Wohnungsbesichtigung durch Gutachter
Moderator: FDR-Team
Wohnungsbesichtigung durch Gutachter
Hallöchen Allerseits!
Man stelle sich vor VM und M sind sich uneins über die Wohnungsgröße, daher ordnet ein Gericht eine Begutachtung der Mietwohnung zur Größenbestimmung an.
Nun meldet sich der Gutachter beim Mieter und kündigt sein Erscheinen plus Vermieter plus Hausverwaltung zu mehreren an.
Mir ist klar, daß es sich um erwachsene Menschen und keine Kleinkinder handelt, die nicht unbedingt einer "Aufsicht" bedürfen,
trotzdem die Frage: Ist diese "Menge" üblich und muß duch den Mieter hingenommen werden?
Gruß: Thomas
Man stelle sich vor VM und M sind sich uneins über die Wohnungsgröße, daher ordnet ein Gericht eine Begutachtung der Mietwohnung zur Größenbestimmung an.
Nun meldet sich der Gutachter beim Mieter und kündigt sein Erscheinen plus Vermieter plus Hausverwaltung zu mehreren an.
Mir ist klar, daß es sich um erwachsene Menschen und keine Kleinkinder handelt, die nicht unbedingt einer "Aufsicht" bedürfen,
trotzdem die Frage: Ist diese "Menge" üblich und muß duch den Mieter hingenommen werden?
Gruß: Thomas
Re: Wohnungsbesichtigung durch Gutachter
Ich kann mir schon denken, dass der Sachverständige nicht nur allein zur Besichtigung kommt und seiner Begleitung auch Zustritt gewährt werden muss. Es geht ja um einen Teil des Gerichtsverfahrens.
1.) Er kann eine Sekretärin für Aufzeichnungen mitbringen.
2.) Auch den Vermieter als Kläger/Beklagter um Fragen zu beantworten.
3.) Ferner den Anwalt des Vermieters da er diesen in dem Verfahren vertritt.
1.) Er kann eine Sekretärin für Aufzeichnungen mitbringen.
2.) Auch den Vermieter als Kläger/Beklagter um Fragen zu beantworten.
3.) Ferner den Anwalt des Vermieters da er diesen in dem Verfahren vertritt.
Gruß Spezi
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Re: Wohnungsbesichtigung durch Gutachter
Alle am Verfahren beteiligten und der Gutachter. Diese "Menge" wäre durchaus üblich und hinzunehmen. Wenn der Mieter nicht allein sein mag, darf er selbst Verwandte oder Freunde dazu bitten.Flämmchen hat geschrieben: Man stelle sich vor VM und M sind sich uneins über die Wohnungsgröße, daher ordnet ein Gericht eine Begutachtung der Mietwohnung zur Größenbestimmung an.
Nun meldet sich der Gutachter beim Mieter und kündigt sein Erscheinen plus Vermieter plus Hausverwaltung zu mehreren an.
Mir ist klar, daß es sich um erwachsene Menschen und keine Kleinkinder handelt, die nicht unbedingt einer "Aufsicht" bedürfen,
trotzdem die Frage: Ist diese "Menge" üblich und muß duch den Mieter hingenommen werden?
Re: Wohnungsbesichtigung durch Gutachter
Wenn er höflich ist, dann bietet er noch ein Paar Schnittchen und Kaltgetränke an.winterspaziergang hat geschrieben:Alle am Verfahren beteiligten und der Gutachter. Diese "Menge" wäre durchaus üblich und hinzunehmen. Wenn der Mieter nicht allein sein mag, darf er selbst Verwandte oder Freunde dazu bitten.Flämmchen hat geschrieben: Man stelle sich vor VM und M sind sich uneins über die Wohnungsgröße, daher ordnet ein Gericht eine Begutachtung der Mietwohnung zur Größenbestimmung an.
Nun meldet sich der Gutachter beim Mieter und kündigt sein Erscheinen plus Vermieter plus Hausverwaltung zu mehreren an.
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trotzdem die Frage: Ist diese "Menge" üblich und muß duch den Mieter hingenommen werden?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Wohnungsbesichtigung durch Gutachter
Danke für die Antworten!
Nee bloß nicht, der Mieter muß vorher Tetris üben um die 4-5-6 Leute dann zum Termin in der Wohnung an die passenden Stellen zu schieben ohne daß diese aneinander oder den Einrichtungsgegenständen hängen bleiben.Wenn der Mieter nicht allein sein mag, darf er selbst Verwandte oder Freunde dazu bitten.
Da ich mir natürlich ungern Unhöflichkeit vorwerfen lassen möchte und bis zum Termin noch genügend Zeit ist, werde ich selbstverständlich auch noch Gastgeschänke besorgen.Wenn er höflich ist, dann bietet er noch ein Paar Schnittchen und Kaltgetränke an.
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Re: Wohnungsbesichtigung durch Gutachter
na, dann wird dieFlämmchen hat geschrieben:Danke für die Antworten!
Nee bloß nicht, der Mieter muß vorher Tetris üben um die 4-5-6 Leute dann zum Termin in der Wohnung an die passenden Stellen zu schieben ohne daß diese aneinander oder den Einrichtungsgegenständen hängen bleiben.Wenn der Mieter nicht allein sein mag, darf er selbst Verwandte oder Freunde dazu bitten.
eine kurze Angelegenheit.Flächen hat geschrieben:Begutachtung der Mietwohnung zur Größenbestimmung an.
Da kommt man in Schwierigkeiten. Dem Gutachter darf man auf keinen Fall eins anbieten, der wiederum darf es auch nicht annehmen, ist aber sicher betrübt, dass er als einziges Kind, äh Anwesender, nichts bekommt. Schnittchen ist unverfänglicher.Flämmchen hat geschrieben:Da ich mir natürlich ungern Unhöflichkeit vorwerfen lassen möchte und bis zum Termin noch genügend Zeit ist, werde ich selbstverständlich auch noch Gastgeschenke besorgen.Wenn er höflich ist, dann bietet er noch ein Paar Schnittchen und Kaltgetränke an.
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Re: Wohnungsbesichtigung durch Gutachter
Ich hatte damals leider keine Ahnung wie viele Personen der Gutachter im Schlepptau hatte, ansonsten hätte ich
gleich die passende Anzahl an Pantöffelchen bereitgehalten.
So hat der Trupp den Dreck von der scheinbar notwendigen Speicherbegehung durch die ganze Wohnung verteilt
gleich die passende Anzahl an Pantöffelchen bereitgehalten.
So hat der Trupp den Dreck von der scheinbar notwendigen Speicherbegehung durch die ganze Wohnung verteilt

Re: Wohnungsbesichtigung durch Gutachter
Na recht herzlichen Dank für diesen Mut machenden BeitragIch hatte damals leider keine Ahnung wie viele Personen der Gutachter im Schlepptau hatte, ansonsten hätte ich
gleich die passende Anzahl an Pantöffelchen bereitgehalten.
So hat der Trupp den Dreck von der scheinbar notwendigen Speicherbegehung durch die ganze Wohnung verteilt![]()

Termin Mitte Januar -> Schnee, Schneematsch und dann eine Meute fremder Leute die dir mit nassen dreckigen und dicken Winterklamotten durch die Bude latscht und bei denen du dann noch aufpassen mußt daß sie mit den Klamotten nicht die Bilder von der Wand reißen.
Fazit: Keine Schnittchen, doch Gastgeschenke in Form eines Wischlappens für jeden. Die praktisch Minderbegabten bekommen noch eine Anleitung dazu.
Re: Wohnungsbesichtigung durch Gutachter
Oder man investiert etwas Geld und kauft sowas. Kostet in jedem Baumarkt nicht die Welt.
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