Angenommen der User V verkauft bei einer sehr großen Internetplattform als "privat" sehr viele Waren.
Da er exakt dieselben Waren unter gleichem Namen "privat" dort als defekt KAUFT, repariert und dann dieselben Waren wieder VERKAUFT - ist der User eigentlich Unternehmer ... Unterstellen wir, dass dieser Sachverhalt eindeutig sei.
Da der User dabei seine "Rechte" im Sinne des Privatkaufs und Privatverkaufs vollends nutzt (als Verkäufer ... Ausschluss der Gewährleistung, als Käufer Nutzung des Widerrufsrecht, Nutzung der Gewährleistung ..., ), kommt es hier zu einer Kollision. Zu einen werden die Verbraucher getäuscht und zum anderen die ehrlichen Verkäufer stark benachteiligt.
Meine Fragen:
Liegt hier ein strafrechtliches Vergehen oder Ordnungswidrigkeit vor? Wenn ja - was genau?
Ab wann genau - ist ein solches Vergehen steuerrechtlich relevant, wenn der User die Einnahmen nicht dem Finanzamt angibt?
Oder liegt nur ein Wettbewerbsverstoss vor? ... Oder ist das alles rechtlich irrelevant.
Anmerkung:
Aus diversen Foren des großen Plattformbetreibers war zu entnehmen, dass man dagegen grundsätzlich nichts unternimmt.
Klar - dort entsteht kein Schaden.
Strafrechtliche Konsequenzen Unternehmer verkauft privat ...
Moderator: FDR-Team
Re: Strafrechtliche Konsequenzen Unternehmer verkauft privat
Da kämen Steuerdelikte, Wettbewerbsverstöße, Betrug, Schwarzarbeit und etliches mehr in Betracht, bis zur unberechtigten Nutzung von Räumen für gewerbliche Zwecke und fehlenden Anmeldung bei diversen Stellen (z.B. IHK) oder unzulässige Handwerksausübung (Reparaturen). Aber das alles folgt nicht automatisch aus dem Umstand, dass etwas auf einer Internet-Plattform vielleicht falsch dargestellt ist. Es kann z.B. schon sein, dass das Einkommen trotzdem versteuert wird.
Re: Strafrechtliche Konsequenzen Unternehmer verkauft privat
Dieses Thema hat steuerrechtliche und ansonsten zivilrechtlich Aspekte. Daher hab ich es mal ins Zivilrecht verschoben.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Strafrechtliche Konsequenzen Unternehmer verkauft privat
Wenn V vorspielt privater User zu sein (Dies ist ein Privatverkauf ... die Gewährleistung wird ausgeschlossen), V aber in Wahrheit ein Unternehmer ist , verschafft sich V doch vorsätzlich einen Vermögensvorteil, da er unberechtigt die Gewährleistung ausschließt. In einem Unternehmen werden in der Regel für die Gewährleistung Rückstellungen angesammelt. Das muss V nicht. Das stellt doch den strafrechtlichen Tatbestand des Betruges dar, oder nicht?ktown hat geschrieben:Dieses Thema hat steuerrechtliche und ansonsten zivilrechtlich Aspekte. Daher hab ich es mal ins Zivilrecht verschoben.
Und was passiert strafrechtlich - wenn V dieses Einkommen nicht anmeldet? V agiert vorsätzlich. Hier geht es doch auch um Strafrecht, oder nicht?
Zivilrechtlich sehe ich nur die Verletzung des Wettbewerbsrechtes und ... versäumter Anmeldungen bei IHK und Co. V schädigt seine Mitbewerber.
Wesentlich ist: Er kann billiger anbieten und sorglos - ohne Gewährleistung - verkaufen.
Und was mich auch interessiert ist Folgendes:
Es gibt wohl eine Vielzahl von Denunzianten, die solche Verkäufer bei dem großen Plattformauktionsbetreiber melden. Einhellig ist in diversen Foren zu lesen, dass der Plattformbetreiber aber nichts dagegen unternehme. (Ich kenne die geprüfte Wahrheit natürlich nicht ...). Ich unterstelle dies nur einmal als wahre Aussage.
