Ronny1958 hat geschrieben:In unserem Hause sind einige Volljuristinnen zunächst mit befristeten Verträgen auf Niveau des gD eingestellt worden, weil wir keine Möglichkeit haben stellenmäßig den höheren Dienst anzubieten.
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Das wird sich, wie nach der Wiedervereinigung, bald ändern. Die Flüchtlinge lösen jetzt einen gewaltigen Personalbedarf in den kommenden Jahren aus.
Und, in der Not frisst der Teufel Fiiegen, die Notengrenzen als Voraussetzung der Einstellung werden drastisch gesenkt werden müssen.
Wer nach 89/90 bereit war in den Osten zu gehen, konnte plötzlich mit "nur" ausreichenden Examen sogar Richter werden, bis da hin undenkbar.
Aber wenn man jetzt erst mit dem Studium beginnt, wird man zu spät kommen bis man die Examen hat, dann wird der Flüchtlingsbedarf bereits gedeckt sein.