Anwaltliches Schreiben wg. Pflichtteil

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Kenny-1980
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Anwaltliches Schreiben wg. Pflichtteil

Beitrag von Kenny-1980 »

Hallo zusammen,
wie ist es denn wenn Person A+B verheiratet in einer Immobilie gewohnt haben und B stirbt... Kurz vor dem Tod hatte er noch der Tochter ein Fahrzeug geschenkt und im Testament seine Frau angegeben, damit sie in der Wohnung ohne Sorgen weiter leben kann.

Nun kam ein Schreiben, dass andere Geschwister im Ausland ihren Pflichtanteil anfordern und hier Person A jetzt 2 Wochen Zeit dafür hat alle Belege und Auflistungen des Vermögens zukommen zu lassen. Sobald diese Frist vorbei sei wird direkt 5% Zinsen angedroht.

Ab welchem Zeitpunkt muss man eine Schenkung nicht mehr angeben und ist jetzt A direkt verpflichtet ein Gutachten usw einzuleiten oder reicht hier direkt der damalige Kaufvertrag?

Grüße
WHKD2000
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Re: Anwaltliches Schreiben wg. Pflichtteil

Beitrag von WHKD2000 »

Kenny-1980 hat geschrieben:Hallo zusammen,
wie ist es denn wenn Person A+B verheiratet in einer Immobilie gewohnt haben und B stirbt... Kurz vor dem Tod hatte er noch der Tochter ein Fahrzeug geschenkt und im Testament seine Frau angegeben, damit sie in der Wohnung ohne Sorgen weiter leben kann.

Nun kam ein Schreiben, dass andere Geschwister im Ausland ihren Pflichtanteil anfordern und hier Person A jetzt 2 Wochen Zeit dafür hat alle Belege und Auflistungen des Vermögens zukommen zu lassen. Sobald diese Frist vorbei sei wird direkt 5% Zinsen angedroht.

Ab welchem Zeitpunkt muss man eine Schenkung nicht mehr angeben und ist jetzt A direkt verpflichtet ein Gutachten usw einzuleiten oder reicht hier direkt der damalige Kaufvertrag?

Grüße
ich nehme an,die Person A ist Alleinerbe und die Tochter ebenfalls,wie die anderen Geschwister enterbt?

Hat sie sich das KFZ auf den Pflichtteil anrechnen zu lassen,oder was war vereinbart?

Mit Gutachten nehme ich an,Sie meinen den Wert der Immobilie?

Wie lange ist es her,dass diese gekauft wurde?
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
SusanneBerlin
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Re: Anwaltliches Schreiben wg. Pflichtteil

Beitrag von SusanneBerlin »

Nun kam ein Schreiben, dass andere Geschwister im Ausland ihren Pflichtanteil anfordern und hier Person A jetzt 2 Wochen Zeit dafür hat alle Belege und Auflistungen des Vermögens zukommen zu lassen. Sobald diese Frist vorbei sei wird direkt 5% Zinsen angedroht.
Geschwister haben keinen Pflichtteil.

Oder meinten Sie: weitere Kinder des Erblassers?
Grüße, Susanne
Kenny-1980
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Re: Anwaltliches Schreiben wg. Pflichtteil

Beitrag von Kenny-1980 »

Hallo und danke für die Antworten,
es gab zum Todeszeitpunkt 1 Frau und 3 Kinder (2 im Ausland aus einer früheren Ehe) und eines in der Nähe. Das Auto wurde zur Lebzeit weitergegeben, da er nicht mehr Fahren konnte.

Die Immobilie wurde vor ca 13 Jahren erworben und ja es sind die Kinder gemeint. und Ja mit dem Gutachten ist von der Wohnung gemeint. Sorry, war vorhin etwas verwirrend geschrieben.

Direkt enterbt wurde niemand, es gibt ein Testament in dem steht, dass die Frau die Wohnung bekommen soll (was ja eigentlich schon alles ist), dies sei aber nicht rechtens (Berliner Modell).

Die Problematik ist hierbei einfach, dass die Frau Rentnerin ist und so quasi zum Verkauf gezwungen wird?
SusanneBerlin
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Re: Anwaltliches Schreiben wg. Pflichtteil

Beitrag von SusanneBerlin »

Direkt enterbt wurde niemand, es gibt ein Testament in dem steht, dass die Frau die Wohnung bekommen soll (was ja eigentlich schon alles ist), dies sei aber nicht rechtens (Berliner Modell).
Wenn im Testament steht, dass die Frau alleine erben soll, dann SIND die Kinder enterbt, auch wenn es nicht explizit erwähnt ist.

Meinen Sie vielleicht ein Berliner Testament, d.h. ein gemeinsames Testament der beiden Ehepartner, in dem verfügt ist, dass der längerlebende Ehegatte zum Vollerben des Erstversterbenden wird und die Kinder werden die Schlusserben sein?

Was steht im Erbschein, wer Erbe des Vaters geworden ist?