Trüge dann im der Theorie dieser große Plattformbetreiber nicht eine strafrechtlich relevante Mitschuld? Er schaut weg und unterstützt nicht nur die mögliche Hinterziehung der Steuer, sondern auch den Betrug an seinen eigenen Kunden. Er selbst wird davon nicht benachteiligt und tut wohl in der Tat dagegen nichts.
Re: Strafrechtliche Konsequenzen Unternehmer verkauft privat
Welcher Vermögensvorteil? Nicht jeder Verkauf läuft zwangsläufig in einen Gewährleistungsfall. Sollte es zu einem Gewährleistungsthema werden, dann ist es in der Einzelfallbetrachtung immer nur ein zivilrechtliches Thema.feller hat geschrieben:Wenn V vorspielt privater User zu sein (Dies ist ein Privatverkauf ... die Gewährleistung wird ausgeschlossen), V aber in Wahrheit ein Unternehmer ist , verschafft sich V doch vorsätzlich einen Vermögensvorteil, da er unberechtigt die Gewährleistung ausschließt.
Betrug an wem? Wieso sollte es Betrug sein, wenn ein Unternehmer die Gewährleistungsfälle über die normalen Buchungskonten laufen lässt?feller hat geschrieben:In einem Unternehmen werden in der Regel für die Gewährleistung Rückstellungen angesammelt. Das muss V nicht. Das stellt doch den strafrechtlichen Tatbestand des Betruges dar, oder nicht?
Ich sag doch, dass es ein Steuerrechtsthema ist. Das braucht aber den Käufer nicht zu interessieren.feller hat geschrieben:Und was passiert strafrechtlich - wenn V dieses Einkommen nicht anmeldet?
Wie FM schon sagte. Das ist rein spekulativ.feller hat geschrieben:V agiert vorsätzlich.
Nach ihrem Verständnis müsste jeder Organisator von Kleiderbasars, Flohmärkten und auch z.B. Betreiber jeder großen EInkaufsmall eine Mitschuld tragen.feller hat geschrieben:Trüge dann im der Theorie dieser große Plattformbetreiber nicht eine strafrechtlich relevante Mitschuld?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Strafrechtliche Konsequenzen Unternehmer verkauft privat
Den Käufern, denen die Eigenschaft "Privatverkäufer" bekannt ist, entsteht doch kein Nachteil, da der fehlende Gewährleistungsanspruch nicht mitgekauft wurde und so sich im Preis wiederspiegelt.feller hat geschrieben:Wenn V vorspielt privater User zu sein (Dies ist ein Privatverkauf ... die Gewährleistung wird ausgeschlossen), V aber in Wahrheit ein Unternehmer ist , verschafft sich V doch vorsätzlich einen Vermögensvorteil, da er unberechtigt die Gewährleistung ausschließt. In einem Unternehmen werden in der Regel für die Gewährleistung Rückstellungen angesammelt. Das muss V nicht. Das stellt doch den strafrechtlichen Tatbestand des Betruges dar, oder nicht?
Im Gegenteil haben Käufer einen Vorteil: wird ihnen im Nachinein bekannt, dass die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen werden konnte, dann haben sie dieses Recht quasi für lau bekommen.
Re: Strafrechtliche Konsequenzen Unternehmer verkauft privat
Ich würde mich an das zuständige Gewerbeamt und/oder Kammer (IHK/HwK) am mutmaßlichen Betriebssitz des Verkäufers wenden. Gewerberechtliche, ggf. handwerksrechtliche und steuerrechtliche Verwaltungsverfahren (ggf. auch Owi - oder gar (Steuer)Strafverfahren) werden dann bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen ihren Lauf nehmen und Verstöße zumindest für die Zukunft abgestellt.
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