Wartezeit Beamte Bund
Moderator: FDR-Team
Wartezeit Beamte Bund
Angenommen man wurde am 01.01.2016 zum Beamten auf Probe und 01.08.2017 zum Beamten auf Lebenszeit ernannt (Bundesministerium des Inneren). Vom 01.01.2012 bis 31.12.2015 war der jetzige Beamte bei der Bundesagentur für Arbeit als Angestellter beschäftigt. Diese Zeiten wurden bereits als Erfahrungszeit (Erfahrungsstufe) angerechnet. Wäre damit die 5-jährige Wartezeit erfüllt?
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Re: Wartezeit Beamte Bund
Meinen Sie die Wartezeit für den Anspruch auf Ruhegehalt bei dauerhafter Dienstunfähigkeit?
Grüße, Susanne
Re: Wartezeit Beamte Bund
Hallo, ja genau
Re: Wartezeit Beamte Bund
Die Zeit bei der Bundesanstalt für Arbeit wird bei der Wartezeit nach § 4 BeamtVG nur dann mitgerechnet, wenn sie ruhegehaltfähig im Sinne von § 10 BeamtVG ist.
Re: Wartezeit Beamte Bund
18 Monate der BA-Zeit wurden für die Laufbahnbefähigung angerechnet. Die anderen Monate wurden auf die Erfahrungsstufe angerechnet. Ist das dann nach Paragraph 10 berücksichtigungsfähig?
Re: Wartezeit Beamte Bund
Das lässt sich nicht pauschal beantworten und kommt immer auf den Einzelfall an. Der Beamte sollte einen Antrag nach § 49 Abs. 2 Satz 2 BeamtVG stellen um Gewissheit zu erlangen.