Datenschutz bei der Polizei

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truther
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Re: Datenschutz bei der Polizei

Beitrag von truther »

Deputy hat geschrieben:In einer Strafanzeige schreibt man beim Tatvorwurf die Strafvorschrift rein (zB. KV gemäß § 223 StGB) und nicht Verdacht der KV gemäß § 223 StGB.
Sehen Sie: Ich kenne aber einen Fall, wo genau das gemacht wurde.

"Ausdrucke bekommt nicht mal das Gericht" auch falsch, da in der Akte der StA so nachzulesen.
Und die Akte der StA sieht selbstverständlich auch ein Gericht.

Demnach kann auch der Rest, was sie sonst so ausführen, nicht zutreffend sein, von wegen "Datenübernahme" usw.

Oder das wird in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, was die von mir beschriebenen Formulierungen auch nicht richtiger macht, denn *trommelwirbel* ein "Ereignis" ist eine Tatsache und ein bloßer (unbegründeter, falscher, konstruierter) Verdacht ist keine Tatsache der Erfüllung des Straftatbestands.
Deputy
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Re: Datenschutz bei der Polizei

Beitrag von Deputy »

Natürlich geht die Ermittlungsakte über die StA ans Gericht - das ist ja der Sinn des ganzen. Es geht jedoch nicht jede Ermittlungsmethode in allen Einzelheiten in die Ermittlungsakte rein. Es werden auch Vorerkenntnisse aus polizeiinternen Systemen verwendet und das wird auch so geschrieben; die Ausdrucke an sich kommen jedoch nicht in die Akte und gehen weder an StA noch ans Gericht.

Es gibt auch Sachen, die zwar polizeintern dokumentiert werden, aber aus der Akte rausgehalten; ein typisches Beispiel sind hier Ausrüstung / Ausbildungen für Sonderlagen.

Wenn ein Gericht zB nach einer Amoktat die Einzelheiten zu Ausrüstung / Ausbildung / Taktik haben will und das einen Polizisten im Zeugenstand fragt, dann ist die Antwort "Dazu habe ich keine Aussagegenehmigung". Die müsste sich das Gericht selbst beim Dienstvorgesetzten holen, wird sie aber bei so etwas nicht bekommen.

Polizeintern ist das jedoch alles dokumentiert.
myLord
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Re: Datenschutz bei der Polizei

Beitrag von myLord »

Deputy hat geschrieben: Wenn ein Gericht zB nach einer Amoktat die Einzelheiten zu Ausrüstung / Ausbildung / Taktik haben will und das einen Polizisten im Zeugenstand fragt, dann ist die Antwort "Dazu habe ich keine Aussagegenehmigung". Die müsste sich das Gericht selbst beim Dienstvorgesetzten holen, wird sie aber bei so etwas nicht bekommen.

Polizeintern ist das jedoch alles dokumentiert.
1) Da sieht man mal wieder, dass es zwei "Welten" gibt. Bei normalen "zivilen" Zeugen gibt es dann einen Durchsuchungsbeschluss und die Kavallerie reitet dann bei einem ein und nimmt alles mit, was zu holen ist - Egal ob normaler Bürger, Unternehmen, Anwalt, Journalist oder Arzt.

2) Ich frage mich, wie die Polizei selbst darauf kommt, dass die Daten bei denen sicher sind. Das ist eine absolute Selbstüberschätzung!
Deputy
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Re: Datenschutz bei der Polizei

Beitrag von Deputy »

myLord hat geschrieben:Bei normalen "zivilen" Zeugen gibt es dann einen Durchsuchungsbeschluss und die Kavallerie reitet dann bei einem ein und nimmt alles mit, was zu holen ist - Egal ob normaler Bürger, Unternehmen, Anwalt, Journalist oder Arzt.
Nein. Anwälte, Journalisten und Ärzte haben vor Gericht ebenso ein Zeugnisverweigerungsrecht, wenn es um um eine Zeugenaussage bzgl. ihres Berufes geht (§ 53 StPO). Wenn die Informationen unter den § 53 StPO fallen, dann findet auch nirgends eine Durchsuchung statt.

Was anderes ist es, wenn es sich bei den genannten Personen um Beschuldigte handelt. Dass auch bei Behörden durchsucht wird, kann man schön anhand der Durchsuchungen bei der Bundeswehr wegen dem Moorbrand sehen.

Nach Dir hätte die Durchsuchung niemals stattfinden dürfen. Was war da also los?!

PS: Bei Beamten ist es der nächste Paragraph - §54 StPO.
truther
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Re: Datenschutz bei der Polizei

Beitrag von truther »

Mir ist noch was eingefallen:

Gemäß Deputy's Argumentation herrscht ja diese Geschichte von wegen "Dazu habe ich keine Aussagegenehmigung" wenn man etwas zu einer Frage einer Polizei-"Taktik" erklären würde, so dass dazu keine Polizisten als Zeugen vor Gericht befragt werden könnten.

Demnach könnte man auch jeden total in die Hose gegangenen, total abwegig abgelaufenen Polizei-Einsatz, in dem einfach bloß so viele Fehler gemacht wurden, dass von einem aussenstehenden Dritten betrachtet nichts mehr einen nachvollziehbaren Sinn erkennen läßt, als neue "Polizei-Taktik" deklarieren, über die deswegen nichts ausgesagt werden bräuchte.

