wer haftet

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Pusteblume1985
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wer haftet

Beitrag von Pusteblume1985 »

eine Person hat bei mir etwas gekauft (privat) per Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] bezahlt und ich auf Ihren Wunsch das Paket unversichert vversendet (Nachweis vorhanden)

Jetzt ist das Paket auf dem Postweg verschwunden .Wer haftet ?
ktown
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Re: wer haftet

Beitrag von ktown »

Guckst du §447 Abs, 1 BGB
und ansonsten wie in den AGB des Unternehmens angegeben.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Hausrocker
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Re: wer haftet

Beitrag von Hausrocker »

Selbst wenn die AGB des Bezahldienstes einen versicherten Versand vorschreiben, stehen die nicht über dem Gesetz. Und auch wenn das Bezahlunternehmen die Bezahlung an den Käufer erstattet und dem Verkäufer abzieht, entbindet das den Käufer nicht von der Bezahlung. Zur Not hat über einen anderen Weg.

Ist aber ein oft gemachter Fehler und Betrugsmasche: Käufer bequatscht Verkäufer zur Bezahlung mit Bezahldienst P. und kommt dann die Wahre entweder persönlich abholen oder läßt sie sich unversichert zusenden. Behaubtet dann nie etwas erhalten zu haben. Bezahldienst P verweist auf seine AGB und gibt dem Betrüger das Geld zurück.

Dann hilft auch nur noch eine Anzeige in Kombination mit Mahnbescheid zur Not.
ktown
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Re: wer haftet

Beitrag von ktown »

Was interessieren uns die AGB des Bezahldienstes?
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freemont
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Re: wer haftet

Beitrag von freemont »

Pusteblume1985 hat geschrieben:eine Person hat bei mir etwas gekauft (privat) per Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] bezahlt und ich auf Ihren Wunsch das Paket unversichert vversendet (Nachweis vorhanden)

Jetzt ist das Paket auf dem Postweg verschwunden .Wer haftet ?
Da muss man differenzieren:

Kauf vom Unternehmer = Verkäufer trägt das Transportrisiko
Privatkauf = Käufer trägt das Transportrisiko.

D.h. geht bei einem Privatkauf die Ware verloren muss der Käufer den Kaufpreis bezahlen, bzw. kann ihn ncht zurückfordern, obwohl er keine Ware erhält.

So weit so gut, nun sehen aber die AGB des Zahlungsdienstleisters vor, dass der Verkäufer per Sendungverfolgung den Zugang beim Käufer nachweisen muss. Kann er das nicht, bekommt der Käufer vom Zahlungsdienstleister auf Kosten des Verkäufers sein Geld zurückerstattet.

Diese Praxis steht im Gegensatz zur BGB-Rechtslage. Die AGB können das BGB aber nicht aufheben, d.h. letztendlich kann der Verkäufer das Geld vom Käufer beanspruchen, ggf. auf dem Klageweg beitreiben.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... rfuellung/
Verkäufer können den Kaufpreis vom Käufer erneut verlangen, wenn Internet-Zahlungs-Methode/Portal [Name geändert] das gezahlte Geld im Rahmen ihres Käuferschutzprogramms zurückgebucht hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden und damit Präzedenzfälle für künftige Verfahren geschaffen (Urt. v. 22.11.2017, Az. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16).
ktown
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Re: wer haftet

Beitrag von ktown »

freemont hat geschrieben:Da muss man differenzieren:

Kauf vom Unternehmer = Verkäufer trägt das Transportrisiko
Privatkauf = Käufer trägt das Transportrisiko.
Nö, da
Pusteblume1985 hat geschrieben:eine Person hat bei mir etwas gekauft (privat)
Der Sachverhalt ist also in dieser Sachlage klar.
Pusteblume1985 hat geschrieben:So weit so gut, nun sehen aber die AGB des Zahlungsdienstleisters vor, dass der Verkäufer per Sendungverfolgung den Zugang beim Käufer nachweisen muss. Kann er das nicht, bekommt der Käufer vom Zahlungsdienstleister auf Kosten des Verkäufers sein Geld zurückerstattet.
Was hat das alles mit dieser Frage zutun?
Pusteblume1985 hat geschrieben:Wer haftet ?
Sie haben es doch schon eindeutig aufgezeigt:
freemont hat geschrieben:Privatkauf = Käufer trägt das Transportrisiko.
Jede weitere Klärung muss mit dem Transportunternehmen und deren AGB geklärt werden. Da auf Wunsch des Käufers die Versendeart verändert wurde, sind die Vorgaben des Bezahldienstes absolut irrrelevant.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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