Wohnung "mit allen Rechten und Pflichten"? Alte Entscheidung

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Gabriel00
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Wohnung "mit allen Rechten und Pflichten"? Alte Entscheidung

Beitrag von Gabriel00 »

Hallo,

eine Wohnanlage... Vor vielen Jahren wurde eine Dämmung der Wohnanlage beschlossen, hierbei entschied man sich bestimmte Bereiche (Balkonanschlüsse) aus Kostengründen nicht zu dämmen. Diese Entscheidung fiel mit Beschluss der Eigentümerversammlung. Auch durch die Eigentümer der betroffenen Wohnungen. Die ein oder andere Wohnung wechselte irgendwann den Besitzer. Einer der neue Besitzer stellt Schimmel fest und sagt, die Eigentümergemeinschaft müsse für eine Dämmung an der entsprechenden Stelle sorgen und diese auch bezahlen.

Für die Fassade ist natürlich die Eigentümergemeinschaft verantwortlich. Aber der damalige Eigentümer hat ja der Isolierung in der Form zugestimmt, wie sie ausgeführt wurde (und eine Innendämmung an der entsprechenden Stelle vorgenommen).

Jetzt die Frage:

Hat der neue Eigentümer gegenüber der Eigentümergescheinschaft einen Anspruch, oder hätte er halt vor dem Erwerb die entsprechenden Protokolle der Beschlüsse lesen müssen und ist selber Schuld, da er die Wohnung so gekauft hat, wie "besichtigt und geprüft"? Eigentlich trägt man bei Kauf ja (in Rechtsnachfolge) die vorangegangenen Entschlüsse der Eigentümerversammlung mit, oder?

Danke für die Antworten.

Gruß Gabriel
SusanneBerlin
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Re: Wohnung "mit allen Rechten und Pflichten"? Alte Entschei

Beitrag von SusanneBerlin »

Ja und ja.

Aber der neue Eigentümer kann natürlich die WEG veranlassen, einen neuen Beschluss zu fassen. Sagt ein neuer Beschluss, dass die bisher ausgelassenen Außenoberflächen jetxt auch gedämmt werden und die WEG die Kosten trägt, denn werden eben die restlichen Stellen auch gedämmt.
Grüße, Susanne
Gabriel00
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Re: Wohnung "mit allen Rechten und Pflichten"? Alte Entschei

Beitrag von Gabriel00 »

Danke.

Also wenn die WEG nicht will und auf eine erfolgreiche, schimmelfrei Innendämmung in einer der anderen Wohnungen verweißt, hat der Neueigentümer Pech gehabt?
ktown
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Re: Wohnung "mit allen Rechten und Pflichten"? Alte Entschei

Beitrag von ktown »

Verstehe ich es richtig? Der vorherige Eigentümer hat einfach fehlerhaft die Innendämmung ausgeführt?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gabriel00
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Re: Wohnung "mit allen Rechten und Pflichten"? Alte Entschei

Beitrag von Gabriel00 »

Nein, bzw. weiß man nicht, da der Neueigentümer diese bei der Innensanierung entfernt hat (= mehr Mietquadratmeter)

Also vereinfacht gesagt, der Neueigentümer meint jetzt, er habe eine Rechtsanspruch auf eine Außendämmung, obwohl damals mehrheitlich beschlossen wurde, diesen Bereich nicht zu dämmen.

Das wäre eine extrem teuere Angelegenheit, die Balkone aus massiven Beton in den oberen Stockwerken zersägen zu lassen..
Zuletzt geändert von Gabriel00 am 17.12.18, 17:04, insgesamt 1-mal geändert.
hambre
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Re: Wohnung "mit allen Rechten und Pflichten"? Alte Entschei

Beitrag von hambre »

Wenn das Sondereigentum durch Mängel am Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt wird, dann hat der Betroffene Eigentümer nach meiner Auffassung Anspruch auf Beseitigung des Mangels durch die Eigentümergemeinschaft. Daran ändert sich nichts dadurch, dass der Eigentümer der Dämmung selbst zugestimmt hat.

Allerdings liegt die Beweispflicht, dass das Problem durch einen Mangel am Gemeinschaftseigentum ausgelöst wird beim Eigentümer der betroffenen Wohnung. Gerade, wenn es auch noch eine Innendämmung gibt, kann diese Auch die Ursache sein.
Verpflichteter
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Re: Wohnung "mit allen Rechten und Pflichten"? Alte Entschei

Beitrag von Verpflichteter »

Hallo,

da gab es doch vor kurzem ein Urteil zum Mietrecht.

