Hallo,
Ehepaar ist verheiratet, Frau ist mit ihrem leiblichen Kind ausgezogen und wohnt woanders (Kind ist nicht das leibliche vom Mann). Muss der Mann Unterhalt für die getrennt lebende Frau zahlen? Einkommen des Mannes Netto ca. 1400,00 €, da gehen dann die Fahrtkosten zur Arbeit und Kosten für Wohnung/Nebenkosten ab. Frau ist zu bequem arbeiten zu gehen, macht schon halbes Jahr auf krank, ist nicht wirklich krank, und ist gekündigt. Wenn sie sich beim Arbeitsamt arbeitslos meldet, ist es möglich, dass das Amt ihre Wohnkosten nicht bezahlt und der Mann dann Unterhalt zahlen muss?
Unterhalt für getrennt lebende Ehefrau
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Re: Unterhalt für getrennt lebende Ehefrau
Hallo,
BGB § 1361 Unterhalt bei Getrenntleben
Beim Arbeitslosengeld 1 geht es nach der Höhe des letzten Verdienstes, die Höhe der Wohnkosten ist egal.
Sollte das jobcenter der Leistungsträger sein, könnte es passieren dass das jobcenter den Unterhaltsanspruch auf sich überleitet und der Ehemann daraufhin mit dem jobcenter über die Höhe des Unterhalts verhandelt.
Sollte vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bereits eine Arbeitsunfähigkeit bestanden haben und ununterbrochen fortbestehen, könnte es sein dass die Ehefrau bis heute Krankengeld erhält.
Das könnte so kommen.Muss der Mann Unterhalt für die getrennt lebende Frau zahlen?
BGB § 1361 Unterhalt bei Getrenntleben
Es gibt seit 2005 kein Arbeitsamt mehr. Es gibt die Agentur für Arbeit, zuständig für Arbeitslosengeld 1, und die jobcenter, zuständig für Arbeitslosengeld 2 (auch: Grundsicherung für Arbeitslose oder Hartz4)Wenn sie sich beim Arbeitsamt arbeitslos meldet, ist es möglich, dass das Amt ihre Wohnkosten nicht bezahlt und der Mann dann Unterhalt zahlen muss?
Beim Arbeitslosengeld 1 geht es nach der Höhe des letzten Verdienstes, die Höhe der Wohnkosten ist egal.
Sollte das jobcenter der Leistungsträger sein, könnte es passieren dass das jobcenter den Unterhaltsanspruch auf sich überleitet und der Ehemann daraufhin mit dem jobcenter über die Höhe des Unterhalts verhandelt.
Sollte vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bereits eine Arbeitsunfähigkeit bestanden haben und ununterbrochen fortbestehen, könnte es sein dass die Ehefrau bis heute Krankengeld erhält.
Grüße, Susanne
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Re: Unterhalt für getrennt lebende Ehefrau
Bei 1400 netto (mit welcher Steuerklasse?) bleibt nicht viel Spielraum für Trennungsunterhalt. Die berufsbedingten Kosten werden noch abgezogen. Nehmen wir mal an, der Mann fährt 22x im Monat 2x 20 km à 30 ct werden rund 264 Euro Fahrtkosten berücksichtigt. Und Schwupps beträgt das bereinigte Netto nur noch 1136 Euro.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.200 Euro. Wenn der unterschritten ist, muss kein Unterhalt gezahlt werden. Wenn keine Leistungsfähigkeit besteht, kann das Amt auch keinen Unterhalt erzwingen.
Grüße Hertha1892
Der Selbstbehalt liegt bei 1.200 Euro. Wenn der unterschritten ist, muss kein Unterhalt gezahlt werden. Wenn keine Leistungsfähigkeit besteht, kann das Amt auch keinen Unterhalt erzwingen.
Grüße Hertha1892
Re: Unterhalt für getrennt lebende Ehefrau
Wurde das Kind innerhalb der Ehe geboren?rbruenler hat geschrieben:Hallo,
Ehepaar ist verheiratet, Frau ist mit ihrem leiblichen Kind ausgezogen und wohnt woanders (Kind ist nicht das leibliche vom Mann).
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
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