ich würde gerne wissen, wie sehr urheberrechtlich geschützte Inhalte, wie zum Beispiel bekannte Persönlichkeiten aus Filmen/Serien abgeändert werden müssen, damit man sie kommerziell verwenden darf.
https://www.designerdock.com/extras/mar ... literatur/Die Benutzung der bildlichen Darstellung urheberrechtlich geschützter fiktiver Personen z. B. für Werbezwecke ist also als freie Benutzung gemäß § 24 Abs. 1 UrhG zulässig, wenn sie einen ausreichenden (inneren) Abstand zu der Vorlage hält und eine vom Original unterschiedliche schöpferische Eigentümlichkeit aufweist.
Diese Hilfestellung ist mir zu ungenau. Kann mir jemand weiterhelfen? Würde es reichen, wenn man von Figuren wie der gelben Elektromaus, dem roten Klempner, dem blauen Igel usw. die Farben ändert?