Wer ist der Meinung "dies sei nicht rechtens", und warum?
Grüße, Susanne
hambre
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Re: Anwaltliches Schreiben wg. Pflichtteil

Beitrag von hambre »

Ab welchem Zeitpunkt muss man eine Schenkung nicht mehr angeben
Mindestens 10 Jahre
und ist jetzt A direkt verpflichtet ein Gutachten usw einzuleiten oder reicht hier direkt der damalige Kaufvertrag?
Die Erstellung eines Gutachtens wäre sinnvoll, da ein Kaufpreis von vor 13 Jahren keine Aussagekraft mehr hat. Eine Pflicht zur Erstellung eines Gutachtens gibt es jedoch nicht, da man sich mit den Kindern auch auf andere Weise darauf einigen kann, welchen Wert die Immobilie hat.
und im Testament seine Frau angegeben, damit sie in der Wohnung ohne Sorgen weiter leben kann.
Mit welchen Worten ist das erfolgt? Gibt es außer der Wohnung noch weiteres nennenswertes Vermögen?
Die Problematik ist hierbei einfach, dass die Frau Rentnerin ist und so quasi zum Verkauf gezwungen wird?
Ggf. kommt bezüglich der Auszahlung des Pflichtteils eine Stundung nach § 2331a BGB in Betracht.

Wenn das Haus auf den Namen beider Ehegatten eingetragen ist, dann hat jedes Kind einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/24 des Immobilienwertes, so dass man bei einem derart geringen Anteil schon sehr gut begründen muss, warum man gezwungen wäre zur Auszahlung des Pflichtteils das Haus zu verkaufen.
Zafilutsche
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Re: Anwaltliches Schreiben wg. Pflichtteil

Beitrag von Zafilutsche »

Vielleicht einigt man sich mit den Pflichtteilberechtigten, wer auf welcher Basis eine Wertermittlung dieser Immobilie durchführt.
Die Kosten für die Wertermittlung gehen zu lasten der Erbmasse. (Damit zahlen indirekt die Pflichtteilberechtigten Miterben das Wertgutachten mit!)
Staatlich anerkannte Sachverständige bieten solche Leistungen an. Ob das in zwei Wochen funktionieren kann, halte ich aber für etwas sportlich.
Wäre die Frage wie schnell die Gegenseite sich einigen kann/will und welche Kapazitäten der bestellte Wertermittler hat.
Mann könnte aber genauso gut eine Zahl in den Raum werfen und entweder die Pflichtteilberechtigten sagen "Ja" oder eben "Nein"
Bei "Nein" bliebe die Frage vom Wert der Wohnung offen.
Vergessen sollte man nicht, wenn die Wohnung/Grundstück belastet ist, (z.B. mtl. Zins-/Tilgungsraten an eine Bank)
so gehört das Negativvermögen auch zur Erbmasse (Genauso wie mögliche weitere Belastungen, offene Rechnungen, Entsorgungskosten, Abmeldekosten uvm)
Eigentlich dürfen die Pflichtteilberechtigten Miterben an einer Vermögensaufstellung mitwirken.
Edit: Wenn die Kinder vom Erblasser nicht enterbt sind, dann sind die Geschichte anders aus! Vielleicht sollte vorher wirklich geklärt sein, wer als Erbe im Erbschein steht.
Zuletzt geändert von Zafilutsche am 11.02.19, 10:51, insgesamt 1-mal geändert.
WHKD2000
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Re: Anwaltliches Schreiben wg. Pflichtteil

Beitrag von WHKD2000 »

Kenny-1980 hat geschrieben:Hallo und danke für die Antworten,
es gab zum Todeszeitpunkt 1 Frau und 3 Kinder (2 im Ausland aus einer früheren Ehe) und eines in der Nähe. Das Auto wurde zur Lebzeit weitergegeben, da er nicht mehr Fahren konnte.

hieße also,1 Kind,die Tochter,ist Kind der jetzigen Frau und des Vaters,die anderen beiden Kinder sind leibliche Kinder des Vaters und NUR nach Diesem pflichtteilsberechtigt.
Danach bekommen sie nichts mehr.
Kann man aus der Schenkung des KFZ eine Vergütung/Anerkennung für geleistete Tätigkeiten wie z.B. Pflege machen?Dann wäre es für den Nachlaß des Vaters irrelevant.


Die Immobilie wurde vor ca 13 Jahren erworben und ja es sind die Kinder gemeint. und Ja mit dem Gutachten ist von der Wohnung gemeint.

Diese wird an Wert gewonnen haben;einen SV würde ich nicht bevorzugen,weil die Kosten ziemlich hoch sind.Irgendwie am besten irgendwelche Mängel dokumentieren,um den Wert der Immo zu drücken;Renovierungsstau etc.....


Direkt enterbt wurde niemand, es gibt ein Testament in dem steht, dass die Frau die Wohnung bekommen soll (was ja eigentlich schon alles ist), dies sei aber nicht rechtens (Berliner Modell).

