Endfälliges Vorrausdarlehen verlängern nach Zinsbindung

Kundenrechte und –pflichten, Bankrechte und –pflichten, Verbraucherkreditrecht, Kreditabwicklung

Moderator: FDR-Team

Klaus4711
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 37
Registriert: 16.10.18, 12:24

Endfälliges Vorrausdarlehen verlängern nach Zinsbindung

Beitrag von Klaus4711 »

Hallo,

nehmen wir an zwei Personen nehmen zusammen ein Vorrausdarlehen auf, als endfälliges Darlehen mit 10 jähriger Zinsbindungsfrist. Nach den 10 Jahren soll ein Bausparvertrag die Darlehenssumme tilgen.

Die 10 Jahre sind nun rum, die Darlehenssumme eigentlich fällig. Problem: Bausparvertrag nicht ordentlich bespart, daher nicht zuteilungsreif (nur 20% der erforderlichen 50% bespart).

Eine Person will nun das Vorrausdarlehen verlängern, die andere Person nicht.

Und nun? Unter der Vorraussetzung das dies weder in den AGB noch Vertragsunterlagen geregelt ist.

Nehmen wir weiter an, die Bank entscheidet sich, das Vorrausdarlehen einfach um 5 Jahre zu verlängern, gegen den Wunsch eines der Darlehensnehmer. Kann die Bank das so einfach machen?
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Endfälliges Vorrausdarlehen verlängern nach Zinsbindung

Beitrag von SusanneBerlin »

Was wäre denn die Alternative?

Es gibt mAn. nur 2 Möglichkeiten: Entweder die Laufzeit des Darlehens verlängern.

Oder das Darlehen am Fälligkeitstag auf einen Schlag zurückzahlen. Können sie das?
Grüße, Susanne
lottchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5178
Registriert: 04.07.12, 14:01

Re: Endfälliges Vorrausdarlehen verlängern nach Zinsbindung

Beitrag von lottchen »

Was die Bank macht müsste eigentlich vertraglich vereinbart sein. "Einfach so" kann sie nicht mit 1 Unterschrift die Darlehenslaufzeit für 2 Personen verlängern.
Andererseits: Was ist denn die Alternative? Was genau will denn die "andere Person", wenn sie nicht verlängern will? Das Darlehen sofort zurückzahlen? Scheint ja nicht zu gehen, oder?
Klaus4711
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 37
Registriert: 16.10.18, 12:24

Re: Endfälliges Vorrausdarlehen verlängern nach Zinsbindung

Beitrag von Klaus4711 »

Nehmen wir an, das einer der Darlehensnehmer dies damals nur aus Gefälligkeit getan hat und keinen eigenen Nutzen an dem Darlehensvertrag hat. Der Darlehensvertrag wurde über 10 Jahre abgeschlossen. Die Vereinbahrung war, das nach 10 Jahren der Bausparvertrag das Darlehen tilgt - was nun nicht gelingt weil der andere Darlehensnehmer nicht genügend angespart hat.

Der Darlehensvertrag ist über eine Grundschuld abgesichert. Diese könnte z.B. verwertet werden.
Sollte der andere Darlehensnehmer (und Besitzer des Hauses) das nicht wollen, steht ihm natürlich frei ein neues Darlehen aufzunehmen - nur ohne den unwilligen anderen Darlehensnehmer.

Weiterer Punkt: auch durch eine Verlängerung wird keine Tilgung erreicht, da dem Darlehensnehmer nicht genügend Geldmittel zur Verfügung stehen um den Bausparvertrag passend zu besparen.

Daher die Frage: Kann die Bank den Darlehensvertrag bis in alle Ewigkeit gegen den Wunsch eines Darlehensnehmer verlängern, solange sie über die Zinsen genug verdient? Die Bank geht ja kein Risiko ein, da die Sicherheit ja vorhanden sind. Aber die Darlehensnehmer sind z.B. durch den Schufa-Eintrag für ihr Leben belastet.
lottchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5178
Registriert: 04.07.12, 14:01

Re: Endfälliges Vorrausdarlehen verlängern nach Zinsbindung

Beitrag von lottchen »

Warum fragt man nicht die Bank auf welcher Rechtsgrundlage der Vertrag verlängert wird ohne dass die zweite Person zustimmt?
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Endfälliges Vorrausdarlehen verlängern nach Zinsbindung

Beitrag von SusanneBerlin »

