Rückstufung SF Autoversicherung
Moderator: FDR-Team
Rückstufung SF Autoversicherung
Hallo, folgender Sachverhalt, sollten Fragen bestehen beantworte ich die gerne!
Bernd meldet ein Auto 2016 direkt nach einem von seiner Tochter verursachten Unfall ab. Vor dem Unfall war seine Versicherung auf SF 20 und würde nach Auskunft der Versicherung jetzt nach dem Unfall auf SF 10 runtergestuft werden. Blöde aber alles gut.
Zwei Jahre Später:
Bernd kauft sich eine 125er. Sucht im Netz nach günstigen Versicherern. Bei dem gewählten wird ihm gesagt das die Versicherung übernommen werden kann. Von den übrig gebliebenen 10 Jahren 7 schadenfreie Jahre "gespeichert" werden würden, sollte er wieder ein Auto anmelden wollen, weil die Versicherung maximal drei schaden freie Jahre für eine 125er anrechnet. Die Versicherungsdame am Telefon teilt Bernd einen jährlichen Beitrag in Höhe von 30€ mit. Bernd meldet das Krad am 26.11.2018 an. Er erhält eine Rechnung diese wird beglichen.
Anfang Januar flattert eine weitere Forderung über 70€ ins Haus. Auf erster Nachfrage wird Bernd gesagt die schadenfreien Jahre wären von der Alt- Versuicherung nicht übermittelt worden. Die Alt- Versicherung teilt Bernd auf telefonische Anfrage mit dies sei aber bereits am 12.12.18 geschehen.
Auf erneute Anfrage teilt ein kompetenter Mitarbeiter der neuen Versicherung mit, das die Ursprünglichen SF 20 durch den Schaden bei der neuen Versicherung auf SF0 heruntergetstuft wurden.
Barnd ist Baff, erstens hat die Mitarbeiterin davon rein gar nichts gesagt, dass das so laufen könnte. Bernd hat immer wieder betont das er die schadenfreien Jahre retten will. Und zweitens ist die Versicherung jetzt dreimal so teuer. Bernd hätte unter diesen Bedingungen NIE einen Vertrag mit dem neuen Versicherer abgeschlossen.
Wie kommt Bernd jetzt aus der Nummer raus um seine ursprünglichen SF 20 auf SF 10 zu retten und obendrein noch die Kosten geringer zu halten? Einen anderen Versicherer hätte Bernd schon gefunden. Bernd fühlt sich durch die falsche Beratung der Vericherungsdame betrogen. Zumindest aber geneppt.....
Was tun?
Ich bin für Meinungen zum Thema dankbar!
Bernd meldet ein Auto 2016 direkt nach einem von seiner Tochter verursachten Unfall ab. Vor dem Unfall war seine Versicherung auf SF 20 und würde nach Auskunft der Versicherung jetzt nach dem Unfall auf SF 10 runtergestuft werden. Blöde aber alles gut.
Zwei Jahre Später:
Bernd kauft sich eine 125er. Sucht im Netz nach günstigen Versicherern. Bei dem gewählten wird ihm gesagt das die Versicherung übernommen werden kann. Von den übrig gebliebenen 10 Jahren 7 schadenfreie Jahre "gespeichert" werden würden, sollte er wieder ein Auto anmelden wollen, weil die Versicherung maximal drei schaden freie Jahre für eine 125er anrechnet. Die Versicherungsdame am Telefon teilt Bernd einen jährlichen Beitrag in Höhe von 30€ mit. Bernd meldet das Krad am 26.11.2018 an. Er erhält eine Rechnung diese wird beglichen.
Anfang Januar flattert eine weitere Forderung über 70€ ins Haus. Auf erster Nachfrage wird Bernd gesagt die schadenfreien Jahre wären von der Alt- Versuicherung nicht übermittelt worden. Die Alt- Versicherung teilt Bernd auf telefonische Anfrage mit dies sei aber bereits am 12.12.18 geschehen.
Auf erneute Anfrage teilt ein kompetenter Mitarbeiter der neuen Versicherung mit, das die Ursprünglichen SF 20 durch den Schaden bei der neuen Versicherung auf SF0 heruntergetstuft wurden.
Barnd ist Baff, erstens hat die Mitarbeiterin davon rein gar nichts gesagt, dass das so laufen könnte. Bernd hat immer wieder betont das er die schadenfreien Jahre retten will. Und zweitens ist die Versicherung jetzt dreimal so teuer. Bernd hätte unter diesen Bedingungen NIE einen Vertrag mit dem neuen Versicherer abgeschlossen.
