Verleumdung, üble Nachrede, Irrtum und Satire

Moderator: FDR-Team

myLord
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1094
Registriert: 27.04.05, 23:03

Verleumdung, üble Nachrede, Irrtum und Satire

Beitrag von myLord »

Hallo Leute,

ich weiß, dass solche Themen eher Subjektiv sind, deshalb wollte ich euch mal nach euerer Meinung fragen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist die Verleumdung und die üble Nachrede an die Tatsache geknüpft, dass das Opfer herabwürdigt oder in seiner Ehre verletzt wird. Doch wie ist es einfach nur mir Falschinformationen?
Beispiel:

A sieht das Fahrzeug von B beim Einkaufen. Er schließt daraus, dass B zu dem Zeitpunkt einkaufen war und veröffentlicht diese Information. Später stellt sich heraus, dass B sein Fahrzeug verliehen hat. Die Information ist also falsch. War die Veröffentlichung von falschen Informationen strafrechtlich irgendwie relevant? Gibt es zivilrechtlich einen Anspruch auf Unterlassung?

Nehmen wir die gleiche Geschichte und ergänzen die Information, dass behauptet wird, B würde bei einem Discounter einkaufen. Für den normalen Bürger wäre diese Information natürlich nicht Ehreverletzend, in gewissen Kreisen aber schon. Wie ist es hier?

Und dann wollte ich mal noch ein drittes Beispiel loswerden, Satire:
Nehmen wir mal an, A macht folgende Aussage: B sieht so gut aus, ich glaube er ist ein Vampir und trinkt abends Blut.

Wie würde es hier aussehen. Ich denke, dass jedem klar ist, dass diese Aussage Satire ist. B könnte sie aber tatsächlich in den falschen Hals bekommen.
Etienne777
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1528
Registriert: 03.03.18, 22:34

Re: Verleumdung, üble Nachrede, Irrtum und Satire

Beitrag von Etienne777 »

myLord hat geschrieben:ich weiß, dass solche Themen eher Subjektiv sind, deshalb wollte ich euch mal nach euerer Meinung fragen.
Die sind auch subjektiv. Ansonsten ist das ein derartiger Kinderkram, daß es mir nicht möglich ist, dazu Stellung zu nehmen. :lol:
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
myLord
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1094
Registriert: 27.04.05, 23:03

Re: Verleumdung, üble Nachrede, Irrtum und Satire

Beitrag von myLord »

Naja, dummerweise ist auch ein derartiger Kinderkram der Inhalt einiger Rechtsstreitigkeiten, wie es auch sehr gut der Fall zeigt, ob sich der Ex-Bundeskanzler Schröder die Haare färbt.
Etienne777
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1528
Registriert: 03.03.18, 22:34

Re: Verleumdung, üble Nachrede, Irrtum und Satire

Beitrag von Etienne777 »

myLord hat geschrieben:Naja, dummerweise ist auch ein derartiger Kinderkram der Inhalt einiger Rechtsstreitigkeiten, wie es auch sehr gut der Fall zeigt, ob sich der Ex-Bundeskanzler Schröder die Haare färbt.
Kinderkram ist es trotzdem, zumal sich mir schon nicht erschließt, inwieweit es herabwürdigend sein könnte, wenn behauptet wird, daß jemand bei einem Discounter einkaufen gehe. Die übergroße Mehrheit der Bevölkerung kauft dort ein und wer das als herabwürdigend empfindet, sollte sich vielmehr die Frage stellen, ob er nicht total versnobt ist. Manche Themen mit denen Leute die Justiz beschäftigen sind derart idiotisch, daß diese Idiotie viel mehr zur Herabwürdigung der Person geeignet erscheint, als die Äußerung, gegen die sie sich gerade zur Wehr setzt. Nur liegt es in der Natur eines Idioten, so etwas nicht zu erkennen.
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24502
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Verleumdung, üble Nachrede, Irrtum und Satire

Beitrag von FM »

Etwas auffällig ist der Begriff "veröffentlichen". Darunter versteht man schon etwas anderes als es im persönlichen Umfeld zu erwähnen.

Im Verfahren um die Haare des Bundeskanzlers ging es aber nicht um eine strafrechtliche Verurteilung, sondern um eine Unterlassungsverfügung. Anlass war ein von einer Agentur verbreitetes Interview, also schon besonders öffentlich.
myLord
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1094
Registriert: 27.04.05, 23:03

Re: Verleumdung, üble Nachrede, Irrtum und Satire

Beitrag von myLord »

Mal grundsätzlich gefragt, woraus leitet sich denn der zivile Unterlassungsanspruch? Aus dem StGB? Oder weil eine Unwahrheit verbreitet wurde?
Etienne777 hat geschrieben:Nur liegt es in der Natur eines Idioten, so etwas nicht zu erkennen.
Leider gibt es nicht nur diese "Idioten" - wie du sie nennst - sondern sogar Kanzleien, die so einen Kinderkram als Geschäftsmodell abmahnen.
Dieter_Meisenkaiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 470
Registriert: 25.09.16, 19:30

Re: Verleumdung, üble Nachrede, Irrtum und Satire

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

Sie sollten sich im eigenen Intereresse nicht ganz so deutlich und wiederholt gegen die Qualifizierung dieses Kinderkrams als Kinderkram verwahren...
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen