Gerichtsvollzieher Auftrag

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saya
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Gerichtsvollzieher Auftrag

Beitrag von saya »

Angenommen hat ein Gläubiger einen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner erlangt.

Welche Aufträge kann neben Vollstreckung einem Gerichtsvollzieher beauftragt werden:
[u]Auch[/u] das Herausfinden von :
der neuen Anschrift, Arbeitgeber, Bankverbindungen, Immobilienbesitz, andere Rechte,... des Schuldners ?

was ja Voraussetszung für Durchführbarkeit der Vollstreckung ist. :?:
SusanneBerlin
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Re: Gerichtsvollzieher Auftrag

Beitrag von SusanneBerlin »

Der Inhaber des Vollstreckungstitels kann den Gerichtsvollzieher beauftragen, eine Vermögensauskunft vom Schuldner einzuholen.
:!:
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802c.html

Die Anschrift muss der Gläubiger selbst herausfinden.
Grüße, Susanne
lottchen
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Re: Gerichtsvollzieher Auftrag

Beitrag von lottchen »

Mal nach "Auftrag Gerichtsvollzieher" googeln. Da kommt als Erstes eine 9-seitige pdf. Da steht drinnen, womit man den Gerichtsvollzieher alles so beauftragen kann (muss man nur ankreuzen).
saya
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Re: Gerichtsvollzieher Auftrag

Beitrag von saya »

Vielen Dank für die Hinweise.

In Formular Auftrag Gerichtsvollzieher steht kein Kästchen zum ankreuzen für angefragte Aufträge.
Wohl unter "O" sonstige Aufträge auszufüllen ?
salkavalka
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Re: Gerichtsvollzieher Auftrag

Beitrag von salkavalka »

Doch stehen da. G 1und L und M. Jeder einzele Auftrag kostet aber extra Gebühren. Immobilienbesitz und andere Rechte des Schuldners kann der Gläubiger nur mit der Vermögensauskunft des Schuldners herausfinden. Anfragen nach Arbeitgeber und Konten gehen nur, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgibt.
saya
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Re: Gerichtsvollzieher Auftrag

Beitrag von saya »

bisher kann Auskunft über Immobilienbesitz direkt bei Amtsgericht Grundbuchamt geholt werden, da berechtigte Interesse besteht. Ist dies nicht mehr der Fall ?

Bei Konten und Arbeitsgeber ist es schwierig, da soviele Banken und Arbeitstelle gibt.
Just deshalb, wo befragt denn der Gerichtsvollzieher, wo holt er die Auskunfte her ?
idem
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Re: Gerichtsvollzieher Auftrag

Beitrag von idem »

"Anfragen nach Arbeitgeber und Konten gehen nur, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft nicht abgibt." oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802l.html

"...wo befragt denn der Gerichtsvollzieher, wo holt er die Auskunfte her ?"
Beim Bundeszentralamt für Steuern (M2) und beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (M1). Steht aber eigentlich auch alles in dem Formularvordruck, der angabegemäß doch vorliegt.
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