Hallo,
jemand hat vor 2 Monaten in einem Forum über ein großes Unternehmen geschrieben, dass es bekannt für Betrug ist. Es ging in dem Thema eigentlich um etwas anderes. In einem der Beiträge war das eine kurze Information, ohne weiteren Inhalt dazu. Die Aussage kann deshalb verschiedenes umfassen.
Es hat, wahrscheinlich einer der Forennutzer, das Unternehmen darüber informiert und es kam schließlich zu einer Anzeige wegen übler Nachrede.
Der Beitrag ist wohl daraus entstanden, dass es nachweislich im Internet sehr viele Berichte/Beiträge gibt, die von Betrug im Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen. Und darauf basierte die Aussage.
Kann man sich bei so etwas vor Gericht deshalb verteidigen?
Vor Gericht verteidigen, welche Nachweise sind nötig?
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Re: Vor Gericht verteidigen, welche Nachweise sind nötig?
"Wer sich selbst verteidigt, hat einen Narren zum Mandanten."
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
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Re: Vor Gericht verteidigen, welche Nachweise sind nötig?
Ich persönlich war noch nie vor Gericht und weiß nicht, wie das alles läuft. Von "sich selber verteidigen" steht hier außerdem nirgends etwas.FelixSt hat geschrieben:"Wer sich selbst verteidigt, hat einen Narren zum Mandanten."
Re: Vor Gericht verteidigen, welche Nachweise sind nötig?
Sie wollen die Verteidigung also einem Anwalt überlassen, aber Regieanweisungen hier im Forum einholen?
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Re: Vor Gericht verteidigen, welche Nachweise sind nötig?
Das ändert aber nichts daran, daß es sich um eine strafbare üble Nachrede handelt.Benutzer50 hat geschrieben:Der Beitrag ist wohl daraus entstanden, dass es nachweislich im Internet sehr viele Berichte/Beiträge gibt, die von Betrug im Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen. Und darauf basierte die Aussage.
Das kann man immer. Ob dies erfolgreich ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt. In der Regel wird so eine Sache aber über einen Strafbefehl abgehandelt und geht erst dann vor Gericht, wenn gegen diesen Einspruch eingelegt wird.Benutzer50 hat geschrieben:Kann man sich bei so etwas vor Gericht deshalb verteidigen?
Re: Vor Gericht verteidigen, welche Nachweise sind nötig?
Es geht vermutlich um "Üble Nachrede", denn nur da ist der Angeklagte in der Beweislast. Seine Behauptung müsste "erweislich wahr" sein. Viele Berichte im Internet bestätigen zwar das "bekannt für", aber wenn dann folgt "Betrug" und nicht etwa nur "angeblichen Betrug" oder ähnliches, wird gleichzeitig behauptet der Betrug läge tatsächlich vor. Das lässt sich am besten dadurch nachweisen, dass man auf rechtskräftige Verurteilungen dazu verweist. Allerdings kann ein Unternehmen im Sinne etwa einer AG oder GmbH gar nicht wegen Betrug verurteilt werden, sondern nur die handelnden Personen. Es reicht nicht, dass irgendein Autoverkäufer eines z.B. niedersächsischen Herstellers einen Kunden betrogen hat, um dies dem Konzern insgesamt anzulasten. Es müssten schon Fälle sein, wo Unternehmensvertreter in entsprechender Position (z.B. Vorstandsmitglieder) verurteilt wurden und die Tat klar dem Unternehmen zurechenbar ist.Benutzer50 hat geschrieben: Der Beitrag ist wohl daraus entstanden, dass es nachweislich im Internet sehr viele Berichte/Beiträge gibt, die von Betrug im Zusammenhang mit dem Unternehmen stehen. Und darauf basierte die Aussage.
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