Gegenstände auf der Fahrbahn

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myLord
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Gegenstände auf der Fahrbahn

Beitrag von myLord »

Hallo Leute,

aktuell schaue ich mir die Bilder der Gelbwesten-Proteste in Paris an und da ist mir folgendes aufgefallen:

In Paris scheint es ja aktuell der Trend zu sein - ähnlich wie bei uns in DE mit den Leihfahrrädern - dass dort Scooter (also kleine Tretroller) mit Akku und Motor an den Straßen stehen die man sich ausleihen kann. Und aktuell sehe ich, wie die Demonstranten diese Scooter auf der Straße verteilen um die Autofahrer davon abzuhalten, durchzufahren. Und wenn die Autofahrer die Scooter von der Fahrbahn entfernen, werden diese dort wieder hingelegt, sobald der Autofahrer sich auf dem Weg ins Auto befindet.

Nun für ein normales Auto ist es unmöglich über so ein Teil zu fahren. Da würde man sich den ganzen Unterboden aufreißen. Aber nehmen wir einfach mal an, jemand hätte einen Geländewagen. Wie wäre es sowohl Strafrechtlich als auch Zivilrechtlich zu bewerten, wenn man über so ein Teil rüberfährt um sein Recht auf "Weiterfahrt" durchzusetzen? Nur mal so zur Information, ich halte es für eine dumme Idee, vor allem, weil dort ein LiIo bzw. LiPo verbaut ist, der explodieren könnte.

Noch einmal zusammengefasst.

Scooter gehören Unternehmen A
B legt diese auf die Straße unberechtigter weise und ist wahrscheinlich auch nicht zu ermitteln, da vermummt.
C fährt über den Scooter drüber (evtl. um auch sich bzw. sein Fahrzeug vor den Demonstranten zu schützen)
SusanneBerlin
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Überraschung!

Beitrag von SusanneBerlin »

Strafrechtlich:
StGB § 303 Sachbeschädigung

Zivilrechtlich:
BGB § 823 Schadensersatzpflicht

Das französische Recht hat sicherlich äquvalente Gesetze.
Wie wäre es sowohl Strafrechtlich als auch Zivilrechtlich zu bewerten, wenn man über so ein Teil rüberfährt um sein Recht auf "Weiterfahrt" durchzusetzen?
Ein "Recht auf Weiterfahrt" ist mir nicht bekannt. Woraus soll sich das ergeben?


Ach so, und bevor Sie es missverstehen: schadensersatzpflichtig ist der Autofahrer, der über den Roller fährt, der Demonstrant nur für eventuelle Kratzer die beim Ablegen des Rollers entstanden. Aber wenn der Scooter nach dem Drüberfahren des Autos sowieso Schrott ist, sind die Kratzer vernachlässigbar und der Autofahrer haftet zu 100%.
Grüße, Susanne
myLord
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Re: Überraschung!

Beitrag von myLord »

SusanneBerlin hat geschrieben:Ein "Recht auf Weiterfahrt" ist mir nicht bekannt. Woraus soll sich das ergeben?
Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung. Woraus ergibt es sich denn, dass Autos auf der Straße fahren dürfen und ich nicht z.B. einen Tisch mitten auf der Straße aufbauen kann um dort zu picknicken?
SusanneBerlin hat geschrieben: Ach so, und bevor Sie es missverstehen: schadensersatzpflichtig ist der Autofahrer, der über den Roller fährt, der Demonstrant nur für eventuelle Kratzer die beim Ablegen des Rollers entstanden. Aber wenn der Scooter nach dem Drüberfahren des Autos sowieso Schrott ist, sind die Kratzer vernachlässigbar und der Autofahrer haftet zu 100%.
Also ich würde hier erst einmal auf den Notstand nach § 228 BGB und Selbsthilfe nach §229 BGB verweisen.
Es ist bekannt, dass Demonstranten Fahrzeuge anzünden bzw. beschädigen.

Nehmen wir parallel dazu mal einen anderen Fall. A fährt auf der Autobahn und überfährt einen Gegenstand. Dann macht sich ja der strafbar (und Schadensersatzpflichtig), der den Gegenstand auf die Straße geworfen (oder verloren) hat.
SusanneBerlin
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Re: Gegenstände auf der Fahrbahn

Beitrag von SusanneBerlin »

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung. Woraus ergibt es sich denn, dass Autos auf der Straße fahren dürfen und ich nicht z.B. einen Tisch mitten auf der Straße aufbauen kann um dort zu picknicken?
StVO §§ 1, 32

Also ich würde hier erst einmal auf den Notstand nach § 228 BGB und Selbsthilfe nach §229 BGB verweisen.
Es ist bekannt, dass Demonstranten Fahrzeuge anzünden bzw. beschädigen.
Es ist bekannt, dass man nachts im Park überfallen werden und ausgeraubt werden kann. Darf ich mir deshalb eine Pistole mitnehmen und jeden erschießen, der mir nachts im Park entgegenkomnt?