Wie kommt Bernd jetzt aus der Nummer raus um seine ursprünglichen SF 20 auf SF 10 zu retten und obendrein noch die Kosten geringer zu halten? Einen anderen Versicherer hätte Bernd schon gefunden. Bernd fühlt sich durch die falsche Beratung der Vericherungsdame betrogen. Zumindest aber geneppt.....
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Ich bin für Meinungen zum Thema dankbar!
Re: Rückstufung SF Autoversicherung
Ich kenne es so, dass die übriggebliebenen 10 Jahre bei der neuen Versicherung fortgeführt, sich davon aber maximal nur 3 Jahre auswirken, weil damit die beste Einstufung erreicht ist.MichiFed hat geschrieben:Von den übrig gebliebenen 10 Jahren 7 schadenfreie Jahre "gespeichert" werden würden, sollte er wieder ein Auto anmelden wollen, weil die Versicherung maximal drei schaden freie Jahre für eine 125er anrechnet.
Da das sicherlich aus Versehen geschah, muss es korrigiert werden.MichiFed hat geschrieben:VAuf erneute Anfrage teilt ein kompetenter Mitarbeiter der neuen Versicherung mit, das die Ursprünglichen SF 20 durch den Schaden bei der neuen Versicherung auf SF0 heruntergetstuft wurden.
Meiner Meinung nach muss sich Bernd mit dem derzeitigen Versicherer arrangieren, ggf. unter Einschaltung des Versicherungsombudsmannes. Denn, wenn er jetzt zu einem anderen Versicherer wechselt, dann wird dieser die schadenfreien Jahre beim letzten Versicherer abfragen. Da aber die Versicherung dort aufgrund eines möglichen Widerrufes gar nicht zum Tragen kommt, bin ich etwas unsicher, ob nicht wieder doch der erste Versicherer für die Weitergabe zuständig ist. Bernd sollte diese Frage vor einem Widerruf abklären, oder gleich widerrufen und sich ggf. anschließend mit dem derzeitigen Versicherer um die Weitergabe des richtigen Rabattes streiten.MichiFed hat geschrieben:VWie kommt Bernd jetzt aus der Nummer raus um seine ursprünglichen SF 20 auf SF 10 zu retten und obendrein noch die Kosten geringer zu halten? Du meinst sicher Einen anderen Versicherer hätte Bernd schon gefunden. Bernd fühlt sich durch die falsche Beratung der Vericherungsdame betrogen. Zumindest aber geneppt.....
Was tun?
Re: Rückstufung SF Autoversicherung
Kein Versehen. Die Versicherung meint der Vorversicherer hat noch nicht zurückgestuft also haben DIE jetzt den Schaden nach Ihrem Vertrag zurückgestuft. Peng SF0.Hanomag hat geschrieben:Da das sicherlich aus Versehen geschah, muss es korrigiert werden.
Bernd hat widerrufen, gilt denn nach dem erneuten Zugang einer Rechnung eine erneute zwei Wochen Frist für einen Widerruf? Sonst wäre es nach Datum von Rechnung 1 zu spät.Hanomag hat geschrieben: Da aber die Versicherung dort aufgrund eines möglichen Widerrufes gar nicht zum Tragen kommt, bin ich etwas unsicher, ob nicht wieder doch der erste Versicherer für die Weitergabe zuständig ist. Bernd sollte diese Frage vor einem Widerruf abklären, oder gleich widerrufen und sich ggf. anschließend mit dem derzeitigen Versicherer um die Weitergabe des richtigen Rabattes streiten.
Den Versicherungsombudsmann schaltet Bernd am Montag ein.
Vielen Dank und Bitte um Antort auf die Fragen oben!
Re: Rückstufung SF Autoversicherung
Eine Rückstufung von SF20 nach SF0 ist unrealistisch. Da würde ich mal die Rückstufungstabelle der Versicherungsbedingungen einsehen wollen.MichiFed hat geschrieben:Kein Versehen. Die Versicherung meint der Vorversicherer hat noch nicht zurückgestuft also haben DIE jetzt den Schaden nach Ihrem Vertrag zurückgestuft. Peng SF0.
Ich denke schon.Bernd hat widerrufen, gilt denn nach dem erneuten Zugang einer Rechnung eine erneute zwei Wochen Frist für einen Widerruf?
Re: Rückstufung SF Autoversicherung
Vielen lieben Dank!!!!!Hanomag hat geschrieben: Ich denke schon.
