Vollstreckung trotz Widerspruch

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myLord
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Vollstreckung trotz Widerspruch

Beitrag von myLord »

Hallo Leute,

nehmen wir mal an, dass die Stadtkasse einen Bescheid erlässt. Dieser Bescheid ist einfach falsch und zwar offensichtlich falsch. In dem Bescheid steht in der Widerspruchsbelehrung, dass der Bescheid trotz Widerspruch vollstreckbar ist. A widerspricht nun dem Bescheid in der Hoffnung, den Fall richtig stellen zu können. 2,5 Monate später ist immer noch kein Widerspruchsbescheid da, aber die Stadtkasse vollstreckt.

Wenn ich es richtig verstanden habe, kann die Stadtkasse nicht vollstrecken, wenn der Widerspruchsbescheid da ist und man dagegen klagt. Ist es richtig?
Wie kann man die Stadtkasse dazu bewegen, den Bescheid zu erlassen?
svffb
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Re: Vollstreckung trotz Widerspruch

Beitrag von svffb »

Hallo, es kommt darauf an ob der zugrunde liegende Bescheid sofort vollziehbar ist. Das ist gesetzlich z.B. bei Steuern oder Abgaben der Fall (vgl. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO). In so einem Beispiel hindert ein Widerspruch nicht die Vollziehung. Es müsste zusätzlich Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden (und genehmigt werden).

Es kommt ein bisschen auf das Bundesland an, aber wenn Widerspruch eingelegt wurde (und die Behörde nicht abhilft) ergeht Entscheidung durch die Widerspruchsbehörde (z.B. Landratsamt). Bis zur Entscheidung kann die Stadtkasse aber weiter vollstrecken und das Geld sogar vollständig einziehen.

Das gilt auch, wenn man statt Widerspruch eine Klage eingelegt hätte. Wie gesagt das Stichwort heißt "Sofortvollzug".
Gruß
hambre
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Re: Vollstreckung trotz Widerspruch

Beitrag von hambre »

In dem Bescheid steht in der Widerspruchsbelehrung, dass der Bescheid trotz Widerspruch vollstreckbar ist.
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann die Stadtkasse nicht vollstrecken, wenn der Widerspruchsbescheid da ist und man dagegen klagt. Ist es richtig?
Das erste Zitat beantwortet doch bereits die Frage aus dem zweiten Zitat. Es kann also trotz Widerspruch vollstreckt werden.
Wie kann man die Stadtkasse dazu bewegen, den Bescheid zu erlassen?
Zunächst sollte man prüfen, ob gegen den Bescheid überhaupt der Widerspruch möglich war. In zahlreichen Bundesländern ist das einzige Rechtsmittel gegen solche kommunalen Bescheide die Klage.
SusanneBerlin
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Re: Vollstreckung trotz Widerspruch

Beitrag von SusanneBerlin »

hambre hat geschrieben:Zunächst sollte man prüfen, ob gegen den Bescheid überhaupt der Widerspruch möglich war. In zahlreichen Bundesländern ist das einzige Rechtsmittel gegen solche kommunalen Bescheid.
Wäre es nicht widersprüchlich, wenn in dem Bescheid steht, dass der Bescheid trotz Widerspruch vollstreckbar ist, und gleichzeitig ein Widerspruch nicht möglich wäre? :wink:
Grüße, Susanne
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