Zahlungsverweigerung Autoschaden

Moderator: FDR-Team

TheMan
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Zahlungsverweigerung Autoschaden

Beitrag von TheMan »

Hallo zusammen,
ich habe aktuell das Problem, dass die Haftpflicht-Versicherung meines Bekannten nicht vollständig einen Lackschaden an meinem Auto übernehmen will.

Schadensfall:
Freund besucht, Freund ruft mich an ich soll bei ihm in der Einfahrt parken. Ich rein gefahren, Auto abgestellt, netten Nachmittag/Abend verbracht, Abends zum Auto gekommen und gemerkt der Freund hat das Einfahrtstor zufahren lassen. Er hatte es per Fernbedienung im Laufe des Abends zufahren lassen ohne groß zu sehen wo mein Auto steht. Abstand waren ca. 60 Meter zwischen Betätigung und Tor, wirklich sehen konnte er also nicht wo was steht. Nun hat das Tor eigentlich einen Drucksensor und Vorne Gummi um in so Fällen bei Widerstand wieder aufzugehen. Nun hatte ich mein Auto aber unwissend so abgestellt, dass mein nach hinten zulaufendes Heck genau so stand, dass der Drucksensor noch genau vorbei gepasst hat, das dann dahinter folgende breitere Tor aber nicht, so dass dies leider am Heck einen Lackschaden verursacht hat und letztendlich sich am Auto hinten festgefahren hat.

In meinen Augen klarer Fall, Freund hatte ohne nachzusehen das Tor geschlossen und damit den Schaden verursacht, er hat es zugegeben, wir haben den Fall seiner Haftpflicht gemeldet. Ab da ging der Spaß los. Die erste Reaktion war: Ich hätte ja gar nicht in die Einfahrt fahren dürfen, Schaden wird nicht übernommen. Zurück geschrieben: Ich wurde explizit vom Hausherren per Telefon angewiesen da rein zu fahren, dieser hat das ebenfalls bestätigt. Neues Angebot: Wir übernehmen 1/3 des Schadens da eine Teilschuld vorliegt. Die Hauptschuld liegt aber immer noch bei mir, ich hätte ja damit rechnen können, dass das Tor zugeht und hätte das Auto dementsprechend abstellen müssen. Ich wieder zurück argumentiert: Woher soll ich das denn bitte wissen? Ich kenne das Tor nicht, weiß nicht wie es funktioniert, es war von Anfang an offen als ich da war und konnte überhaupt nicht wirklich erahnen beim Parken, dass es hier ein automatisches Tor gibt.

Aktueller Stand: Versicherung sieht auch aktuell keinen Grund ihr Angebot anzupassen und bleibt beim Stand ich hätte ja wissen können, dass das Tor zu geht.

Nun die Frage, wie kann ich nun weiter vorgehen, denn in meinen Augen konnte ich das nicht wissen und es ist auch nicht meine Aufgabe jegliche etwaigen Möglichkeiten beim Parken Vorauszusehen. Der Schaden ist durch eine aktive Tat einer Person eingeleitet worden und demnach liegt die Schuld und damit der Schaden bei dieser Person, die es auch offen zugegeben hat.

Danke im Voraus
ktown
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Re: Zahlungsverweigerung Autoschaden

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.

Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
fragenfueralle
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Re: Zahlungsverweigerung Autoschaden

Beitrag von fragenfueralle »

Hier hat m. E. der Garagenbesitzer fahrlässig gehandelt, indem er sich nicht ausreichend űberzeugt hat, dass sich im Fahrbereich des Tores kein Hindernis befindet.
Ich tendiere dazu, dass das Schließen des Tores mittels Fernbedienung grob fahrlässig war, weil die Gefahr zu erkennen gewesen wäre und der Schaden damit hätte vermieden werden können.
Den Versicherungsbedingungen des HP - Versicherers kann man entnehmen, ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.

M. E. Unfug ist es von Seiten des Versicherers zu behaupten, das Fahrzeug hätte dort gar nicht stehen dűrfen.

Der Geschädigte hat meiner Meinung nach Anspruch auf vollen Schadenersatz durch den Verursacher. Wie der Schaden versichert ist kann der Verursacher wie gesagt den Versicherungsbedingungen entnehmen.
Viele Menschen hinterlassen Spuren.
Nur wenige hinterlassen Eindrücke.