Re: Rückstufung SF Autoversicherung
Die Versicherung hat die Rückstufung von SF20 nach Ihrem Vertrag (maximal SF3) vorgenommen, was dann wohl in Ordnung ist. Bedeutet SF 20 (auf SF10 beim PKW) ---> SF0 beim Krad.
Weiter wurde dem VN angeboten die Schadenfreien Jahre vor Rückstufung an die alte Versicherung zurückzugeben. Der Vertrag hätte dann auf einen Angehörigen oder dem Lebenspartner geändert werden können.
Dies alles aber erst nachdem der VN angefangen hat weiter Versicherungen bei dem Anbieter zu kündigen.
Fazit:
Vorsicht beim Wechsel einers Vertrages mit hoher SF Klasse auf einen Vertrag mit "Motorrad- Einstufung"! Je nach Anbieter lohnt es sich da einen neuen Vertrag auf zu machen.
UND DIE VERSICHERUNG(EN) NEIGT(EN) DAZU VOR VERTRAGSABSCHLUSS NICHT ÜBER DIE NACHTEILE ZU INFORMIEREN!
Weiter wurde dem VN angeboten die Schadenfreien Jahre vor Rückstufung an die alte Versicherung zurückzugeben. Der Vertrag hätte dann auf einen Angehörigen oder dem Lebenspartner geändert werden können.
Dies alles aber erst nachdem der VN angefangen hat weiter Versicherungen bei dem Anbieter zu kündigen.
Fazit:
Vorsicht beim Wechsel einers Vertrages mit hoher SF Klasse auf einen Vertrag mit "Motorrad- Einstufung"! Je nach Anbieter lohnt es sich da einen neuen Vertrag auf zu machen.
UND DIE VERSICHERUNG(EN) NEIGT(EN) DAZU VOR VERTRAGSABSCHLUSS NICHT ÜBER DIE NACHTEILE ZU INFORMIEREN!
Re: Rückstufung SF Autoversicherung
Nachdem ich erst jetzt in meinen Versicherungsbedingungen nachgeschaut habe, muss ich feststellen, dass auch dort - wenn auch nur für Leichtkrafträder - eine Rückstufung von 36 auf 0 Jahre möglich ist.
- Führerscheinregelung (3 Jahre Führerscheinbesitz),
- Zweitwagenregelung,
- Zweitwagennachlass (gilt nur für Pkw) oder einer
- Eltern-Kind-Regelung.
Gut wäre allenfalls die Zulassung auf einen anderweitig nicht benötigter Rabatt, der bestenfalls in SF3 eingestuft ist.
Stimmt nur, wenn das Folgefahrzeug ein Kfz ist.MichiFed hat geschrieben:Bernd meldet ein Auto 2016 direkt nach einem von seiner Tochter verursachten Unfall ab. Vor dem Unfall war seine Versicherung auf SF 20 und würde nach Auskunft der Versicherung jetzt nach dem Unfall auf SF 10 runtergestuft werden.
Offensichtlich war dort anschließend kein Kfz versichert. Dieses hätte man nämlich dort wie auch bei einer neuen Versicherung in SF10 eingestuft.MichiFed hat geschrieben:Zwei Jahre Später:
Dass die für das Krad nicht genutzten Jahre gespeichert werden können, ist mir neu. Wäre aber ein feiner Zug der Versicherung. Aber vermutlich wusste es die Dame nicht besser.MichiFed hat geschrieben:Bernd kauft sich eine 125er. Sucht im Netz nach günstigen Versicherern. Bei dem gewählten wird ihm gesagt das die Versicherung übernommen werden kann. Von den übrig gebliebenen 10 Jahren 7 schadenfreie Jahre "gespeichert" werden würden, sollte er wieder ein Auto anmelden wollen,
Tatsächlich sind es für ein Krad 3 Jahre und für ein Leichtkraftrad 0 Jahre.MichiFed hat geschrieben:..., weil die Versicherung maximal drei schaden freie Jahre für eine 125er anrechnet.
Offensichtlich hat man das Leichtkraftrad versehentlich als Krad eingestuft.MichiFed hat geschrieben:Die Versicherungsdame am Telefon teilt Bernd einen jährlichen Beitrag in Höhe von 30€ mit. Bernd meldet das Krad am 26.11.2018 an. Er erhält eine Rechnung diese wird beglichen.
