Urheberrecht an Datenbankstruktur

Domainrecht, Software-Lizenzrecht, Internetauktionshaus [Name geändert], Internetauktionsrecht....

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Geruchsneutral
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Urheberrecht an Datenbankstruktur

Beitrag von Geruchsneutral »

Gibt es ein Urheberrecht an der reinen Struktur einer SQL-Datenbank, sprich dem Aufbau von Tabellen (Tabellennamen, Feldnamen, Feldtypen, Feldreihenfolge)? Alle Urteile, die ich finde, beziehen sich immer auf den Aufwand, der notwendig war, um die Daten zusammenzutragen. Dabei kann eigentlich schon die Konzeption einer Datenbankstruktur mit erheblichem Aufwand verbunden sein.
Michael A. Schaffrath
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Re: Urheberrecht an Datenbankstruktur

Beitrag von Michael A. Schaffrath »

Das ist in der Regel das, was das US-Recht so schön passend "merger material" und "scènes à faire" nennt - also Dinge, auf die auch jeder andere, der sich damit auskennt und befaßt, ziemlich genau so gekommen wäre. Und deswegen gibt es darauf auch kein Urheberrecht, weil es zwar eine Arbeitsleistung ist (wie "ein Haus bauen"), aber keine schöpferische Leistung (wie "den Eiffelturm designen").

Auch auf individuelle Teile kann man das ausdehnen, denn weder Namen noch Reihenfolge noch Typen habe eine Schöpfungshöhe.
Und die Struktur des Gesamtwerks ergibt sich zwingend aus seinem Zweck und erfordert daher keine Schöpfungsleistung (sondern nur Wissensleistung).

Nach dem Motto "man kann es zwar anders bauen, das würde aber niemand tun, der auf Performance etc. Wert legt", Stichwort lege artis.

(Man stelle sich etwa einen Arzt vor, der behauptet, eine Herz-OP sei eine schöpferische Leistung und jeder, der mehr als fünf Schnitte genau so ausführt wie er, verletze sein Urheberrecht. ;))

Anders bei einem Lied, wo sich weder Text noch Melodiefolge aus irgendetwas zwingend ergeben (es gibt keine Regel, daß nach den Akkorden C-Fmaj7-G nur ein Dmaj7 gut klingt).
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Geruchsneutral
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Re: Urheberrecht an Datenbankstruktur

Beitrag von Geruchsneutral »

Vielen Dank für die ausführliche Erklärung! Klingt für mich auch nachvollziehbar.

Ich hatte allerdings noch diese Antwort von einem Rechtsanwalt gefunden, der anderer Meinung ist und sich auf § 4 Absatz 2 BGB bezieht:
"Frag einen Anwalt Punkt DE" / Datenbank-Struktur-geklaut-Greift-hier-das-Urheberrecht--f272316.html
Flowjob
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Re: Urheberrecht an Datenbankstruktur

Beitrag von Flowjob »

Geruchsneutral hat geschrieben:Ich hatte allerdings noch diese Antwort von einem Rechtsanwalt gefunden, der anderer Meinung ist und sich auf § 4 Absatz 2 BGB bezieht:
"Frag einen Anwalt Punkt DE" / Datenbank-Struktur-geklaut-Greift-hier-das-Urheberrecht--f272316.html
Was man von dieser wahlweise falschen oder absurden Meinung halten kann, erkennt man schon daran, dass es §4 BGB seit 1974 nicht mehr gibt und es darin um Volljährigkeit ging. Er meint den §4 Abs 2 UrhG. Der schützt aber Datenbankwerke, nicht die Datenbank bzw. deren Struktur.
Geruchsneutral
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Re: Urheberrecht an Datenbankstruktur

Beitrag von Geruchsneutral »