Zur Verdeutlichung:
Polizist X hat Verdacht auf Straftat Y. Logische Schritte in chronologischer Reihenfolge wären A, B, C und daraus ergebend eventuell D (je nachdem, was A, B, C ergeben hätten).
Tatsächlich wird aber N, P, T und dann D gemacht.
Wenn dann ein Richter fragt: Äh, was haben Sie da gemacht? Ergibt doch gar keinen Sinn?
Antwort: NEUE POLIZEITAKTIK! Dazu habe ich keine Aussagegenehmigung! Sonst wird unsere neue "Polizei-Taktik" publik.

Oh nein, jetzt habe ich es verraten! :)
Tom Ate
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Re: Datenschutz bei der Polizei

Beitrag von Tom Ate »

Du machst einen kleinen Gedankenfehler, denn das Gericht interessiert sich nicht für die Polizeitaktik, sondern will die Frage der Schuld des Angeklagten klären.
myLord
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Re: Datenschutz bei der Polizei

Beitrag von myLord »

Tom Ate hat geschrieben:Du machst einen kleinen Gedankenfehler, denn das Gericht interessiert sich nicht für die Polizeitaktik, sondern will die Frage der Schuld des Angeklagten klären.
Das wäre auch soweit richtig, nur gibt es auch Straftaten, die erst durch das Eingreifen der Polizei entstehen. Für mich ist z.B. der Fall mit dem Andreas Ursache so eine Angelegenheit.

Statt dass man jemanden hinschickt, der mit dem angeblichen "Reichsbürger" spricht und ihm die Waffe abnimmt, reitet das SEK bei ihm ein und wundert sich, dass der Mann sich mit Gewalt (und seinen Schusswaffen) wehrt.
Tom Ate
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Re: Datenschutz bei der Polizei

Beitrag von Tom Ate »

Die Straftat des unerlaubten Waffenbesitz und die Gefahr für die öffentliche Sicherheit lag vor. Durch Dady Handeln der Polizei ist es zu weiteren Straftaten, gegen die Polizisten, gekommen. Nebenbei, ohne Einschreiten der Polizei hätten die Polizisten eine Straftat begangen.


Der war auch nicht angeblich Reichsbürger, sondern er war Reichsbürger.

Wie stellst du dir vor, dass man irgendjemanden hinschickt, der mit ihm spricht? Und wie werden dadurch die Waffen sichergestellt und wie wird dadurch die Gefahr gebannt? Und wer sollte da hingehen?
truther
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Re: Datenschutz bei der Polizei

Beitrag von truther »

Nachdem ich mir das Einsatzvideo auf Y.T. angeguckt hatte, habe ich mich auch gefragt, warum man den nicht einfach hätte beim Einkaufen oder so abfangen und in "Sicherheitsverwahrung" nehmen können. Wäre das nicht irgendwie total elegant gewesen?
Auch so ein Aspekt: Was dieser Einsatz mit den vielen SEK-Leuten den Steuerzahler wohl gekostet haben mag?

Damit hängt aber auch zusammen was ja vorher schon oft kritisiert wurde: Wenn man die Polizei mit quasi militärischem Zeug ausstattet und viele davon anstellt, können die nicht bloß den ganzen Tag rumhocken, sondern wollen auch mal irgendwohin in den Einsatz geschickt werden.

Wer da hätte hingehen können: Gibt es nicht in jedem Film so einen "Verhandler" bei Geiselnahmen, der bewaffneten Geiselnehmern gegenübertritt und sich auch als Eintausch für Geiseln zur Verfügung stellt? So einen "Negotiator"? Wäre das nicht der richtige gewesen? Oder war er wegen Geiselnahmen anderswo gerade verhindert?
myLord
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Re: Datenschutz bei der Polizei

Beitrag von myLord »

Tom Ate hat geschrieben:Die Straftat des unerlaubten Waffenbesitz und die Gefahr für die öffentliche Sicherheit lag vor.
Also.... Gehen wir die Geschichte noch einmal durch. Der Mann beantragt eine WBK und die wird ihm genehmigt. Dann zahlt er keine Steuern, verliert die Zuverlässigkeit und ihm wird daraufhin die WBK entzogen. Wobei es eher nach einer Entwaffnung von Reichsbürgern stinkt. Jetzt ist er auf einmal gefährlich und es gibt eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit?!? Mit WBK ist alles in Ordnung, ohne WBK ist es eine Gefahr. Typisches Beamtendenken!

Tom Ate hat geschrieben:Der war auch nicht angeblich Reichsbürger, sondern er war Reichsbürger.
Was ist denn konkret ein Reichsbürger? Hui, jemand glaubt, dass Deutschland eine BRD GmbH ist... Natürlich ist es eine Gefahr, die bekämpft werden muss.
Tom Ate hat geschrieben: Wie stellst du dir vor, dass man irgendjemanden hinschickt, der mit ihm spricht? Und wie werden dadurch die Waffen sichergestellt und wie wird dadurch die Gefahr gebannt? Und wer sollte da hingehen?
Naja, dass der SEK-Einsatz (mit einem toten Polizisten) der falsche Weg ist, dürfte auch dir klar sein. Oder bist du der Meinung, dass man noch mehr Gewalt hätte einsetzen müssen? Evtl. die Russland-Methode mit dem Giftgas (siehe Oper) oder gleich das Haus Wegbomben, weil er keine WBK mehr hat?
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