Manche aber hinterlassen nur beim Eindrücken Spuren.
freemont
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Re: Zahlungsverweigerung Autoschaden

Beitrag von freemont »

fragenfueralle hat geschrieben:Hier hat m. E. der Garagenbesitzer fahrlässig gehandelt, indem er sich nicht ausreichend űberzeugt hat, dass sich im Fahrbereich des Tores kein Hindernis befindet.
Ich tendiere dazu, dass das Schließen des Tores mittels Fernbedienung grob fahrlässig war, weil die Gefahr zu erkennen gewesen wäre und der Schaden damit hätte vermieden werden können.
Den Versicherungsbedingungen des HP - Versicherers kann man entnehmen, ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.

M. E. Unfug ist es von Seiten des Versicherers zu behaupten, das Fahrzeug hätte dort gar nicht stehen dűrfen.

Der Geschädigte hat meiner Meinung nach Anspruch auf vollen Schadenersatz durch den Verursacher. Wie der Schaden versichert ist kann der Verursacher wie gesagt den Versicherungsbedingungen entnehmen.
So großer Unfug ist das gar nicht.

Hier ist es zu einem ganz ähnlichen Schaden gekommen, allerdings an einem fahrenden PKW:

Urteil des AG Hamm vom 06.01.2005 (AZ: 17 C 422/05)

Das AG hat 50% Mitschuld des Autofahrers angenommen, insbesondere da sich die Betriebsgefahr ausgewirkt hätte.

Hier stand das Auto zwar, aber es hätte nicht im Gefahrbereich des Tors abgestellt werden dürfen. Ein Mitverschulden ist da kaum von der Hand zu weisen, wobei man lange streiten kann wie hoch es anzusetzen ist.

Allerdings sind die 70%, welche die Versicherung ansetzt, sehr happig.
FM
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Re: Zahlungsverweigerung Autoschaden

Beitrag von FM »

Die Vorgehensweise ist ganz einfach: die Meinung der Versicherung ist deren Meinung, mehr nicht. Entscheiden tut ein Gericht wenn man klagt.

Da es wohl um die Privathaftpflicht geht, kann der Geschädigte nur den Schädiger verklagen, dieser kann seine Versicherung verklagen.
fragenfueralle
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Re: Zahlungsverweigerung Autoschaden

Beitrag von fragenfueralle »

Aus meiner Sicht agiert die Versicherung der priv. Haftpflicht unglaubwűrdig, da sie zuerst einen abschlägigen Bescheid zur Schadenregulierung mit einer unzulässigen Benutzung der Garageneinfahrt bzw. der Garage begrűndet und im zweiten Ablauf, nachdem das nicht zog, eine 2/3 Teilschuld des Geschädigten unterstellt.

Die Höhe der Teilschuld sehe ich mindestens als űberzogen an, wenn eine Teilschuld űberhaupt begrűndet werden kann. Denn letztendlich ist ein Schaden wie hier beschrieben nur dann möglich, wenn aktiv dazu beigetragen wird. In diesem Fall sehe ich hier zunächst einmal eine Fehlbedienung durch das bewußte Zufahren des Tores, obwohl klar war, dass ein Fremdnutzer in die Garage eingefahren ist, der mit der Anlage nicht vertraut ist. Mit diesem Wissen hätte das Tor nicht blind Zugefahren werden dűrfen, was möglicherweise so auch nicht stattfand. Ggf. hat sich der Bediener aus der Ferne verschätzt und dachte, dass der Verfahrbereich des Tores frei wäre. Ggf. schreibt die Betriebsanleitung fűr den Torantrieb vor, dass man vor dem Fahren des Tores sich zu vergewissern hat, das der Verfahrbereich frei von Hindernissen ist.
Mir fällt es schwer, hier eine Mitschuld des Geschädigten zu sehen.
Aus der Argumentationsweise der Versicherung vermute ich, dass der Versicherte um anwaltliche Betreuung nicht herumkommen wird, solange die Versicherung auf ihr Abwehrverhalten beharrt.
Alternativ akzeptiert man, dass man dem Geschädigten 2/3 aus dem eigenen Portemonnaie auszahlt und kűndigt umgehend nach Regulierung die Versicherung und schließt bei einer anderen Gesellschaft eine neue ab.
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ktown
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Re: Zahlungsverweigerung Autoschaden

