Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?

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Evariste
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?

Beitrag von Evariste »

ktown hat geschrieben:Sorry.
das war mein Fehler.
Der Thread war ursprünglich im Schulrecht gepostet.
Ich verschiebe es mal ins Zivilrecht.
So wie ich es verstanden habe, handelt es sich wohl nicht um eine Privatschule, sondern um eine öffentliche Schule (staatlich oder städtisch). Damit sind wir im Verwaltungsrecht.

Das wäre dann wohl auch die Antwort, wie man dagegen vorgehen kann - mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Dabei hat man u. U. etwas bessere Chancen als bei einer Privatschule, der Leiter eines privaten Unternehmens kann Außenstehenden Hausverbote nach Gutdünken erteilen, ein Hausverbot in einer Schule ist ein Verwaltungsakt und darf nicht völlig willkürlich ausgesprochen werden.
Dieter_Meisenkaiser
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

neologica hat geschrieben: Ja, es ist sehr üblig hier, dass das Schulgelände kein abgeriegelter, privater Sicherheitsbezirk ist, sondern von der Gemeinde relativ frei genutzt wird... ob fürs tägliche "drüber Laufen" oder für private Volleyball-Spiele etc.
Es ist rechtlich irrelevant, ob andere Leute dort mal drübergehen oder Volleyball spielen, weil diese anderen Leute im Gegensatz zu Ihnen nicht mit einem Hausverbot belegt sind. Und selbst wenn die anderen Leute das Gelände auch widerrechtlich nutzen würden, brächte Ihnen das gar nichts, da es keinen Gleichbehandlungsanspruch im Unrecht gibt.
neologica hat geschrieben:Und wie ist es mit der zweiten Frage, wenn eine Einladung zum Schulabschluss(Ball) durch Schüler bzw. Eltern erfolgt? Kann dann das grundlose Hausverbot außer Kraft gesetzt werden?
Zu der Eltern-Schüler-Einladung: :lachen:

Zu dem Ihrer Meinung nach "grundlosen" Hausverbot:
neologica hat geschrieben:Der eigentliche Grund ist ein persönliches Problem des Rektors mit dem ehemaligen Mitarbeiter, der nach der Kündigung eine saftige Mail an ihn und das ex-Kollegium geschrieben hat.
SusanneBerlin
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?

Beitrag von SusanneBerlin »

neologica hat geschrieben:Um eine selbstverständliche Entkraftung geht es nicht, sondern um realistishce Gründe dagegen vorgehen zu können. :shock: :shock:
Dass Schüler oder Eltern sie zur Abschlussveranstaltung einladen, oder dass andere schulfremde Bürger die Freiflächen überqueren oder sportlich nutzen sind alles keine Gründe weswegen das Hausverbot aufzuheben wäre.

Das wäre genauso sinnlos als ob sie gegen einen Führerscheinentzug wegen Mißachtung der StVO argumentieren "Aber anderen (die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen) wurde der Führerschein nicht weggenommen und die fahren weiter und außerdem will mein Freund Rudi am Sonntag umxiehen und ich soll den LKW fahren"

Die Frage ist vielmehr ob das Hausverbot gerechtfertigt ist, also ob der Grund weswegen das Hausverbot ausgesprochen wurde ausreichend ist. Sie können das gerichtlich am Verwaltungsgericht prüfen lassen. Hier ist ein Beispielfall, bei dem das Gericht ein Hausverbot durch einen Schulleiter für gerechtfertigt hielt: https://www.rechtsindex.de/verwaltungsr ... uelervater
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 17.12.18, 19:26, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
Dieter_Meisenkaiser
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

SusanneBerlin hat geschrieben:Die Frage ist vielmehr ob das Hausverbot gerechtfertigt ist, also ob der Grund weswegen das Hausverbot ausgesprochen wurde ausreichend ist. Sie können das gerichtlich am Verwaltungsgericht prüfen lassen.
Dann landet allerdings auch die vom Verfasser selbst so verheißungsvoll als "saftig" bezeichnete Mail auf dem Richtertisch.
SusanneBerlin
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?

Beitrag von SusanneBerlin »

Ja sicher wird dann über den Anlass des Hausverbots gesprochen, und nicht inwiefern das Hausverbot den TE beeinträchtigt (das letztere ist nämlich völlig irrelevant)!
Grüße, Susanne
Elektrikör
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

nach der Kündigung eine "saftige" Mail geschrieben?

Also quasi "nachgetreten" und nun über die Folgen jammern?


In Zeiten von "Notfallplan für jede Dorfschule" bin ich SEHR dafür, daß der Rektor entscheiden kann, wer da rumtrampelt

MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Dieter_Meisenkaiser
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

Als nächstes wird der TE uns wohl erst mal darüber aufklären, wie übel ihm vom Schulleiter mitgespielt wurde und wie "berechtigt" seine "saftige Mail" nach eigener Einschätzung war.
FM
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?

Beitrag von FM »

Wenn es sich um einen ansonsten öffentlich zugänglichen Weg handelt (was aber nur das Freigelände betreffen wird) und wenn wie vermutet die Gemeinde Eigentümer ist, wäre der zuständige Vertreter der gemeinde anzusprechen. Das ist je nach Kommunalverfassung zunächst einmal der Erste Bürgermeister, der aber die Entscheidung an eine andere Person (z.B. den Schulleiter) übertragen haben könnte.