Ich vermute mal, dass die alte Versicherung die 20 Jahre und die Tatsache, dass ein vorliegender Schaden noch nicht zu einer Rückstufung geführt hat, gemeldet hat. Da die Rückstufung in der Regel erst im nächsten Versicherungsjahr erfolgt und bei der alten Versicherung kein Fahrzeug versichert war, konnte dort noch nicht zurück gestuft werden. Und deshalb musste die neue Versicherung Rückstufung nach der Rabattübertragung vornehmen:MichiFed hat geschrieben:Anfang Januar flattert eine weitere Forderung über 70€ ins Haus. Auf erster Nachfrage wird Bernd gesagt die schadenfreien Jahre wären von der Alt- Versuicherung nicht übermittelt worden. Die Alt- Versicherung teilt Bernd auf telefonische Anfrage mit dies sei aber bereits am 12.12.18 geschehen.
Da der Tarif für Leichtkrafträder leider nur die SF-Stufen 1/2 bis 3 kennt, wird dort im Schadensfall von den Stufen 3-36 auf 0 zurück gestuft. Offensichtlich ist es - zumindest bedingungsgemäß - richtig gelaufen.MichiFed hat geschrieben:Auf erneute Anfrage teilt ein kompetenter Mitarbeiter der neuen Versicherung mit, das die Ursprünglichen SF 20 durch den Schaden bei der neuen Versicherung auf SF0 heruntergetstuft wurden.
Sicher war sie sich der Auswirkungen nicht bewusst, sonst hätte sie empfohlen, den Vertrag für die Zulassung eines Kfz's beim alten Versicherer zu belassen und das Leichtkraftrad eben mit der Stufe 0 neu zu starten.MichiFed hat geschrieben:Barnd ist Baff, erstens hat die Mitarbeiterin davon rein gar nichts gesagt, dass das so laufen könnte. Bernd hat immer wieder betont das er die schadenfreien Jahre retten will. Und zweitens ist die Versicherung jetzt dreimal so teuer.
Da es sich bei der Rückstufung um allgemeine Bedingungen handelt, ist es offensichtlich bei den anderen Versicherern nicht anders. Zumindest ist es bei meiner Versicherung identisch.MichiFed hat geschrieben:Bernd hätte unter diesen Bedingungen NIE einen Vertrag mit dem neuen Versicherer abgeschlossen.
Nur, wenn das neue Fahrzeug ein Krad ist.MichiFed hat geschrieben:Die Versicherung hat die Rückstufung von SF20 nach Ihrem Vertrag (maximal SF3) vorgenommen, was dann wohl in Ordnung ist.
Nicht ganz, sondern: SF 20 auf SF10 beim PKW, auf SF3 beim Krad und auf SF0 beim Leichtkraftrad. Sf36 wird genau so übel zurück gestuft.MichiFed hat geschrieben:Bedeutet SF 20 (auf SF10 beim PKW) ---> SF0 beim Krad.
Das wäre nach meinen derzeitigen Kenntnisstand tatsächlich die beste Lösung.MichiFed hat geschrieben:Weiter wurde dem VN angeboten die Schadenfreien Jahre vor Rückstufung an die alte Versicherung zurückzugeben.
Wenn Du den Vertrag bei der neuen Versicherung meinst, dann hätte das nichts gebracht, denn für Leichtkrafträder gibt es keine Vergünstigungen im Falle einer/sMichiFed hat geschrieben: Der Vertrag hätte dann auf einen Angehörigen oder dem Lebenspartner geändert werden können.
- Führerscheinregelung (3 Jahre Führerscheinbesitz),
- Zweitwagenregelung,
- Zweitwagennachlass (gilt nur für Pkw) oder einer
- Eltern-Kind-Regelung.
Gut wäre allenfalls die Zulassung auf einen anderweitig nicht benötigter Rabatt, der bestenfalls in SF3 eingestuft ist.
Das trifft voll und ganz zu. Und vermutlich ist es bei den meisten Versicherern so.MichiFed hat geschrieben:Vorsicht beim Wechsel einers Vertrages mit hoher SF Klasse auf einen Vertrag mit "Motorrad- Einstufung"! Je nach Anbieter lohnt es sich da einen neuen Vertrag auf zu machen.
Dies geschieht oftmals wider besseren Wissens.MichiFed hat geschrieben:UND DIE VERSICHERUNG(EN) NEIGT(EN) DAZU VOR VERTRAGSABSCHLUSS NICHT ÜBER DIE NACHTEILE ZU INFORMIEREN!
Re: Rückstufung SF Autoversicherung
Das die Versicherung nicht weiter geführt worden ist und das es sich um ein Leichtkraftrad (typische 125er) handelt hatte ich dem Eingangspost geschrieben.
Hatte ich geschrieben das nur die Rückstufung bei der neuen Versicherung KEINE neue Widerrufsfrist auslöst?
