Die Muster GmbH wurde von 5 Gesellschaftern mit je 20% gegründet. Die Anteile sind voll eingezahlt. Das Unternehmen ist mit 1 Mio Euro bewertet. Es wurden die heutzutage üblichen Tag-Along- / Drag-Along-Regeln im Gesellschaftervertrag definiert. Konkret in diesem Fall: Es gibt eine Mitveräußerungspflicht für alle Gesellschafter, wenn mit 75%iger Mehrheit beschlossen wird, das Unternehmen vollständig zu veräußern.
Einer der 5 Gesellschafter soll (aus welchen Gründen auch immer) aus der GmbH gedrängt werden, nennen wir Ihn Gesellschafter A. Dieser weigert sich, die GmbH zu verlassen, möchte seine Anteile nicht verkaufen und auch das Einziehen der Anteile kommt nicht in Frage.
Die üblichen Gesellschafter gründen nun die neue Muster-2 GmbH die mir ausreichend Kapital ausgestattet ist. Gesellschafter der Muster-2 GmbH sind die vier oben genannten Gesellschafter sowie ein neuer Gesellschafter (z.B: ein Investor). Jeder der 5 Gesellschafter hält auch hier 25%.
Nun beschließen die Gesellschafter der Muster GmbH form und fristgerecht in einer aoGV den Verkauf der Muster GmbH and die Muster-2 GmbH zum Preis von 500T EUR.
Kann Gesellschafter A den Verkauf verhindern bzw. verhindern, dass er auf diese Art und Weise aus der GmbH gedrängt wird?
Freue mich auf Meinungen
