A. ist Eigentümer einer ETW und ist mit der Vorgehensweise der Hausverwaltung nicht immer einverstanden. Darf A. sich in dieser Angelegenheit an seine Miteigentümer wenden?
Macht es dabei einen Unterschied, ob A. Verwaltungsbeirat ist oder nur Miteigentümer?
WEG - Kommunikation zwischen Miteigentümern
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Re: WEG - Kommunikation zwischen Miteigentümern
Hallo Charles,
ja, mündlich, schriftlich, per Buschtrommel oder wie auch immer.
Nur nicht zwischen 22 Uhr und 8 Uhr
MfG
uwe
ja, mündlich, schriftlich, per Buschtrommel oder wie auch immer.
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Re: WEG - Kommunikation zwischen Miteigentümern
Wenn es denn gravierende Probleme sind, würde es vllt. Sinn machen die als TOP in die Versammlung aufzunehmen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: WEG - Kommunikation zwischen Miteigentümern
Der Eigentümer darf mit anderen Eigentümern seiner WEG über die Hausverwaltung sprechen, auch mit allen denkbaren Kommunikationsmitteln kommunizieren.Darf A. sich in dieser Angelegenheit an seine Miteigentümer wenden?
Nein.Macht es dabei einen Unterschied, ob A. Verwaltungsbeirat ist oder nur Miteigentümer?
Die Fragestellung lässt natürlich vermuten, dass es da eine Hintergrundgeschichte gibt. Wie heißt es in diesen Antworten der Anwälte auf kommerziellen Anwaltsfrageseiten immer: "Diese Antwort erfolgt auf Basis der von Ihnen mitgeteilten Informationen. Zusatzinformationen, auch für unwesentlich gehaltene Abweichungen des Sachverhalts können zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen."
Grüße, Susanne
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Re: WEG - Kommunikation zwischen Miteigentümern
Was möchte der A erreichen? Einen neuen Verwalter zu bekommen?
Re: WEG - Kommunikation zwischen Miteigentümern
@webmaster76,
S. mein neues Thema,...
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