Hanomag hat geschrieben: Dass die für das Krad nicht genutzten Jahre gespeichert werden können, ist mir neu.
Sicherlich waren die Auskünfte nur Unwissenheit der beratenden Dame der Versicherung. Sowas hat man als Kunde zu wissen....Hanomag hat geschrieben: Offensichtlich hat man das Leichtkraftrad versehentlich als Krad eingestuft.
Das wäre auf dem Namen von Bernd nicht gegangen, da die alte Versicherung genutzt werden müsste. Sonst könnte man als Verkehrsraudi ja jederzeit seine Minus SF 30 loswerden.Hanomag hat geschrieben: Sicher war sie sich der Auswirkungen nicht bewusst, sonst hätte sie empfohlen, den Vertrag für die Zulassung eines Kfz's beim alten Versicherer zu belassen und das Leichtkraftrad eben mit der Stufe 0 neu zu starten.
Bei einem Hinweis hätte sich Bernd aber gleich überlegen können das Mopped auf jemand anderen anzumelden.Hanomag hat geschrieben:Da es sich bei der Rückstufung um allgemeine Bedingungen handelt, ist es offensichtlich bei den anderen Versicherern nicht anders. Zumindest ist es bei meiner Versicherung identisch.
Ich meine das ein neuer Vertrag auf einen neuen VN abgeschlossen worden wäre mit SF0. Eigentlich alles besser als einen SF 20 auf SF0 ab zu bekommen.Hanomag hat geschrieben: Wenn Du den Vertrag bei der neuen Versicherung meinst, dann hätte das nichts gebracht, denn für Leichtkrafträder gibt es keine Vergünstigungen im Falle einer/s
- Führerscheinregelung (3 Jahre Führerscheinbesitz),
- Zweitwagenregelung,
- Zweitwagennachlass (gilt nur für Pkw) oder einer
- Eltern-Kind-Regelung.
Gibt es so viel Zufall??Hanomag hat geschrieben: Gut wäre allenfalls die Zulassung auf einen anderweitig nicht benötigter Rabatt, der bestenfalls in SF3 eingestuft ist.
Hatte ich geschrieben das nur die Rückstufung bei der neuen Versicherung KEINE neue Widerrufsfrist auslöst?
Re: Rückstufung SF Autoversicherung
Mit dem Wissen dass, keine schlechtere sondern eine bessere Einstufung vorliegt und das der schlummernde Rabatt für einen Kfz benötigt wird, hätte die neue Versicherung sicherlich die Anfängereinstufung in SF0 akzeptiert.MichiFed hat geschrieben:Das wäre auf dem Namen von Bernd nicht gegangen, da die alte Versicherung genutzt werden müsste. Sonst könnte man als Verkehrsraudi ja jederzeit seine Minus SF 30 loswerden.Hanomag hat geschrieben: Sicher war sie sich der Auswirkungen nicht bewusst, sonst hätte sie empfohlen, den Vertrag für die Zulassung eines Kfz's beim alten Versicherer zu belassen und das Leichtkraftrad eben mit der Stufe 0 neu zu starten.
Was hätte ihm das genützt? Die neue Versicherung hat ihm sogar angeboten, den alten Rabatt zur Rettung der SF20 an die vorherige Versicherung zurückzugeben. Dennoch hätte sie das LKR in die SF0 eingestufen können.MichiFed hat geschrieben:Bei einem Hinweis hätte sich Bernd aber gleich überlegen können das Mopped auf jemand anderen anzumelden.Hanomag hat geschrieben:Da es sich bei der Rückstufung um allgemeine Bedingungen handelt, ist es offensichtlich bei den anderen Versicherern nicht anders. Zumindest ist es bei meiner Versicherung identisch.
Re: Rückstufung SF Autoversicherung
Bernd hat man zu verstehen gegeben dass die neue Versicherung zugunsten der alten Versicherung zurückstehen müsse. Er hätte den alten Vertrag nutzen MÜSSEN.Hanomag hat geschrieben:..... hätte die neue Versicherung sicherlich die Anfängereinstufung in SF0 akzeptiert.
Was nach Rücksprache mit der Versicherung nur funktioniert wenn nicht Bernd sondern sein Onkel der Papst oder der Lebenspartner den neuen Vertrag übernimmt. Ohne dem keine Rückgabe der SF an die alte Versicherung und kein neuer Vertrag mit SF0.Hanomag hat geschrieben: Dennoch hätte sie das LKR in die SF0 eingestufen können.
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