Daher die Frage: Kann die Bank den Darlehensvertrag bis in alle Ewigkeit gegen den Wunsch eines Darlehensnehmer verlängern, solange sie über die Zinsen genug verdient? Die Bank geht ja kein Risiko ein, da die Sicherheit ja vorhanden sind.
Die Bank könnte den Vertrag auch nicht verlängern, über die fällige Kreditsumme einen Titel erwirken und bei beiden Darlehensnehmern den Lohn pfänden lassen. Die Bank ist nicht verpflichtet, die Sicherheit als erstes zu verwerten. Das ist die Entscheidung der Bank. Der Kreditnehmer kann nicht erst vertragsbrüchig werden und dann verlangen dass die Bank so reagiert wie es ihm am angenehmsten ist.
Grüße, Susanne
Klaus4711
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 37
Registriert: 16.10.18, 12:24

Re: Endfälliges Vorrausdarlehen verlängern nach Zinsbindung

Beitrag von Klaus4711 »

lottchen hat geschrieben:Warum fragt man nicht die Bank auf welcher Rechtsgrundlage der Vertrag verlängert wird ohne dass die zweite Person zustimmt
Und wenn man keine Antwort bekommt von der Bank?

Aber natürlich ist es einfacher, zu Argumentieren wenn man die Argumente der Gegenseite - hier Bank - kennt. Leider sind mir keine Argumente der Bank bekannt :(
SusanneBerlin hat geschrieben:
Daher die Frage: Kann die Bank den Darlehensvertrag bis in alle Ewigkeit gegen den Wunsch eines Darlehensnehmer verlängern, solange sie über die Zinsen genug verdient? Die Bank geht ja kein Risiko ein, da die Sicherheit ja vorhanden sind.
Die Bank könnte den Vertrag auch nicht verlängern, über die fällige Kreditsumme einen Titel erwirken und bei beiden Darlehensnehmers den Lohn pfänden lassen. Die Bank ist nicht verpflichtet, die Sicherheit als erstes zu verwerten. Das ist die Entscheidung der Bank. Der Kreditnehmer kann nicht erst vertragsbrüchig werden und dann verlangen dass die Bank so reagiert wie es ihm am angenehmsten ist.
Kann die Bank natürlich machen. Allerdings ist bei dem unwilligen Darlehensnehmer nichts zu holen... aber wenn die Bank meint bei einer Summe über 100.000 Euro eine Lohnfändung über 100 Euro im Monat - was nichtmal die Zinsen deckt - machen zu wollen... bitte.
Das Haus, dessen Wert höher ist als der Darlehensbetrag, wäre dann zumindest sicher. Aber eine Lösung ist dies für keinen der Beteiligten.

Man könnte auch berücksichtigen, das der unwillige Darlehensnehmer gar nicht mehr in der Lage ist (und vielleicht auch nie war) dieses Darlehen zu bedienen und deshalb nicht weiter dafür gerade stehen will.
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Endfälliges Vorrausdarlehen verlängern nach Zinsbindung

Beitrag von SusanneBerlin »

Lohnfändung über 100 Euro im Monat - was nichtmal die Zinsen deckt - machen zu wollen... bitte.
Dann ist wahrscheinlich beim zweiten Darlehensnehmer mehr zu holen.
Grüße, Susanne
Klaus4711
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 37
Registriert: 16.10.18, 12:24

Re: Endfälliges Vorrausdarlehen verlängern nach Zinsbindung

Beitrag von Klaus4711 »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Lohnfändung über 100 Euro im Monat - was nichtmal die Zinsen deckt - machen zu wollen... bitte.
Dann ist wahrscheinlich beim zweiten Darlehensnehmer mehr zu holen.
Nein. Mir erschliesst sich daher nicht, warum eine Lohnpfändung von der Bank betrieben werden sollte. Ich hab mal einen Finanzmakler dazu befragt und der sagte: Eine Bank betreibt in der Regel keine Lohnpfändung wenn das Darlehen über eine Grundschuld abgesichert ist. Der Aufwand ist im Vergleich zum Nutzen viel zu hoch. Aber selbst wenn: wir gehen hier davon aus, das beide Darlehensnehmer nichtmal zusammen über eine Lohnpfändung die Zinsen aufbringen könnten.

Das Grundproblem möchte hier sein, das beide Darlehensnehmer nicht in der Lage sind das Darlehen zu tilgen. Weder heute noch zukünftig. Derzeit werden die Zinsen bezahlt. Daher ist ein Ende nicht abzusehen.

Nehmen wir weiter an:
Der Darlehensnehmer mit der Sicherheit (Haus) will das ganze soweit wie möglich herauszögern. Der andere Darlehensnehmer möchte das tote Pferd endlich beerdigen weil es seit Jahren müffelt.

Die Bank hat keine Interesse was zu ändern weil sie sehr viel Zinsen bekommt (deutlich mehr als derzeit üblich).
idem
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1676
Registriert: 25.01.07, 08:01

Re: Endfälliges Vorrausdarlehen verlängern nach Zinsbindung

Beitrag von idem »

Fahrradkette und viel zu viele Annahmen. Entscheidend ist, was die Bank mit einem Darlehensnehmer konkret vereinbart (hat).