Das Notwehrrecht hat man erst, wenn eine Gefährdung des Lebens oder Eigentums unmittelbar bevorsteht (beispielsweise der Demonstrant schleudert eine brennende Fackel unter das Auto. Die einzige Möglichkeit wegzukommen, ist über den auf der Straße liegenden Scooter zu fahren), und nicht schon bereits weil etwas passieren könnte.
Nehmen wir parallel dazu mal einen anderen Fall. A fährt auf der Autobahn und überfährt einen Gegenstand. Dann macht sich ja der strafbar (und Schadensersatzpflichtig), der den Gegenstand auf die Straße geworfen (oder verloren) hat.
Richtig.
Grüße, Susanne
karli
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Re: Gegenstände auf der Fahrbahn

Beitrag von karli »

Ein rechtfertigender Notstand könnte in dieser Situation durchaus gegeben sein.
Es ist bekannt, dass Demonstranten Fahrzeuge anzünden bzw. beschädigen.
Würde mir schon reichen. Das Szenario dürfte schon ausreichen um sich bedroht zu fühlen und auf Fluchtgedanken zu kommen.
Genau Das sieht der § 228 meiner Ansicht nach auch vor.
§228 StGB hat geschrieben:Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht.
Jemandem, der auf mich schiessen möchte, würd ich auch lieber auf die Fresse hauen, bevor er auf mich schiesst.

Nebenbei dürfte der Scooterhinleger den Tatbestand der Nötigung erfüllen.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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FM
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Re: Überraschung!

Beitrag von FM »

myLord hat geschrieben: Also ich würde hier erst einmal auf den Notstand nach § 228 BGB und Selbsthilfe nach §229 BGB verweisen.
Es ist bekannt, dass Demonstranten Fahrzeuge anzünden bzw. beschädigen.
Es gibt noch einen Paragrafen mit der Überschrift Notstand, nämlich § 904 BGB. Und selbst wenn ein Demonstrant gerade mit einer Fackel lommt um das Auto anzuzünden, geht diese Gefahr nicht vom auf der Straße stehenden Scooter aus, weshalb § 228 nicht zutrifft. Die Rechtsfolge ist bei § 904, dass dennoch Schadensersatz zu leisten ist. Den kann man aber vom Angreifer zurück fordern.
myLord
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Re: Überraschung!

Beitrag von myLord »

FM hat geschrieben: Es gibt noch einen Paragrafen mit der Überschrift Notstand, nämlich § 904 BGB. Und selbst wenn ein Demonstrant gerade mit einer Fackel lommt um das Auto anzuzünden, geht diese Gefahr nicht vom auf der Straße stehenden Scooter aus, weshalb § 228 nicht zutrifft. Die Rechtsfolge ist bei § 904, dass dennoch Schadensersatz zu leisten ist. Den kann man aber vom Angreifer zurück fordern.
Beim § 228 BGB kommt es ja nicht darauf an, ob die Gefahr vom Scooter ausgeht. Ich glaube, dass in der Literatur das Beispiel mit dem Hund und der Zaunlatte als "Standardbeispiel" sich etabliert hat.

A wird vom Hund angegriffen. Um sich zu schützen und den Hund abzuwehren, reißt A aus einem Zaun eine Latte raus. A ist gegenüber dem Besitzer des Zauns nicht schadensersatzpflichtig.

Bei dem Beispiel geht die Gefahr nicht vom Zaun aus.
FM
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Re: Überraschung!

Beitrag von FM »

myLord hat geschrieben: Beim § 228 BGB kommt es ja nicht darauf an, ob die Gefahr vom Scooter ausgeht.
Wurde der Text geändert? Dann bitte das Bundesamt für Justiz auf seinen Fehler hinweisen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__228.html
SusanneBerlin
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Latte vom Zaun

Beitrag von SusanneBerlin »

myLord hat geschrieben: Ich glaube, dass in der Literatur das Beispiel mit dem Hund und der Zaunlatte als "Standardbeispiel" sich etabliert hat.

A wird vom Hund angegriffen. Um sich zu schützen und den Hund abzuwehren, reißt A aus einem Zaun eine Latte raus. A ist gegenüber dem Besitzer des Zauns nicht schadensersatzpflichtig.

Bei dem Beispiel geht die Gefahr nicht vom Zaun aus.
Bei dem Musterbeispiel ist der Hundebesitzer zugleich Eigentümer des Zauns. Deshalb kann der Zauneigentümer keinen Schadensersatz für die Zaunlatte verlangen, weil es ja auch sein Hund war, der den Angegriffenen nötigte.
Grüße, Susanne
FM
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Re: Gegenstände auf der Fahrbahn

Beitrag von FM »

Auch hier wurden die beiden Notstandsparagrafen verwechselt.
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