Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?
Moderator: FDR-Team
Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?
Hallo!
Es geht um einen Fall, bei dem ein Rektor einer Schule, einem ehemaligen Mitarbeiter schriftlich einen Verbot das Schulgebäude und Schulgelände zu betreten ausgesprochen hat.
Dabei ist lediglich als "Grund" genannt, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist. Der Mitarbeiter muss bei Zuwiderhandlung mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen, steht dort.
Der eigentliche Grund ist ein persönliches Problem des Rektors mit dem ehemaligen Mitarbeiter, der nach der Kündigung eine saftige Mail an ihn und das ex-Kollegium geschrieben hat.
Der Mitarbeiter besucht die Schule immer mal wieder aufgrund der dort noch arbeitenden ex-Kollegen und früher betreuten Schüler.
Er hat dort keine eigenen Kinder auf der Schule.
Ist so ein Besuchsverbot (vor allem auch für das Schulgelände) rechtens? Ohne einen triftigen Grund? Ohne zeitlicher Beschränkung?
Man kreuzt dort schon das Gelände, wenn man einkaufen geht.
Grüße
neologica
Es geht um einen Fall, bei dem ein Rektor einer Schule, einem ehemaligen Mitarbeiter schriftlich einen Verbot das Schulgebäude und Schulgelände zu betreten ausgesprochen hat.
Dabei ist lediglich als "Grund" genannt, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist. Der Mitarbeiter muss bei Zuwiderhandlung mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen, steht dort.
Der eigentliche Grund ist ein persönliches Problem des Rektors mit dem ehemaligen Mitarbeiter, der nach der Kündigung eine saftige Mail an ihn und das ex-Kollegium geschrieben hat.
Der Mitarbeiter besucht die Schule immer mal wieder aufgrund der dort noch arbeitenden ex-Kollegen und früher betreuten Schüler.
Er hat dort keine eigenen Kinder auf der Schule.
Ist so ein Besuchsverbot (vor allem auch für das Schulgelände) rechtens? Ohne einen triftigen Grund? Ohne zeitlicher Beschränkung?
Man kreuzt dort schon das Gelände, wenn man einkaufen geht.
Grüße
neologica
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?
Die Frage hat aber mit Arbeitsrecht nichts zu tun. Der ehemalige Mitarbeiter ist ja kein Arbeitnehmer (der Schule) mehr.
Es ist ganz normaler Bürger, man muss also fragen, kann ein Schuldirektor irgendeinem Bürger, das Betreten des Schulgeländes verbieten?
Vorweg: Kein Ahnung.
Es ist ganz normaler Bürger, man muss also fragen, kann ein Schuldirektor irgendeinem Bürger, das Betreten des Schulgeländes verbieten?
Vorweg: Kein Ahnung.
Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?
Sorry.
das war mein Fehler.
Der Thread war ursprünglich im Schulrecht gepostet.
Ich verschiebe es mal ins Zivilrecht.
das war mein Fehler.
Der Thread war ursprünglich im Schulrecht gepostet.
Ich verschiebe es mal ins Zivilrecht.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?
Da der Rektor das Hausrecht ausübt, darf er auch ein Hausverbot aussprechen.
Treffen mit Ex-Kollegen und Schülern kann man auch ausserhalb des Schulgeländes vereinbaren und zum einkaufen wird man wohl auf die Abkürzung über das Schulgelände verzichten müssen.
Treffen mit Ex-Kollegen und Schülern kann man auch ausserhalb des Schulgeländes vereinbaren und zum einkaufen wird man wohl auf die Abkürzung über das Schulgelände verzichten müssen.
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- FDR-Mitglied
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- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?
Ist das in Ihrem Dorf so üblich, dass man das Schulgelände als Abkürzung benutzt? D.h. jeden Tag latscht das halbe Dorf über den Schulhof und wieder zurück weil man so gradewegs zum Ebenda, Baldi oder Centy kommt?Man kreuzt dort schon das Gelände, wenn man einkaufen geht.
Grüße, Susanne
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- FDR-Mitglied
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?
Überhaupt auf die - wenn auch hier nur subtil geäußerte - Idee zu kommen, man hätte als ehemaliger Mitarbeiter a) ein Recht darauf, Gebäude und Liegenschaften nach eigenem Gutdünken zu betreten und b) frühere Kollegen während der Dienstzeiten zu besuchen, ist ja allein für sich genommen wirklich schon ziemlich starker Tobak. Da möchte man lieber gar nicht wissen, wie die Vorgeschichte aussieht. Außerdem ergibt sich aus der Möglichkeit, das Gelände zwecks Erreichens von benachbarten Geschäften zu überqueren, kein Rechtfertigungsgrund dafür, das ausgesprochene Verbot zu missachten. Auch berechtigt die Tatsache, dass andere Leute, denen aber kein Verbot ausgesprochen wurde, das Gelände überqueren und dies geduldet wird, den mit einem Verbot Belegten nicht, es ihnen gleichzutun.
Zuletzt geändert von Dieter_Meisenkaiser am 17.12.18, 11:11, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?
Sofern es sich um eine öffentliche Schule handelt, ist meist die Gemeinde Eigentümer der Liegenschaft. Von daher könnte es sein, dass der Weg auch öffentlich ist. Das kann man bei der Gemeinde erfragen.
Oft ist bei Schulen der Zutritt schulfremden Personen allgemein verboten.
Oft ist bei Schulen der Zutritt schulfremden Personen allgemein verboten.
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?