Ist das Gebäude entsprechen der Normen zum Errichtungszeitpunkt ausgeführt, kann eine "fehlende " Wärmedämmung kein Grund zu einer Mietminderung sein, oder so.

Das Gebäude der WEG sei den Normen entsprechend ausgeführt.
Der Gesetzgeber fordert keine Nachrüstung.

Da wird ein einzelner Eigentümer auch keine Nachrüstung fordern können.
Beschließen die Eigentümer eine teilweise Nachrüstung ist das sehr schön.

Lassen sie dabei Gebäudeflächen aus, ok. Das verursacht keinen Schimmel.

Wenn es schimmelt, ist die Ursache im SE zu suchen.
Damit ist die Gemeinschaft aus der Nummer raus.

So sehe ich es.

MfG
uwe
ktown
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Re: Wohnung "mit allen Rechten und Pflichten"? Alte Entschei

Beitrag von ktown »

hambre hat geschrieben:wenn das Sondereigentum durch Mängel am Gemeinschaftseigentum beeinträchtigt wird, dann hat der Betroffene Eigentümer nach meiner Auffassung Anspruch auf Beseitigung des Mangels durch die Eigentümergemeinschaft.
Was spricht dagegen, dass die WEG bewusst diese Regelung einging und jeder Eigentümer selbst für die Behebung der Schwachstelle verantwortlich war.
Hinzu kommt, dass der Neueigentümer den Mangel selbst verursachte.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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hambre
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Re: Wohnung "mit allen Rechten und Pflichten"? Alte Entschei

Beitrag von hambre »

Was spricht dagegen, dass die WEG bewusst diese Regelung einging und jeder Eigentümer selbst für die Behebung der Schwachstelle verantwortlich war.
Dass der Beschluss über die Wärmedämmung einen Passus enthalten hat, der die Behebung der Schwachstelle dem betroffenen Sondereigentümer auferlegt hat, ist zwar theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich.
Hinzu kommt, dass der Neueigentümer den Mangel selbst verursachte.
Der Neueigentümer ist da wohl anderer Auffassung und wie man aus der bisherigen Darstellung eine solche Schlussfolgerung ziehen kann ist mir auch nicht klar. Sollte er aber selbst verantwortlich sein, so kann er natürlich nicht die Eigentümergemeinschaft zur Beseitigung auffordern. Vielmehr läuft die Sache dann genau umgekehrt.
Gabriel00
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Re: Wohnung "mit allen Rechten und Pflichten"? Alte Entschei

Beitrag von Gabriel00 »

Zum technischen Verständnis des Problems:

Es handelt sich um eine massive Betonwohnanlage aus den Siebzigern. Beim Bau ungedämmt. Das Haus besteht aus mehren Blöcken, die seitlich versetzt stehen. Der Balkon schließt also seitlich an die Außenwand des versetzt stehenden nächsten Blocks an. Und da der Balkon da bündig anschließt, hat logischer Weise keine Dämmung dazwischen gepasst, ohne dass man die Balkone abgerissen bzw, einen Spalt für die Dämmung reingesägt hätte (was statisch sicher problematisch gewesen wäre). So ist (oder auch nicht) die sog. "Wärmebrücke" entstanden, welche für den Schimmel verantwortlich sein soll. Aber wie gesagt, seinerzeit hat man sich gemeinschaftlich darauf geeinigt, um den Bankonanschluß herum zu isolieren.

Danke für die Antworten soweit!

Gruß Gabriel
ktown
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Re: Wohnung "mit allen Rechten und Pflichten"? Alte Entschei

Beitrag von ktown »

hambre hat geschrieben:Der Neueigentümer ist da wohl anderer Auffassung und wie man aus der bisherigen Darstellung eine solche Schlussfolgerung ziehen kann ist mir auch nicht klar.
Na daraus
Gabriel00 hat geschrieben:Nein, bzw. weiß man nicht, da der Neueigentümer diese bei der Innensanierung entfernt hat (= mehr Mietquadratmeter)
Es gab also eine Innendämmung und jetzt fehlt sie.
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