Hallo,
Herr X stellt einen Antrag auf Ermäßigung (Merkzeichen RF) und bekommt diese genehmigt. Er wartet auf den neuen Bescheid, da der zu zahlende Beitrag nicht aufgeführt ist. Der Bescheid kommt nicht und X vergisst die Angelegenheit total. Hat also von Januar bis dato keine Beiträge bezahlt.
Es kommt kein Bescheid, keine Mahnung, kein Mahnbescheid....
Es kommt ein Schreiben mit der offenen Forderung und einer Zahlungsfrist sowie dem Vermerk, falls bis zum x.x.xx kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, eine Pfändung aus dem bestehendem Titel gemacht wird.
Herr X hat natürlich sofort mit dem beigefügten Überweisungsträger bezahlt. Die Forderung war ja rechtens.
Meine Frage ist nun, wie kann es einen Titel geben ohne vorher einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid zu geben?
In der Auflistung sind auch nur die reinen Rundfunkgebühren, keine Mahn- oder sonstige Kosten.
Wie ist hier die Rechtslage?
Rundfunkbeiträge
Moderator: FDR-Team
Re: Rundfunkbeiträge
Aus dem Festsetzungsbescheid wird, nach Verstreichen der Frist zum Widerspruch, ein vollstreckbarer Titel.Momo2018 hat geschrieben:Meine Frage ist nun, wie kann es einen Titel geben ohne vorher einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid zu geben?
https://www.rundfunkbeitrag.de/zahlung/ ... gsbescheid
erscheint mir eher unwahrscheinlich. Vermutlich war das Schriftstück, das X hierMomo2018 hat geschrieben:Der Bescheid kommt nicht...
bekommen hat, schon der gesuchte Bescheid.Momo2018 hat geschrieben:Herr X stellt einen Antrag auf Ermäßigung (Merkzeichen RF) und bekommt diese genehmigt.
Re: Rundfunkbeiträge
Ah, Danke. Hat mich nur gewundert mit dem Titel. Die Forderung war ja richtig.
Nein, ein Bescheid kam nicht. Herr X hat angerufen nachdem er ein paar Monate nach Antrag nichts gehört hat. Ihm wurde gesagt, das die Ermäßigung bewilligt sei und ein Bescheid käme. Der kam aber nicht und X het es dann komplett vergessen.
Nein, ein Bescheid kam nicht. Herr X hat angerufen nachdem er ein paar Monate nach Antrag nichts gehört hat. Ihm wurde gesagt, das die Ermäßigung bewilligt sei und ein Bescheid käme. Der kam aber nicht und X het es dann komplett vergessen.
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Re: Rundfunkbeiträge
Also mir haben sie ein paarmal jeweils die Rechnung mit beiliegendem Sepa:Mandat geschickt bis ich das SEPA schließlich ausgefüllt zurückgeschickt habe. Wenn kein SEPA- Mandat dabei war, könnte man es anfordern, dann passieren in Zukunft keine Pannen mehr.
Grüße, Susanne
Re: Rundfunkbeiträge
Das SEPA Mandat lag jetzt dem Schreiben bei und geht morgen ausgefüllt raus. X hat bis Dez. 2018 überwiesen und ab Januar wird jährlich abgebucht.
Re: Rundfunkbeiträge
Die GEZ die jetzt irgendwie anders heißt ist eine Behörde und kann somit Bescheide erlassen, die bereits ein Titel sind. Ein Mahn- oder Vollstreckungsbescheid ist im Verwaltungsverfahren nicht nötig und nicht möglich.
Wenn der Bescheid tatsächlich nicht ankam, wurde er aber auch nicht wirksam.
Wenn der Bescheid tatsächlich nicht ankam, wurde er aber auch nicht wirksam.
Re: Rundfunkbeiträge
Nicht der Beitragservice (vormals) GEZ erlässt den (vollstreckbaren) Festsetzungsbescheid, sondern die zuständige Landesrundfunkanstalt (Par. 10 Ziff. 5 ff.).FM hat geschrieben:Die GEZ die jetzt irgendwie anders heißt ist eine Behörde und kann somit Bescheide erlassen,
Gruß
khmlev
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