Natürlich kann mit Einzelwirkung die eingetretene Fälligkeit nach Belieben durch Vereinbarung zwischen Bank und nur einem der Schuldner eingeschränkt/aufgehoben werden, vgl. § 425 BGB. Das sähe aus Sicht des unwilligen Mitdarlehensnehmers womöglich zunächst wie eine Vertragsverlängerung gegen seinen Willen aus. Wäre aber halt gar keine und hätte wegen der Einzelwirkung auch keine Auswirkung auf den unwilligen Mitschuldner.

Eine "echte" Vertragsverlängerung im Sinne einer Vereinbarung eines neuerlichen Kapitalnutzungsrechtes bedürfte richtigerweise der Mitwirkung aller bisherigen Darlehensnehmer und der Bank.
Klaus4711
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 37
Registriert: 16.10.18, 12:24

Re: Endfälliges Vorrausdarlehen verlängern nach Zinsbindung

Beitrag von Klaus4711 »

Ich gebe zu, das ich den §425 BGB nicht verstehe.

Was passiert ist: der bisher nicht in der Schufa eingetragene Kredit mit Laufzeit 10/2018 wurde nun beim unwilligen Darlehensnehmer mit Laufzeit 10/2023 eingetragen. Ohne irgendeine Information der Bank.

Dadurch fällt die Kreditwürdigkeit des unwilligen Darlehensnehmer massiv (da nun Überschuldet). Und da auch in 5 Jahren keine Tilgung zu erwarten ist, gibt es spätestens dann 2023 einen Eintrag wegen dem geplatzten Darlehen, der die Schufa nochmal 4 Jahre belastet. Daher ist die Kreditwürdigkeit für die nächsten 9 Jahre im Eimer.

Würde das Darlehen jetzt eingefordert, wäre der negativ Eintrag natürlich auch da, die Schufa wäre aber "nur" für 4 Jahre im Eimer.

5 Jahre mehr oder weniger macht einen gehörigen Unterschied. Diese einseitige Verlängerung ist also keinesfalls Folgenlos für den "unwilligen" Darlehensnehmer.
SirHenry42
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 06.11.18, 15:52

Re: Endfälliges Vorrausdarlehen verlängern nach Zinsbindung

Beitrag von SirHenry42 »

Klaus4711 hat geschrieben:Nehmen wir an, das einer der Darlehensnehmer dies damals nur aus Gefälligkeit getan hat und keinen eigenen Nutzen an dem Darlehensvertrag hat. Der Darlehensvertrag wurde über 10 Jahre abgeschlossen. Die Vereinbahrung war, das nach 10 Jahren der Bausparvertrag das Darlehen tilgt - was nun nicht gelingt weil der andere Darlehensnehmer nicht genügend angespart hat.

Der Darlehensvertrag ist über eine Grundschuld abgesichert. Diese könnte z.B. verwertet werden.
Sollte der andere Darlehensnehmer (und Besitzer des Hauses) das nicht wollen, steht ihm natürlich frei ein neues Darlehen aufzunehmen - nur ohne den unwilligen anderen Darlehensnehmer.

Weiterer Punkt: auch durch eine Verlängerung wird keine Tilgung erreicht, da dem Darlehensnehmer nicht genügend Geldmittel zur Verfügung stehen um den Bausparvertrag passend zu besparen.

Daher die Frage: Kann die Bank den Darlehensvertrag bis in alle Ewigkeit gegen den Wunsch eines Darlehensnehmer verlängern, solange sie über die Zinsen genug verdient? Die Bank geht ja kein Risiko ein, da die Sicherheit ja vorhanden sind. Aber die Darlehensnehmer sind z.B. durch den Schufa-Eintrag für ihr Leben belastet.
Nicht für "ihr Leben". Belastende Faktoren für den Schufa-Score werden auch wieder entfernt nach einer gewissen Zeit!
Newbie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 242
Registriert: 17.09.04, 14:44

Re: Endfälliges Vorrausdarlehen verlängern nach Zinsbindung

Beitrag von Newbie »

Klaus4711 hat geschrieben:
SusanneBerlin hat geschrieben:
Lohnfändung über 100 Euro im Monat - was nichtmal die Zinsen deckt - machen zu wollen... bitte.
Dann ist wahrscheinlich beim zweiten Darlehensnehmer mehr zu holen.
Nein. Mir erschliesst sich daher nicht, warum eine Lohnpfändung von der Bank betrieben werden sollte. Ich hab mal einen Finanzmakler dazu befragt und der sagte: Eine Bank betreibt in der Regel keine Lohnpfändung wenn das Darlehen über eine Grundschuld abgesichert ist. Der Aufwand ist im Vergleich zum Nutzen viel zu hoch. Aber selbst wenn: wir gehen hier davon aus, das beide Darlehensnehmer nichtmal zusammen über eine Lohnpfändung die Zinsen aufbringen könnten.
Dem kann ich nicht folgen, aus eigener beruflicher Erfahrung.
Die Lohnpfändung an sich ist kein großer Aufwand und läuft, einmal angestossen, dann auch automatisch. Kostentechnisch hält sich das auch absolut in Grenzen.
Den dazu notwendigen vollstreckbaren Titel hab ich hier in dem Fall vermutlich schon durch die vollstreckbare Ausfertigung der persönlichen Haftung der Grundschuld, die die Bank sich sicher bei Grundschuldbestellung vereinbaren lassen hat.

