Teilkonferenz?
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Teilkonferenz?
Hallo,
teilkonferenz wurde erst 7 Wochen nach dem Vorfall einberufen.
Gibt es da nicht vorgaben das sowas zeitnah einberufen werden müsste?
Mfg
teilkonferenz wurde erst 7 Wochen nach dem Vorfall einberufen.
Gibt es da nicht vorgaben das sowas zeitnah einberufen werden müsste?
Mfg
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Re: Teilkonferenz?
Steht wo?Stan78 hat geschrieben:Nein
Ohne weitere Informationen kann es keine Meinung zum fiktiven Fall geben.
Re: Teilkonferenz?
Andersrum wird ein Schuh draus, wenn es eine Frist geben würde, müsste die irgendwo stehen, das ist nicht der Fall.michael61s hat geschrieben:Steht wo?Stan78 hat geschrieben:Nein
Um es etwas ausführlicher zu machen: Klassenkonferenzen haben eine pädagogische und eine Ordnungsfunktion. Aus diesen dürfte sich der zeitliche Rahmen ableiten, in dem sie zu halten sind. Ein Schulausschluss als Ordnungsmaßnahme wird kaum bestand haben, wenn damit ein Vorfall sanktioniert wird, der 12 Monate zurück liegt wenn es in der Zwischenzeit keine aktuelleren Vorfälle gegeben hat.
Eine Frist von 7 Wochen halte ich aber nicht nur für völlig unproblematisch sie kann auch notwendig sein, weil die Schule den Sachverhalt und an der Konferenz hängende organisatorische Fragen zunächst mal klären muss.
Grüße,
Stan
Re: Teilkonferenz?
Die Kenntnis des Bundeslandes wäre sicherlich auch hilfreich.
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Re: Teilkonferenz?
Das Wort Teilkonferenz kenne ich nur aus NRW (§ 53 Schulgesetz NRW Absätze (6) - (8) ).
Die Teilkonferenzen haben je einen gewählten Vertreter aus Schülerschaft und Elternschaft, deren Teilnahme die Eltern des betroffenen Schülers ablehnen können.
Die Klassenkonferenzen anderer Bundesländer haben m.W. nicht solche fest gewählten Vertreter, sondern die Eltern des betroffenen Schülers können einen Schüler- oder Elternvertreter ihres Vertrauens zur Sitzung hinzuziehen (wenn Ihnen vorher jemand mitgeteilt hat, dass es diese Möglichkeit gibt).
Aus formalen Gründen haben Teilkonferenzen die Neigung, erst sehr lange nach dem zu besprechenden Vorfall stattzufinden, was dem pädagogischen Sinn in aller Regel widerspricht.
Die Teilkonferenzen haben je einen gewählten Vertreter aus Schülerschaft und Elternschaft, deren Teilnahme die Eltern des betroffenen Schülers ablehnen können.
Die Klassenkonferenzen anderer Bundesländer haben m.W. nicht solche fest gewählten Vertreter, sondern die Eltern des betroffenen Schülers können einen Schüler- oder Elternvertreter ihres Vertrauens zur Sitzung hinzuziehen (wenn Ihnen vorher jemand mitgeteilt hat, dass es diese Möglichkeit gibt).
Aus formalen Gründen haben Teilkonferenzen die Neigung, erst sehr lange nach dem zu besprechenden Vorfall stattzufinden, was dem pädagogischen Sinn in aller Regel widerspricht.
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
Re: Teilkonferenz?
In Niedersachsen sind je 3 Eltern- und Schülervertreter festes Mitglied der Klassenkonferenz und zB bei der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen auch stimmberechtigt. Den Begriff "Teilkonferenz" gibt es bei uns auch, formal sind alle anderen Konferenzen Teilkonferenzen der Gesamtkonferenz. In der Praxis sind Bezeichnungen wie Klassen- oder Fachkonferenz aber geläufiger.Kurt Knitz hat geschrieben: Die Teilkonferenzen haben je einen gewählten Vertreter aus Schülerschaft und Elternschaft, deren Teilnahme die Eltern des betroffenen Schülers ablehnen können.
