Inkasso-Gebühren

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Jura-Laie
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Inkasso-Gebühren

Beitrag von Jura-Laie »

Guten Abend,

würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Denn ein Gang zum Anwalt würde sich in meinem Fall wohl kaum lohnen.

Ich habe am 22. 10. die Zahlungsaufforderung eines Unternehmens mit dem Titel "Letzte Mahnung" erhalten. Summe: 22,38 Euro. Leider habe ich das einfach vergessen.

Heute habe ich eine Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens erhalten.
Zu der obigen Summe verlangt dieses Inkassounternehmen noch zusätzlich:
59,40EUR. Und die schlüsseln sich wie folgt auf:

Auslagen: 9,90EUR
Inkassokosten aus Inkassoauftrag (Verzugsschaden §§ 280, 286BGB) analog §13RVG i.C.m VV: 1,1 Gebühr (Nr. 2300): 49,50EURO

Das kommt mir etwas hoch vor. :shock: Wie ist die aktuelle Rechtslage?

Vielen Dank für alle Antworten!
ExDevil67
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Re: Inkasso-Gebühren

Beitrag von ExDevil67 »

Zumindest bezüglich der Inkassokosten dürfte da wenig zu machen sein. Alternativ hätte der Gläubiger auch einen Anwalt einschalten können und der wäre ähnlich teuer geworden.
FM
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Re: Inkasso-Gebühren

Beitrag von FM »

Man kann natürlich darum streiten, ob die Beträge exakt richtig sind. Mag sein, dass da 5 oder 10 Euro weniger machbar wären. Aber das zu prüfen ist natürlich auch mit Aufwand verbunden, und das macht kein Anwalt für 10 Euro.
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