Flowjob hat geschrieben:
Geruchsneutral hat geschrieben:Ich hatte allerdings noch diese Antwort von einem Rechtsanwalt gefunden, der anderer Meinung ist und sich auf § 4 Absatz 2 BGB bezieht:
"Frag einen Anwalt Punkt DE" / Datenbank-Struktur-geklaut-Greift-hier-das-Urheberrecht--f272316.html
Was man von dieser wahlweise falschen oder absurden Meinung halten kann, erkennt man schon daran, dass es §4 BGB seit 1974 nicht mehr gibt und es darin um Volljährigkeit ging. Er meint den §4 Abs 2 UrhG. Der schützt aber Datenbankwerke, nicht die Datenbank bzw. deren Struktur.
Unfassbar, dass der Anwalt für diese Falschauskunft einen dreistelligen Betrag kassiert hat. Danke für die Richtigstellung!
fodeure
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Re: Urheberrecht an Datenbankstruktur

Beitrag von fodeure »

Michael A. Schaffrath hat geschrieben:Und deswegen gibt es darauf auch kein Urheberrecht, weil es zwar eine Arbeitsleistung ist (wie "ein Haus bauen"), aber keine schöpferische Leistung (wie "den Eiffelturm designen").
Das ist sicherlich richtig, wenn man nur von Tabellen spricht. Die Struktur einer Datenbank kann aber auch andere Objekte wie Views, Trigger oder Stored Procedures enthalten. Hier kann man sehr schnell in Bereiche kommen, in denen eine erforderliche Schöpfungshöhe gegeben ist und somit auch ein Urheberrecht besteht.
Flowjob
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Re: Urheberrecht an Datenbankstruktur

Beitrag von Flowjob »

Das mag ja stimmen, aber in der Fragestellung ging es explizit um die Struktur, nicht um eine programmiertechnische Schöpfungshöhe wie sie z.B. in Stored Procedures enthalten sein kann.
fodeure
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Re: Urheberrecht an Datenbankstruktur

Beitrag von fodeure »

Flowjob hat geschrieben:Das mag ja stimmen, aber in der Fragestellung ging es explizit um die Struktur, nicht um eine programmiertechnische Schöpfungshöhe wie sie z.B. in Stored Procedures enthalten sein kann.
Sofern sie vorhanden sind, sind Stored Procedures Teil der Datenbankstruktur.
Michael A. Schaffrath
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Re: Urheberrecht an Datenbankstruktur

Beitrag von Michael A. Schaffrath »

Views sind auch merger material, denn wieviele Varianten gibt es denn, eine Sammelansicht auf eine Datenmenge aus mehreren Tabellen zu erstellen?
Trigger und Stored Procedures sind hingegen in der Regel Programmcode in PL/SQL, für den natürlich die gleichen Regeln gelten wie für ein in C++ oder PHP geschriebenes Programm. Da ist im Einzelfall zu schauen, ob eine Schöpfungshöhe vorliegt. Auch hier gilt z.B., daß ein Trigger, der bei einem bestimmten Event einen bestimmten Datensatz verändert, in der Regel keine große Schöpfungshöhe erfordert.
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fodeure
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Re: Urheberrecht an Datenbankstruktur

Beitrag von fodeure »

Michael A. Schaffrath hat geschrieben:Views sind auch merger material, denn wieviele Varianten gibt es denn, eine Sammelansicht auf eine Datenmenge aus mehreren Tabellen zu erstellen?
Das kann u.U. recht schnell auch sehr komplex werden, vor allem wenn rekursive CTE's und Window-Funktionen verwendet werden. Das ist dann mit Sicherheit kein merger material mehr und unterliegt auch dem Urheberrecht.
Michael A. Schaffrath
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Re: Urheberrecht an Datenbankstruktur

Beitrag von Michael A. Schaffrath »

Es sind und bleiben Strukturbeschreibungen, vergleichbar mit HTML-Quellcode.
Daran dürften auch Pseudo-Code-Bestandteile wie "CASE WHEN..." oder "WITH ..." oder "MERGE INTO... USING ... WHEN INSERTING ..." nichts dran ändern.
Erst mit echtem PL/SQL ist IMO die Grenze überschritten. Und selbst da gibt es sehr viel merger material, weil man die meisten Sachen eben nur auf eine Art und Weise brauchbar hinbekommt.
(Ich habe als Student des öfteren als Oracle-Datenbank-Administrator gejobbt, daher der Rest Halbwissen. ;))
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