SusanneBerlin hat geschrieben:Dass der Vertrag beendet ist, halte ich nach wie vor für die Interpretation des TE.
Oder steht auf dem Kontoauszug "Kontoauszug zum beendeten Vertrag. Dieses Konto mit der Kontonummer xyz existiert nicht, Ihr Guthaben beträgt 20,00 €"A sendet aber einmal jährlich einen Papierauszug zum beendeten Kreditkartenvertrag mit ausgewiesenem Guhaben.
Nein, so deutlich steht es nicht da.
Macht es rechtlich einen Unterschied, ob K die Verrechnung mit einem beendeten Kreditkartenvertrag mit Guthaben oder mit einem gegen seinen Willen nicht beendeten Vertrag, wo er keine Verfügungsgewalt wegen geschlossenem Onlinekonto und ungültiger Kredtkarte, aber mit Guthaben, vornimmt?
Danke