Ob man sich direkt an das Verwaltungsgericht wenden kann oder ob ein Vorverfahren notwendig ist, ist je nach Land unterschiedlich geregelt, muss aber in einem Verwaltungsakt in der Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt werden (ein Verstoß dagegen führt nicht zur Unwirksamkeit). Allerdings kann auch bei einem Grundstück in öffentlichem Eigentum auch ein privatrechtliches Hausverbot vorliegen.
neologica
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?

Beitrag von neologica »

Unglaublich wieviel persönlichen Müll hier ausgekippt wird. Anstatt einfacher Antworten auf die Fragen oder Enthaltung an Beteiligung wird belehrt, moralisiert, ausgelacht, frei interpretiert und sonst irgendwas von sich gegeben. Sind hier die meisten Beteiligten in der Pubertät sitzen geblieben oder hat man hier mit Erwachsenen zu tun? Nur mal rethorisch in die Runde gefragt.
FelixSt hat geschrieben:Wie stellen Sie sich das denn vor? Sie sind doch überhaupt nicht in der Situation, etwas gegen das Hausverbot unternehmen zu können. Der Arbeitsvertrag ist beendet worden, Sie haben in der Schule im allgemeinen nichts mehr zu suchen und darüber hinaus im besonderen sogar ein Hausverbot vom Leiter der Einrichtung erhalten - was brauchen Sie denn noch, um einzusehen, dass dieses Kapitel abgeschlossen ist? Ihre persönliche Einschätzung, das Hausverbot sein ungerechtfertigt erteilt worden, ändert jedenfalls nichts an der Gültigkeit.
Die Einschätzung, wann welches Kapitel abgeschlossen ist und warum, gehört nicht in die Thematik des Forums.
Mit solchen Sprüchen können Sie von mir aus Ihre Kinder belehren.
Hier geht es darum, ob es möglich ist, aufgrund von "triftigen Gründen" gegen das Hausverbot vorzugehen. Da kann man mit einem nein oder mit einem ja antworten und den Bereich solcher Gründe umreißen, falls es sie geben kann.

@Evariste: genau das meine ich doch auch. Während hier die Beteiligten auslassen, wäre eine sachliche Auseinandersetzung durchaus interessant und zwar NICHT von der Partei des Rektors, sondern auf der Metaebene.

@FM: danke für den sachlichen Beitrag. Ist hier leider eine Seltenheit.

@SusanneBerlin: endlich sprechen Sie die Rechtmäßigkeit des Hausverbots an. Bisher ist das gar nicht gefallen. Dafür aber jede Menge parteischer Mutmaßungen und Moralisierungen.
Also wäre es sachlich so, dass die erwähnte eMail vom Verwaltungsgericht als Grund abgewogen wird, korrekt?
Grüße
neologica
Dieter_Meisenkaiser
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

Ihre empörte Reaktion ist genauso entlarvend wie bestätigend.
Elektrikör
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

mal andersrum gefragt:

ich hab keine Kinder auf der Schule.
Dürfte ich dort einen Kumpel besuchen, den ich vom Fußball kenne und der da eben zufällig Lehrer ist?

Ich denke: eher nicht, oder?
Also braucht´s gar kein Hausverbot --> ich darf da sowieso nicht rein



MfG
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Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
neologica
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?

Beitrag von neologica »

@Elektrikör: danke für die Sachlichkeit!

Genau so sieht es wohl aus, deswegen wird die besondere Lage auch nicht anders sein. Die Frage war dann, wie es bei Extraveranstaltungen auf Einladung der Eltern/Schüler aussieht, ob da die Lage in irgendeiner Art änderbar ist (was sie meinem jetzigen Verständnis nicht ist) und wie es mit dem Betreten des Schulgeländes/Sportanlagen (wohl öffentlich oder teil-öffentlich) nach dem Schulunterricht aussieht.

Beim Letzteren ist mir die Lage nicht ganz klar. Man müsste die Gemeinde anfragen, ob die entsprechenden Anlagen wirklich öffentlich sind und dann? Die Gemeinde um die Befreiuung von dem schulbezogenen Hausverbot bitten oder wie?

Ansonsten bleibt die Klage vor dem Verwaltungsbericht mit Einbezug der erwähnten eMail etc.
Was in dem Fall nicht des Aufwandes wert ist.
Grüße
neologica
matthias.
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?

Beitrag von matthias. »

neologica hat geschrieben: Beim Letzteren ist mir die Lage nicht ganz klar. Man müsste die Gemeinde anfragen, ob die entsprechenden Anlagen wirklich öffentlich sind und dann? Die Gemeinde um die Befreiuung von dem schulbezogenen Hausverbot bitten oder wie?

Was wenn man Mitglied in dem Sportverein ist und zu einer Übungsstunde will, sicher problemlos auch gewährt würde.
neologica
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?

Beitrag von neologica »

Sportverein hat seine eigenen Anlagen, die gemeinten sind lediglich öffentlich UND schulisch.
Grüße
neologica
ktown
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Re: Hausverbot für ehemaligen Schulmitarbeiter rechtens?

Beitrag von ktown »

neologica hat geschrieben:Sportverein hat seine eigenen Anlagen, die gemeinten sind lediglich öffentlich UND schulisch.
Sie haben das Thema Sportanlage hier eingebracht.
neologica hat geschrieben:und wie es mit dem Betreten des Schulgeländes/Sportanlagen (wohl öffentlich oder teil-öffentlich) nach dem Schulunterricht aussieht.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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