Beitrag von ktown »

fragenfueralle hat geschrieben:Aus meiner Sicht agiert die Versicherung der priv. Haftpflicht unglaubwűrdig, da sie zuerst einen abschlägigen Bescheid zur Schadenregulierung mit einer unzulässigen Benutzung der Garageneinfahrt bzw. der Garage begrűndet und im zweiten Ablauf, nachdem das nicht zog, eine 2/3 Teilschuld des Geschädigten unterstellt.
Ist das nicht die übliche Vorgehensweise von Versicherungen? :wink: Erst einmal grundsätzlich eine Schadensregulierung ablehnen und erst dann sich genau mit dem Sachverhalt befassen, wenn der Geschädigte sich wehrt.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Celestro
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Re: Zahlungsverweigerung Autoschaden

Beitrag von Celestro »

fragenfueralle hat geschrieben:Mir fällt es schwer, hier eine Mitschuld des Geschädigten zu sehen.
Mir ganz und gar nicht ... :roll:
fragenfueralle
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Re: Zahlungsverweigerung Autoschaden

Beitrag von fragenfueralle »

Celestro hat geschrieben:
fragenfueralle hat geschrieben:Mir fällt es schwer, hier eine Mitschuld des Geschädigten zu sehen.
Mir ganz und gar nicht ... :roll:
Mir um so mehr. :roll:
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Re: Zahlungsverweigerung Autoschaden

Beitrag von Evariste »

fragenfueralle hat geschrieben: Aus der Argumentationsweise der Versicherung vermute ich, dass der Versicherte um anwaltliche Betreuung nicht herumkommen wird, solange die Versicherung auf ihr Abwehrverhalten beharrt.
Ahem - der Versicherte muss und kann hier gar nichts tun. Sondern der Geschädigte muss einen Anwalt einschalten, der den Schadenersatz einklagt. Mit einiger Wahrscheinlichkeit wird es dazu gar nicht kommen, wenn die Versicherung am Ende doch klein beigibt.
fragenfueralle
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Re: Zahlungsverweigerung Autoschaden

Beitrag von fragenfueralle »

Stimmt. Der Versicherte bzw. Schädiger wird sich vermutlich argumentativ auf die Seite seiner Privathaftpflicht stellen, wenn er den angerichtet Schaden (auch) nicht zahlen will.
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Re: Zahlungsverweigerung Autoschaden

Beitrag von Hanomag »

fragenfueralle hat geschrieben:Den Versicherungsbedingungen des HP - Versicherers kann man entnehmen, ob grobe Fahrlässigkeit mitversichert ist.
Meines Wissens genießen Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, immer den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherungen.
fragenfueralle hat geschrieben:Stimmt. Der Versicherte bzw. Schädiger wird sich vermutlich argumentativ auf die Seite seiner Privathaftpflicht stellen, wenn er den angerichtet Schaden (auch) nicht zahlen will.
Die Versicherung muss nur zahlen, wenn auch er zahlen muss.
fragenfueralle
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Re: Zahlungsverweigerung Autoschaden

Beitrag von fragenfueralle »

Hanomag hat geschrieben:...
Meines Wissens genießen Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, immer den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherungen.
....
Die Versicherung muss nur zahlen, wenn auch er zahlen muss.
Erstes wäre ja dann schonmal positiv.
Zweites muss dann geklärt werden, weil die Versicherung ja erstmal nur ihre eigene abwehrende Sichtweise darlegt.
Ich bin dem vorhergehenden Hinweis von freemont zum nachfolgenden Urteil gefolgt:
https://www.schluender.info/aktuelles/p ... =&q=3.2006
So richtig kann man den dortigen Fall nicht mit diesem hier vergleichen, weil hier weder der Geschädigte in unmittelbarer Nähe des Geschehens gewesen zu sein scheint und somit auch nicht hätte eingreifen können, noch die dort beschriebene Betriebsgefahr (lfd. Motor, das Fahrzeug fuhr wohl aktiv in den Verfahrbereich des Tores hinein) hier zutrifft, da das Fahrzeug bereits seit längeremdort abgestellt war.
Gegen Letzteres könnte man u. U. noch anfűhren, dass auch ein parkendes Fahrzeug eine Betriebsgefahr darstellen kann - nach meinem Verständnis etwa das parkende Auto auf dem Gullideckel, das dann nötigenfalls auf Kosten des Halters versetzt bzw. entfernt werden darf, wenn ich das noch richtig im Kopf habe.

