Angenommen ein Versicherungsnehmer hat diverse Versicherungsverträge (Privat-Haftpflicht, Rechtsschutz, Kranken-Zusatz) abgeschlossen.
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers kündigen die Erben mit mehrmonatiger Verzögerung die entsprechenden Versicherungen.
Müssen dann die Versicherungen die bereits bezahlten Versicherungsbeiträge (anteilig) erst ab Kündigungs/Melde-Datum oder rückwirkend schon ab Todestag zurückerstatten?
Gibt es dazu entsprechende Urteile bzw. kann man das (wo?) in Internet nachlesen?
Danke
Claudia
Rückerstattung Vers.beiträge ab Todestag oder ab Meldetag?
Moderator: FDR-Team
Re: Rückerstattung Vers.beiträge ab Todestag oder ab Meldeta
Hallo,
das kann man so einfach nicht beantworten, das hängt von der Art der Versicherung ab. Der Beitrag wäre im Erbrecht auch nicht schlecht aufgehoben.
Gerichtsurteile gibt es vermutlich haufenweise, und zu konkreten Fragen wird man bei Suchmaschinen ganz gut fündig. Am besten kann man das aber in den jeweiligen Vertragsbedingungen nachlesen, die der verstorbene Versicherungsnehmer hoffentlich abgeheftet hat.
Eine Lebensversicherung würde bspw. mit dem Todestag enden und leisten müssen, aber an den Bezugsberechtigten wohlgemerkt, und nicht die Erben.
Eine Krankenversicherung würde mit dem Todestag enden.
Eine Hausratversicherung würde ins Erbe fallen und weiter laufen.
Und so weiter...
Ich weiß aus eigener leidvoller Erfahrung, dass die nächsten Angehörigen vom Verstorbenen sich sofort nach dessen Tod zu bürokratischen Profis entwickeln müssen.
das kann man so einfach nicht beantworten, das hängt von der Art der Versicherung ab. Der Beitrag wäre im Erbrecht auch nicht schlecht aufgehoben.
Gerichtsurteile gibt es vermutlich haufenweise, und zu konkreten Fragen wird man bei Suchmaschinen ganz gut fündig. Am besten kann man das aber in den jeweiligen Vertragsbedingungen nachlesen, die der verstorbene Versicherungsnehmer hoffentlich abgeheftet hat.
Eine Lebensversicherung würde bspw. mit dem Todestag enden und leisten müssen, aber an den Bezugsberechtigten wohlgemerkt, und nicht die Erben.
Eine Krankenversicherung würde mit dem Todestag enden.
Eine Hausratversicherung würde ins Erbe fallen und weiter laufen.
Und so weiter...
Ich weiß aus eigener leidvoller Erfahrung, dass die nächsten Angehörigen vom Verstorbenen sich sofort nach dessen Tod zu bürokratischen Profis entwickeln müssen.
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