes...
Das mit dem Remonstrieren ist schon klar, nur befreit das Remonstrieren den Beamten nicht davon, die Weisung auszuführen und z.B. die Baugenehmigung zu erteilen.

Aber wir sind jetzt schon weit offtopic.
Azik
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Re: Der Acker im Ort, bauen?

Beitrag von Azik »

RGSilberer hat geschrieben:Schön zu sehen, wie man problemlos Politikern korruptes Verhalten unterstellt aber bei der Verwaltung wäre so etwas natürlich völlig unmöglich. Überhaupt nicht denkbar.
Einfach hochscrollen und nachlesen, wie die Diskussion an diesen Punkt angelangt ist.
Es ging nicht um Korruption, sondern um Parteizugehörigkeit bzw. das Parteibuch.

Dass ein einfacher Sachbearbeiter - der in aller Regel wohl selber in keiner Partei ist - nach Parteizugehörigkeit (rechtswidrige) Entscheidungen fällt dürfte gegenüber dem Risiko, dass dies auf der politischen Ebene passiert doch deutlich geringer sein.

Das kann im praktischen Sinn übrigens auch daran liegen, dass der Sachbearbeiter in aller Regel mehrere Vorgesetzte hat, die Dienstaufsicht führen und so ein Verhalten wohl bemerken und abstellen würden. Dies wäre bei einem Landrat oder Bürgermeister natürlich nicht der Fall.

Ich persönlich glaube übrigens nicht, dass in nennenswerter Anzahl Baugenehmigungen nach Parteizugehörigkeit erteilt werden. Dafür ist die Kontrolle durch Presse, Nachbarn etc. wohl zu groß. Schwarze Schafe gibts aber natürlich überall.
RGSilberer
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Re: Der Acker im Ort, bauen?

Beitrag von RGSilberer »

Ich hab schon den ganzen Thread gelesen, keine Sorge.

Und dann ist das Ganze ja auch eine Frage wie man Korruption definiert.
Manche rechnen auch Gefälligkeiten dazu, nicht nur Bestechung in Geld.

Ich hab mich nur gewundert, daß so ein Verhalten ohne Probleme bei einem Politiker vermutet werden kann, aber ein Beamter oder Angestellter würde natürlich nur auf Anweisung handeln. Unter Bauchschmerzen versteht sich.

Und die Freundlichkeit die beispielsweise ein Vereinskamerad dem anderen erweist halte ich nicht für weit hergeholt.
karli
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Re: Der Acker im Ort, bauen?

Beitrag von karli »

Wenn die Kommune beispielsweise von Partei S regiert wird und Max der Partei A angehört und nur Max Interesse daran hat daß das beschriebene Ackerland zu Bauland wird, dürfte es wohl naheliegend, vielleicht auch legitim sein, daß niemand in der Kommunalverwaltung die Interessen von Max verfolgen wird.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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