Aus dem oben verlinkten Urteil trifft m. E. aber nur der erste Teil der Begründung zu, die die Haftung des Garagenbesitzer darlegt, der auch das Garagentor bedient haben will und somit maßgeblich den Schaden hervorgerufen hat.
Eine wie auch immer geartete Betriebsgefahr des abgestellten und danach beschädigten Fahrzeuges mag zwar bestanden haben, der Schaden hätte aber verhindert werden können, wenn der Garagenbesitzer zumutbare Vorkehrungen zur Vermeidung des Schadens hätte vorgenommen, etwa den Schließvorgang beobachten und nicht mit dem groben Daumen aus 60m Entfernung die Situation abschätzen.

Die Argumentation, das Fahrzeug hätte nicht im Gefahrenbereich abgestellt werden dűrfen, zieht m. E. auch nur bedingt. Da fehlt es mir dann doch an dem Erkennen des Gefahrenbereiches.
Bei einem Schwenktor ist der anders als bei einem Roll- bzw. Sektionaltor und der, der das Fahrzeug in einer offenen Garage abstellt, und das auch noch auf Anweisung wie etwa "fahr mal rein, steht eh offen", muss nicht zwingend die Art des Tores erkennen műssen. M. E. auch nicht damit rechnen, dass das Tor sich unvermittelt schließt, zumal der Geschädigte dann noch vermuten műsste, dass das Tor fernbedienbar ist.

Zur Unterstreichung einer Mitschuld des Geschädigten könnte allenfalls noch ein Hinweisschild neben dem Tor zur bestehenden Gefahr herangezogen werden. Das habe ich im privaten Bereich aber noch nie bewußt wahrgenommen.

Der Gefahrenbereich ist ja auch bei einem manuell zu schließenden Tor da. Wenn dann einer hingeht und das Tor schließt, kann der, der das Tor betätigte, sich ja auch nicht darauf berufen, dass das abgestellte Fahrzeug einfach nicht korrekt abgestellt war und deshalb das Schließen des Tores das Fahrzeug beschädigt habe, nur weil er selbst umaufmerksam war.
Viele Menschen hinterlassen Spuren.
Nur wenige hinterlassen Eindrücke.

Manche aber hinterlassen nur beim Eindrücken Spuren.
TheMan
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Re: Zahlungsverweigerung Autoschaden

Beitrag von TheMan »

Vielen Dank für die ganzen Antworten und freut mich zu lesen, dass doch viele von euch meine Einschätzung teilen. Die Frage ist nun, ob ich der Versicherung ein letztes Mal die Chance gebe einzuknicken und zu zahlen oder ob ich mir nun doch einen Anwalt suchen muss? Ich habe leider keine Rechtschutzversicherung.
Ich kann definitiv sagen, dass der Verursacher und Versicherungsnehmer seine Schuld in vollem Umfang eingestanden hat und somit meine Position als Geschädigter bestätigt. Lediglich die Versicherung sieht das halt anders.

Was würdet ihr empfehlen? Der Verursacher hat bereits erwähnt, dass er auch bereit wäre den Schaden notfalls aus eigener tasche zu zahlen, aber ich finde es schwachsinnig, dass er das muss, wozu sonst hat man so Versicherungen.
Kobayashi Maru
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Re: Zahlungsverweigerung Autoschaden

Beitrag von Kobayashi Maru »

Warum sollte die Versicherung "einknicken"? Am Sachverhalt hat sich doch nichts geändert. Wenn der Geschädigte den Schaden ersetzt haben will, wird er wohl oder übel den Schädiger auf Schadensersatz verklagen müssen - und zwar den Schädiger persönlich, denn einen
Direktanspruch gegen den Versicherer gibt es hier nicht. Der Schädiger kann sich nach Zustellung der Kläger immer noch überlegen, ob er den Schaden aus eigener Tasche zahlt oder ob er seine Versicherung von dem Rechtsstreit unterrichtet. Diese wird sodann einen Anwalt mit der Forderungsabwehr beauftragen.
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
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