Somit ist das überschaubarer Papierkram (Arbeitgeber anschreiben und Lohnpfändung zustellen lassen) und dann warte ich halt jeden Monat, ob der Arbeitgeber auf das von mir angegebene Konto überweist. Das ist alles ein halbwegs automatisierter Prozess, wenn er einmal aufgesetzt ist und den kann man wunderbar neben der dinglichen Verwertung des Grundstückes laufen lassen.

Die Verwertung des Grundstückes scheint hier aber nicht zu verhindern zu sein, wenn sich beide Darlehensnehmer nicht einigen können.
Nobody said that life would be easy.
Klaus4711
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 37
Registriert: 16.10.18, 12:24

Re: Endfälliges Vorrausdarlehen verlängern nach Zinsbindung

Beitrag von Klaus4711 »

SirHenry42 hat geschrieben: Nicht für "ihr Leben". Belastende Faktoren für den Schufa-Score werden auch wieder entfernt nach einer gewissen Zeit!
Aber laufende Darlehensverträge, die weder gekündigt noch erledigt sind, bleiben erhalten. Und auch die können belasten.

In meinem Beispiel unterschreibt jemand als Gefälligkeit ohne eigenen Nutzen als Mitdarlehensnehmer für ein endfälliges Darlehen. Es nimmt damit 10 Jahre + 4 Jahre in Kauf (ggfs. Negativeintrag, wenn das Darlehen nicht zurückgezahlt wurde und über die Grundschuld ausgeglichen werden musste).

Das sind schon 14 Jahre in einem Zeitraum von 40 Jahren (Die meisten Menschen sind zwischen 20 und 60 Kreditwürdig, um z.B. ein Haus zu kaufen. In der Regel ist der echte "nutzbare" Zeitraum aber viel kürzer).

Wenn nun die Bank ein endfälligs Darlehen, das bei Fälligkeit nicht getilgt wird, aber nun unbegrenzt verlänger kann, wird dieser Kredit das ganze restliche Leben belasten.

Selbst eine Privatinsolvenz würde da nichts nutzen, solange das Darlehen nie fällig wird.

Der eigentliche Darlehensnutzer lacht sich ins Fäustchen, zahlt nur die Zinsen weiter und lebt den Rest seines Lebens auf Pump.

Kann es echt so einfach sein?
Klaus4711
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 37
Registriert: 16.10.18, 12:24

Re: Endfälliges Vorrausdarlehen verlängern nach Zinsbindung

Beitrag von Klaus4711 »

Newbie hat geschrieben:
Dem kann ich nicht folgen, aus eigener beruflicher Erfahrung.
Die Lohnpfändung an sich ist kein großer Aufwand und läuft, einmal angestossen, dann auch automatisch. Kostentechnisch hält sich das auch absolut in Grenzen.
Den dazu notwendigen vollstreckbaren Titel hab ich hier in dem Fall vermutlich schon durch die vollstreckbare Ausfertigung der persönlichen Haftung der Grundschuld, die die Bank sich sicher bei Grundschuldbestellung vereinbaren lassen hat.

Somit ist das überschaubarer Papierkram (Arbeitgeber anschreiben und Lohnpfändung zustellen lassen) und dann warte ich halt jeden Monat, ob der Arbeitgeber auf das von mir angegebene Konto überweist. Das ist alles ein halbwegs automatisierter Prozess, wenn er einmal aufgesetzt ist und den kann man wunderbar neben der dinglichen Verwertung des Grundstückes laufen lassen.

Die Verwertung des Grundstückes scheint hier aber nicht zu verhindern zu sein, wenn sich beide Darlehensnehmer nicht einigen können.
Danke für die Information. Ich habe diese Meinung auf Nachfrage von einer Bank erhalten. Das die Möglichkeit besteht, leuchtet ein. Was dabei rumkommt (ggfs. niedriges Einkommen) ist noch eine andere Sache. Für meinen Fall würde ich einfach mal sagen: Lohnpfändung lohnt sich finanziell nicht, da sie nur 10% der Zinsen erbringen würde, kann aber natürlich als Druckmittel oder Bestrafung angewendet werden.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen