Erst Totalschadensabrechnung dann nicht.

Moderator: FDR-Team

Hanseretter
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Erst Totalschadensabrechnung dann nicht.

Beitrag von Hanseretter »

Ich bin mir nicht sicher ob dies in das Verkehrsrecht oder Versicherungsrechtforum gehört, im zweifel gern verschieben.

Hallo, ich bitte um die Bewertung dieses, fiktiven, Szenarios.
A hat einen unverschuldeten Verkehrsunfall.
Das Fahrzeug von A wurde beschädigt im Gutachten steht:
Wiederbeschaffungswert 6000€
Reparaturkosten 3000€
Restwert 2000€

Die Versicherung zahlt 2500€ und nennt einen Ankäufer welcher für das beschädigte Fahrzeug
3500€ zahlt.
A hat das Fahrzeug bereits für 2000€ Verkauft und teilt dies der Versicherung mit.
Diese zahlt weitere 500€ und erklärt die Sache für erledigt.
Hat A einen Anspruch auf die Zahlung der restlichen 1000€ (Differenz Restwert
Wie ist die Rechtslage?
SusanneBerlin
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Re: Erst Totalschadensabrechnung dann nicht.

Beitrag von SusanneBerlin »

Stammt das besagte Gutachten vom Gutachter der Versicherung oder hat der Geschädigte den Gutachter privat beauftragt?
Grüße, Susanne
Evariste
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Re: Erst Totalschadensabrechnung dann nicht.

Beitrag von Evariste »

Zu dem Thema findet man mit Google zahlreiche Treffer. Die Rechtsprechung geht davon aus, wenn der Restwert vom Gutachter seriös ermittelt wurde, dann kann der Geschädigte das Auto zu diesem Restwert verkaufen, ohne erst Angebote der Versicherung abwarten zu müssen. Oft sind diese "Angebote" der Versicherung sowieso Luftnummern.

Es empfiehlt sich, einen Anwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Die Kosten hat die Versicherung zu tragen. Auch dazu gibt es Urteile.
Hanseretter
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Re: Erst Totalschadensabrechnung dann nicht.

Beitrag von Hanseretter »

SusanneBerlin hat geschrieben:Stammt das besagte Gutachten vom Gutachter der Versicherung oder hat der Geschädigte den Gutachter privat beauftragt?
Das Gutachten wurde privat beauftragt.
Hanseretter
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Re: Erst Totalschadensabrechnung dann nicht.

Beitrag von Hanseretter »

Evariste hat geschrieben:Zu dem Thema findet man mit Google zahlreiche Treffer. Die Rechtsprechung geht davon aus, wenn der Restwert vom Gutachter seriös ermittelt wurde, dann kann der Geschädigte das Auto zu diesem Restwert verkaufen, ohne erst Angebote der Versicherung abwarten zu müssen. Oft sind diese "Angebote" der Versicherung sowieso Luftnummern.

Es empfiehlt sich, einen Anwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Die Kosten hat die Versicherung zu tragen. Auch dazu gibt es Urteile.
Das übliche vorgehen ist mir bekannt.
In diesem Fal liegt aber, wenn ich richtig rechne, kein totalschaden vor.

Wiederbeschaffungswert 6000€
Reparaturkosten 3000€
Restwert 2000€

Ein Wirtschaftlicher Totalschaden läge doch erst dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen oder?
SusanneBerlin
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Re: Erst Totalschadensabrechnung dann nicht.

Beitrag von SusanneBerlin »

Wiederbeschaffungswert 6000€
Reparaturkosten 3000€
Restwert 2000€

Ein Wirtschaftlicher Totalschaden läge doch erst dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen oder?
Es hat doch auch niemand behauptet, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

A hat mAn. Anspruch auf Reparaturkosten + fiktive Wertminderung. Denn hätte er sich für die Reparatur entschieden, dann wäre das Auto wesentlich weniger wert als vor dem Unfall.
Grüße, Susanne
Hanseretter
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Re: Erst Totalschadensabrechnung dann nicht.

Beitrag von Hanseretter »

@SusanneBerlin
Danke, da bin ich ganz bei ihnen.
Es verhält sich aber so.
Die Versicherung hat A einen aufkäufer angeboten,welcher 3500€ zahlt. Sie hat sich also bereit erklärt den Fall als Totalschaden abzurechnen.
A hat das Fahrzeug jedoch bereits für den , als Restwert ausgewiesenen Betrag von 2000€ verkauft.
Dann sagt die Versicherung wieder Reparaturkosten. Was denn nu?
SusanneBerlin
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Re: Erst Totalschadensabrechnung dann nicht.