Die Klassenkonferenzen anderer Bundesländer haben m.W. nicht solche fest gewählten Vertreter, sondern die Eltern des betroffenen Schülers können einen Schüler- oder Elternvertreter ihres Vertrauens zur Sitzung hinzuziehen.
Re: Teilkonferenz?
Haben Sie dafür Belege?Kurt Knitz hat geschrieben:Das Wort Teilkonferenz kenne ich nur aus NRW (§ 53 Schulgesetz NRW Absätze (6) - (8) ).
Aus formalen Gründen haben Teilkonferenzen die Neigung, erst sehr lange nach dem zu besprechenden Vorfall stattzufinden, was dem pädagogischen Sinn in aller Regel widerspricht.
Die Teilkonferenzen, an denen ich bislang teilgenommen habe und von denen ich Kenntnis erlangt habe - das sind schon einige - sind in der Regel recht zeitnah nach den Vorfällen bzw. nach Kenntniserlangung über die Vorfälle einberufen worden.
Das geht bei uns in der Regel unter Einhaltung der Ladungsfrist unter 14 Tagen.
Viele Grüße
Roderik
Re: Teilkonferenz?
Warum könnte diese Teilkonferenz später als üblich erfolgen?
Ein entsprechender Vorfall ereignet sich 1,5 Wochen vor den Herbstferien. Es ist nicht klar, ob die vorlaufenden "Ermittlungen" (Befragung von betroffenen Schülern, Eltern, Lehrkräften; evtl. Rückmeldungen seitens der Polizei) bis zum Ferienbeginn abgeschlossen sein werden, ob das direkt nach den Ferien vorliegen wird. Eine Einladung vor den Ferien erfolgt also nicht.
Es folgen zwei Wochen Ferien.
Direkt nach den Ferien wird kurz geschaut, ob alle Vorbereitungen abgeschlossen sind - wieder geht eine halbe Woche ins Land.
Wird jetzt eingeladen (mit einer Landungsfrist von 14 Tagen), sind vier Wochen vergangen, die Konferenz findet nach sechs Wochen statt.
Noch nicht berücksichtigt ist, dass der Termin in den Terminkalender der die Konferenz leitenden Person passen muss (Schulleiter haben volle Terminkalender...). Das mag es nochmals um ein paar Tage verzögern.
Ob eine solche Verzögerung angemessen ist? Hängt vom Vorfall und der anfänglichen Bewertung ab. Und der Unübersichtlichkeit der Lage. (Ginge es um die Vorbereitung eines Schulausschlusses, würde das sicher forciert werden. Geht es "nur" um Erziehungsmaßnahmen, ist zu vermuten, dass bereits kurzfristig Maßnahmen ergriffen wurden & etwas weniger kurzfristig nochmals auf den Vorfall und evtl. langfristigere Maßnahmen geschaut werden soll.)
Ein entsprechender Vorfall ereignet sich 1,5 Wochen vor den Herbstferien. Es ist nicht klar, ob die vorlaufenden "Ermittlungen" (Befragung von betroffenen Schülern, Eltern, Lehrkräften; evtl. Rückmeldungen seitens der Polizei) bis zum Ferienbeginn abgeschlossen sein werden, ob das direkt nach den Ferien vorliegen wird. Eine Einladung vor den Ferien erfolgt also nicht.
Es folgen zwei Wochen Ferien.
Direkt nach den Ferien wird kurz geschaut, ob alle Vorbereitungen abgeschlossen sind - wieder geht eine halbe Woche ins Land.
Wird jetzt eingeladen (mit einer Landungsfrist von 14 Tagen), sind vier Wochen vergangen, die Konferenz findet nach sechs Wochen statt.
Noch nicht berücksichtigt ist, dass der Termin in den Terminkalender der die Konferenz leitenden Person passen muss (Schulleiter haben volle Terminkalender...). Das mag es nochmals um ein paar Tage verzögern.
