rundfunk-gebühren ferienwohnung

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fliesi
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rundfunk-gebühren ferienwohnung

Beitrag von fliesi »

hallo,

frage zur gez-gebühren bei ferienwohnung

folgendes, der mann zahlt in der hauptwohnung die gebühren, also für die ferienwohnung dann nicht, oder?

wenn aber kurzweilig die ehefrau dort gewohnt/ gemeldet war und die gez gebühren haben will, wie sieht das da dann aus...


danke und gruß
fliesi
khmlev
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Re: rundfunk-gebühren ferienwohnung

Beitrag von khmlev »

Dann muss die Frau als Wohnungsinhaber Rundfunkbeitrag zahlen.

GEZ und Gebühren sind Vergangenheit. Beitragsservice und Beitrag sind die Gegenwart.
Gruß
khmlev
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fliesi
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Re: rundfunk-gebühren ferienwohnung

Beitrag von fliesi »

Hm, aber am Hauptwohnsitz zahlt doch schon eine person die Gebühren und da wohnt die Ehefrau doch auch..
khmlev
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Re: rundfunk-gebühren ferienwohnung

Beitrag von khmlev »

Dann muss der Ehemann an der Zweitwohnung ebenfalls gemeldet sein und er muss für die Zweitwohnung die Befreiung beantragen.

Hat er das nicht, muss die Ehefrau zahlen.
Gruß
khmlev
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ktown
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Re: rundfunk-gebühren ferienwohnung

Beitrag von ktown »

Wieso will die Ehefrau die GEZ Gebühren vom Ehemann?
fliesi hat geschrieben:wenn aber kurzweilig die ehefrau dort gewohnt/ gemeldet war und die gez gebühren haben will
:wink:

Hier mal alles zum Thema abmelden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
fragenfueralle
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Re: rundfunk-gebühren ferienwohnung

Beitrag von fragenfueralle »

Ich habe eher verstanden, dass die GEZ (die) Gebűhren haben will und nicht die Frau die GEZ-Gebűhren haben will.
Viele Menschen hinterlassen Spuren.
Nur wenige hinterlassen Eindrücke.

Manche aber hinterlassen nur beim Eindrücken Spuren.
SusanneBerlin
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Re: rundfunk-gebühren ferienwohnung

Beitrag von SusanneBerlin »

fliesi hat geschrieben:Hm, aber am Hauptwohnsitz zahlt doch schon eine person die Gebühren und da wohnt die Ehefrau doch auch..
Der Rundfunkbeitrag ist pro Wohnung fällig. Wenn man 2 Wohnungen hat (Haupt- und Nebenwohnsitz) dann zahlt man zweimal Rundfunkbeitrag. Wenn die Ehefrau in der Ferienwohnung wohnt und sich da angemeldet hat, muss sie für die Ferienwohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Grüße, Susanne
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