Die Problematik ist hierbei einfach, dass die Frau Rentnerin ist und so quasi zum Verkauf gezwungen wird?
wäre ggf.unbillige Härte;gibt es außer der Whg. weitere Sachwerte oder Barmittel? Pflichtteil ist ein Geldanspruch;zur Stundung wurde hier schon ausgeführt.
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
Kenny-1980
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Re: Anwaltliches Schreiben wg. Pflichtteil

Beitrag von Kenny-1980 »

WIe kommt ihr auf die 1/24 wenn man hier und da von 1/12 1/6 1/16 usw liest.
Zafilutsche
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Re: Anwaltliches Schreiben wg. Pflichtteil

Beitrag von Zafilutsche »

@Kennny 1980
Wenn Mutti+Erblasser zusammen im Grundbuch der Wohnung standen, dann bleibt Mutti's Anteil von der Erbmasse beim Tod des Ehemannes draussen.
50% des Wertes werden auf die Erbengemeinschaft aufgeteilt.
Von den 50% Erbmasse gehen 1/2 an Mutti und jeweils 1/6 zu den Kindern vom Erblasser. Bei der besagten Enterbung wird's halbiert also 1/12.
Beispiel:
Eine Wohnung hat nach abzug der offenen Kreditschulden einen Vermögenswert von 72.000 Euro.
36.000 die Hälfte gehört Mutti ohnehin. Es stehen also 36.000 Euro zur Erbmasse an.
1/2 davon bekommt Mutti + dass was durch die Enterbung der Kinder zufällt.
Jedes Kind würde ohne "Enterbung" jeweils 1/6 (6000 Euro) zufließen. Wegen der "Enterbung" bekommt jedes Kind aber nur die Hälfte (3000,- Euro= 1/12)
Wenn man also davon ausgeht, dass die Wohnung ein Vermögen von 72.000 Euro aufweisen würde, würde jedes Kind hiervon jeweils 1/24 (= 3000,- Euro)
aus der Wohnung bekommen.
Üblicherweise kann eine Wohnung entsprechend beliehen werden, um Erbansprüche in liquider Form ausgleichen zu können. Ein Verkauf der Immo wäre damit nicht zwingend erforderlich.
Die Frage bleibt aber, sind die Kinder enterbt?
SusanneBerlin
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Re: Anwaltliches Schreiben wg. Pflichtteil

Beitrag von SusanneBerlin »

Kenny-1980 hat geschrieben:WIe kommt ihr auf die 1/24 wenn man hier und da von 1/12 1/6 1/16 usw liest.
Der Pflichtteil eines Kindes könnte auch noch ganz andere Werte annehmen, es kommt auf die Anzahl der Kinder an und darauf, ob der andere Elternteil noch lebt.

Du hast wahrscheinlich gelesen, "Der Pflichtteil beträgt 1/12 vom Nachlasswert" hambre schrieb aber, "1/24 vom Immobilienwert".

Es ist nur der Anteil der Immobile im Nachlass, der Eigentum des Erblassers war.

Die Kinder im Ausland scheinen davon auszugehen, dass sie enterbt wurden, denn ansonsten würden sie nicht ihre Pflichtteile anfordern.

Genau wissen wir es aber immer noch nicht, wer geerbt hat und ob die Kinder enterbt wurden, weil deine Angaben "Frau soll Wohnung bekommen (Berliner Modell)" widersprüchlich sind.
Grüße, Susanne
Zafilutsche
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Re: Anwaltliches Schreiben wg. Pflichtteil

Beitrag von Zafilutsche »

Wenn beispielsweise ein Erbvertrag aufgesetzt wurde, könnte es durchaus sein, dass die Ehefrau als Alleinerbin in der Verfügung steht und damit die Kinder enterbt wurden. Dann steht der Pflichtanteil den Kindern zu. Aber es ist müßig zu spekulieren, wer Erbe geworden ist. Die Variablen lassen leider keine treffliche Aussage zu.
SusanneBerlin
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Re: Anwaltliches Schreiben wg. Pflichtteil

Beitrag von SusanneBerlin »

Kenny-1980 hat geschrieben:Kurz vor dem Tod hatte er noch der Tochter ein Fahrzeug geschenkt und im Testament seine Frau angegeben, damit sie in der Wohnung ohne Sorgen weiter leben kann.
Bei "in der Wohnung ohne Sorgen weiter leben" könnte man auch an ein Wohnrecht denken.

Ansonsten falls es zutrifft dass die Ehefrau Alleinerbin ihres Ehemannes wurde, ist es wohl ein schlechter Witz des Vaters, seiner Frau zu sagen, sie solle sich keine Sorgen machen, dabei aber ohne Beratung und ohne vorhandenes Geldvermögen, aber mit drei Kindern, der Frau die Wohnung zu "vermachen" ohne im Mindesten Anhaltspunkte dafür zu haben, dass alle 3 Kinder auf den ihnen zustehenden Pflichtteil verzichten werden.
Grüße, Susanne
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