Der Grund ist ganz einfach, dass man als Nicht-Mitarbeiter (der man nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses nun mal ist) auf dem Schulgelände nichts verloren hat. Das ist nicht nur bei Schulen so, sondern bei jedem anderen Arbeitgeber auch.Ist so ein Besuchsverbot (vor allem auch für das Schulgelände) rechtens? Ohne einen triftigen Grund? Ohne zeitlicher Beschränkung
Grüße, Susanne
Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?
Erstmal., vielen Dank fürs Verschieben, klar, es ist Zivilrecht.
Welch genervte Töne hier, bishin zu Vermutungen "wie das Arbeitsverhältnis gelaufen ist". Geht es auch entspannter und differenzierter?
Ja, es ist sehr üblig hier, dass das Schulgelände kein abgeriegelter, privater Sicherheitsbezirk ist, sondern von der Gemeinde relativ frei genutzt wird... ob fürs tägliche "drüber Laufen" oder für private Volleyball-Spiele etc. Das braucht man nicht so abfällig anzumerken.
Die Schule ist öffentlich. Das mit dem öffentlichen Weg der Gemeinde ist schon mal eine gute Idee. Danke.
Im Vergleich zu "jedem anderen Arbeitgeber" besitzt die öffentliche Schule ein Gelände, welches sehr oft öffentlich genutzt wird.
Die Fragen hätte ich noch:
Wie ist es z.B. wenn derjenige zum Schulabschluss von Schülern bzw. Eltern eingeladen wird?
Muss kein sachlicher Grund und zeitliche Beschränkung vorliegen, wenn das Hausverbot auch für das öffentlich zugängliche Gelände (Sportanlagen) gilt?
Also ist man da definitiv der Willkür des Rektors ausgesetzt?
Bis dahin, dass man beim unachtsamen drüber Laufen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch kassieren kann?
Welch genervte Töne hier, bishin zu Vermutungen "wie das Arbeitsverhältnis gelaufen ist". Geht es auch entspannter und differenzierter?
Ja, es ist sehr üblig hier, dass das Schulgelände kein abgeriegelter, privater Sicherheitsbezirk ist, sondern von der Gemeinde relativ frei genutzt wird... ob fürs tägliche "drüber Laufen" oder für private Volleyball-Spiele etc. Das braucht man nicht so abfällig anzumerken.
Die Schule ist öffentlich. Das mit dem öffentlichen Weg der Gemeinde ist schon mal eine gute Idee. Danke.
Im Vergleich zu "jedem anderen Arbeitgeber" besitzt die öffentliche Schule ein Gelände, welches sehr oft öffentlich genutzt wird.
Die Fragen hätte ich noch:
Wie ist es z.B. wenn derjenige zum Schulabschluss von Schülern bzw. Eltern eingeladen wird?
Muss kein sachlicher Grund und zeitliche Beschränkung vorliegen, wenn das Hausverbot auch für das öffentlich zugängliche Gelände (Sportanlagen) gilt?
Also ist man da definitiv der Willkür des Rektors ausgesetzt?
Bis dahin, dass man beim unachtsamen drüber Laufen eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch kassieren kann?
Grüße
neologica
neologica
Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?
Auch ein öffentlich zugängliches Schulgelände kann während dem Schulbetrieb (z.B. Bis 13 Uhr) für schulferne Personen tabu sein und die Schulleitung kann ihr Hausrecht ausüben.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?
Das ist nachvollziehbar. Wie ist es nach dem definitiven Ende des Schulunterrichtes? Muss es, wie mit dem evtl. öffentlichen Weg, bei der Gemeinde geklärt werden oder gibt es da allgemein gültige Regeln für Sportanlagen öffentlicher Schulen?
Und wie ist es mit der zweiten Frage, wenn eine Einladung zum Schulabschluss(Ball) durch Schüler bzw. Eltern erfolgt? Kann dann das grundlose Hausverbot außer Kraft gesetzt werden?
Und wie ist es mit der zweiten Frage, wenn eine Einladung zum Schulabschluss(Ball) durch Schüler bzw. Eltern erfolgt? Kann dann das grundlose Hausverbot außer Kraft gesetzt werden?
Grüße
neologica
neologica
Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?
Selbstverständlich setzt eine wie auch immer geartete Einladung durch Schüler oder Lehrer keinesfalls automatisch das durch den Schulleiter ausgesprochene Hausverbot außer Kraft...! Und ob das Hausverbot grundlos ausgesprochen wurde, obliegt nicht Ihrer Einschätzung; angesichts Ihrer anfänglichen Schilderungen ist es auch mitnichten grundlos.
Zuletzt geändert von FelixSt am 17.12.18, 18:07, insgesamt 1-mal geändert.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?
Um eine selbstverständliche Entkraftung geht es nicht, sondern um realistishce Gründe dagegen vorgehen zu können.
Grüße
neologica
neologica
Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?
Wie stellen Sie sich das denn vor? Sie sind doch überhaupt nicht in der Situation, etwas gegen das Hausverbot unternehmen zu können. Der Arbeitsvertrag ist beendet worden, Sie haben in der Schule im allgemeinen nichts mehr zu suchen und darüber hinaus im besonderen sogar ein Hausverbot vom Leiter der Einrichtung erhalten - was brauchen Sie denn noch, um einzusehen, dass dieses Kapitel abgeschlossen ist? Ihre persönliche Einschätzung, das Hausverbot sein ungerechtfertigt erteilt worden, ändert jedenfalls nichts an der Gültigkeit.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?
Ich denke mit
dürfte alles gesagt sein. Der Schulfremde kann gerne gegen dieses Hausverbot klagen.Sharkeys hat geschrieben:Da der Rektor das Hausrecht ausübt, darf er auch ein Hausverbot aussprechen.
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