Ob eine solche Verzögerung angemessen ist? Hängt vom Vorfall und der anfänglichen Bewertung ab. Und der Unübersichtlichkeit der Lage. (Ginge es um die Vorbereitung eines Schulausschlusses, würde das sicher forciert werden. Geht es "nur" um Erziehungsmaßnahmen, ist zu vermuten, dass bereits kurzfristig Maßnahmen ergriffen wurden & etwas weniger kurzfristig nochmals auf den Vorfall und evtl. langfristigere Maßnahmen geschaut werden soll.)
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Re: Teilkonferenz?
Da der Schulleiter Maßnahmen nach §53(3) Punkt 1 bis 3 ohne Teilkonferenz entscheiden kann, und der Hinweis auf die Polizei kam, ist Möglichweise in diesem speziellen Fall der später Termin richtig, um auf die Ergebnisse der Polizei zu warten.Luan hat geschrieben:Es ist nicht klar, ob die vorlaufenden "Ermittlungen" (Befragung von betroffenen Schülern, Eltern, Lehrkräften; evtl. Rückmeldungen seitens der Polizei) bis zum Ferienbeginn abgeschlossen sein werden
Wie Stan schon schrieb, gibt es keine festgelegte Frist.
Sie ist nur unüblich.
Welche Schulform wird denn vom fiktiven Schüler besucht?
Welche Klasse besucht der fiktive Schüler?
Ist bei der Einladung zur Teilkonferenz nicht der Grund genannt und die zu erwartende Maßnahme?
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Re: Teilkonferenz?
Das ist aus pädagogischer Sicht sehr zu begrüßen, wenn das bei Ihnen so schnell geht.Roderik hat geschrieben:Haben Sie dafür Belege?Kurt Knitz hat geschrieben:Aus formalen Gründen haben Teilkonferenzen die Neigung, erst sehr lange nach dem zu besprechenden Vorfall stattzufinden, was dem pädagogischen Sinn in aller Regel widerspricht.
Die Teilkonferenzen, an denen ich bislang teilgenommen habe und von denen ich Kenntnis erlangt habe - das sind schon einige - sind in der Regel recht zeitnah nach den Vorfällen bzw. nach Kenntniserlangung über die Vorfälle einberufen worden.
Das geht bei uns in der Regel unter Einhaltung der Ladungsfrist unter 14 Tagen.
Ich kann keine Statistiken vorlegen, nur persönliche Eindrücke. Diese sind: Eltern, deren heranwachsende Kinder tatsächlich etwas Schwerwiegendes ausgefressen haben, was im Interesse aller anderen Schüler nicht akzeptiert werden kann (Schlägerei, Mobbing, Erpressung), neigen dazu, irgendwelche formalen Punkte zu suchen, um inhaltliche Entscheidungen von Teil- bzw. Klassenkonferenzen zu verhindern. Diejenigen, die die Konferenzen einberufen, neigen deshalb dazu, im Zweifelsfall den Termin nach hinten zu schieben um nur kein formales Erfordernis, keine Ladungsfrist und keine Berücksichtigung von irgendwas zu versäumen.
Re: Teilkonferenz?
Sie können als Eltern eigentlich erst nach der Konferenz auf formalem Wege etwas verhindern oder verzögern - nämlich mit dem Widerspruch.
Ansonsten können Sie allenfalls entsprechenden Druck auf die Schulleitung ausüben. Sollte das aber erfolgreich sein, dann dürften die Zustände an der entsprechenden Schule dergestalt sein, dass die Zeitdifferenz zwischen Vorfall und Konferenz das geringste Problem darstellt.
Gruß
Roderik
Ansonsten können Sie allenfalls entsprechenden Druck auf die Schulleitung ausüben. Sollte das aber erfolgreich sein, dann dürften die Zustände an der entsprechenden Schule dergestalt sein, dass die Zeitdifferenz zwischen Vorfall und Konferenz das geringste Problem darstellt.
Gruß
Roderik
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Re: Teilkonferenz?
Roderik hat geschrieben:Die Kenntnis des Bundeslandes wäre sicherlich auch hilfreich.
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