Beitrag von SusanneBerlin »

Sie werden alleine nicht weiterkommen, wenn die Versicherung sich stur stellt.
Evariste hat geschrieben:Es empfiehlt sich, einen Anwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen. Die Kosten hat die Versicherung zu tragen.
Die Kosten des Anwalts für das Geltendmachen von Schadensersatz sind Teil des Schadensersatzes, der dem Geschädigtem zusteht.
Grüße, Susanne
Tastenspitz
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Re: Erst Totalschadensabrechnung dann nicht.

Beitrag von Tastenspitz »

Mitschuld an dem hat wohl auch der Sachverständige. Wenn der den Restwert derart falsch berechnet und sich um 75% verschätzt, ist das schon ein erhebliches Manko in dem teuer bezahlten Gutachten.
FM
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Re: Erst Totalschadensabrechnung dann nicht.

Beitrag von FM »

War es überhaupt ein Sachverständiger, oder nur eine Werkstatt? Deren Kostenvoranschlag ist nicht viel wert, da sie interessensgeleitet ist (möglichst hohe Reparaturkosten und ggf. geringer Restwert falls sie es selbst aufkaufen will).
Hanseretter
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Re: Erst Totalschadensabrechnung dann nicht.

Beitrag von Hanseretter »

Es war ein Gutachter.
Hier mal die genauen Zahlen, ich hatte sie für das Forum allgemein gehalten:

Wiederbeschaffung 6100
Restwert 2200
Wertminderung 100
Rep mit MwSt 3776,17
Rep ohne MwSt 3165,69

Versicherung hat gezahlt 2637,37
Fz. wurde verkauft für 2200,00
SusanneBerlin
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Re: Erst Totalschadensabrechnung dann nicht.

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn man es ohne Anwalt machen will, dann hätte man auf die Rückmeldung der Versicherung warten sollen bevor man das Unfallfahrzeug verkauft.

Es ist zwar nicht ganz unwahrscheinlich, dass der von der Versicherung benannte Aufkäufer nach Besichtigung des Fahrzeugs dann doch nicht für 3.500€ bezahlen will, sondern viel weniger anbietet, aber dann kann die Versicherung dem Geschädigten wenigstens nicht vorwerfen, dass er mit 2.200€ zu billig verkauft hat.
Grüße, Susanne
Hanseretter
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Re: Erst Totalschadensabrechnung dann nicht.

Beitrag von Hanseretter »

SusanneBerlin hat geschrieben:Wenn man es ohne Anwalt machen will, dann hätte man auf die Rückmeldung der Versicherung warten sollen bevor man das Unfallfahrzeug verkauft.

Es ist zwar nicht ganz unwahrscheinlich, dass der von der Versicherung benannte Aufkäufer nach Besichtigung des Fahrzeugs dann doch nicht für 3.500€ bezahlen will, sondern viel weniger anbietet, aber dann kann die Versicherung dem Geschädigten wenigstens nicht vorwerfen, dass er mit 2.200€ zu billig verkauft hat.
Danke, was glauben sie, könnte ein Anwalt herausholen?
Es wird definitiv einer beauftragt, ich bin nur neugierug.
SusanneBerlin
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Re: Erst Totalschadensabrechnung dann nicht.

Beitrag von SusanneBerlin »

Kann ich Ihnen nicht sagen. Es kann auch sein, dass der Anwalt jetzt gar nichts mehr herausholen kann, weil man sich durch den Verkauf des Fahrzeugs die Möglichkeit genommen hat, das Fz. durch einen von der Versicherung ausgewählten Gutachter oder einen neutralen staatlich zugelassenen Sachverständigen bewerten zu lassen, und die Versicherung das weiß. Wahrscheinlich einigt man sich nach monatelangen Hin-und-Her auf ein paar hundert Euro.
Grüße, Susanne
Evariste
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Re: Erst Totalschadensabrechnung dann nicht.

Beitrag von Evariste »

SusanneBerlin hat geschrieben: einen neutralen staatlich zugelassenen Sachverständigen bewerten zu lassen
Normalerweise ist ein "Gutachter" ein solcher neutraler Kfz-Sachverständiger, von daher sollte das kein Problem sein. Allenfalls sollte man aufpassen, dass man den Gutachter selbst beauftragt und das nicht über die Werkstatt läuft, so dass kein Interessenkonflikt denkbar ist.
SusanneBerlin hat geschrieben: durch einen von der Versicherung ausgewählten Gutachter
Auf einen solchen sollte man sich möglichst nicht einlassen. Hier ist der Interessenkonflikt offensichtlich.
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