darf ein Partner mit den Kindern einfach wegziehen?
Moderator: FDR-Team
Re: darf ein Partner mit den Kindern einfach wegziehen?
Da hier nun ja das Trennungsjahr läuft, kann ja nicht mehr von Ehebruch gesprochen werden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: darf ein Partner mit den Kindern einfach wegziehen?
Abgesehen davon, daß nicht alles auf Wikipedia richtig sein muß ... wie soll ich mir "sehr schwere Fälle von Ehebruch" vorstellen ? Im Gegensatz zu "nur normaler" Ehebruch ?ktown hat geschrieben: Grundsätzlich entscheidend ist nur noch, ob die Ehegatten seit längerem getrennt leben. Nur durch sehr schwere Fälle von Ehebruch gehen Ansprüche auf Unterhalt verloren. Generell kann allenfalls die Unterlassung von Ehebruch in der gemeinsamen Wohnung des Ehepaares zivilrechtlich durchgesetzt werden.

Edit: Mal gegoogelt

Verlangt nun ein Partner Trennungsunterhalt, dann müssen etwaige Ansprüche geklärt werden. Ein entsprechender Unterhalt kann dem Unterhaltsberechtigten jedoch auch verwehrt werden – nämlich dann, wenn „schwerwiegendes Fehlverhalten“ vorliegt. Dies kann unter Umständen ein Ehebruch sein. Dazu müsste jedoch nachgewiesen werden können, dass ein Fehlverhalten offensichtlich bei einer Person lag, dieses Fehlverhalten vorsätzlich und langfristig ausgeübt wurde und/ oder der Betreffende sich unverzüglich in eine neue Partnerschaft begeben hat. Ob ein Ehebruch den Unterhalt hinfällig macht, wird deshalb nicht selten vor Gericht entschieden.
Was als schwerwiegendes Fehlverhalten zählt, ist in der Regel Ermessenssache. Dementsprechend kann sich nicht darauf verlassen werden, dass der Unterhaltsanspruch bei einem Ehebruch automatisch entfällt. Im Gegenteil ist dies eher die Ausnahme.
https://www.scheidung.org/ehebruch/
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Re: darf ein Partner mit den Kindern einfach wegziehen?
Die Bedürftigkeit der Ehefrau dürfte dadurch entstanden sein, dass sie zu Hause geblieben ist und die Kinder betreut hat und deshalb weniger verdient. Damit ist der Mann unterhaltspflichtig. Wobei mir nicht ganz klar ist, wie das aussehen soll, wenn der Mann offenbar sogar für den vorrangig zu zahlenden Kindesunterhalt zahlungsunfähig ist, so das Unterhaltsvorschuss durch das Amt ein Thema wird. Ist das der Fall, dann gibt es ohnehin keinen Unterhalt für die Frau. Oder soll der Vorschuss einspringen, weil der Mann sich weigert zu zahlen?
Wenn man von der Materie so gar keine Ahnung hat, dann sollte man sich da mal zügig schlau machen, gibt genug Seiten im Internet zu Trennung und Scheidung. Zur Not hilft ein Anwalt kostenpflichtig weiter. Man kann seine Energie natürlich auch ganz unnütz auf aussichtslosen Nebenkriegsschauplätzen verschwenden wie dem, der Frau ihr Leben zu sabotieren und ihr den neuen Partner verbieten zu wollen.
Die Frau kann nicht einfach mit den Kindern weg ziehen. Zunächst mal üben beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht aus und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Trennt man sich, dann einigt man sich über solche Fragen und legt die im Idealfall schriftlich fest mit Notar oder per Gerichtsbeschluss. Einigt man sich nicht, dann nimmt sich jeder einen Anwalt und man streitet sich solange, bis ein Gericht dann ein Urteil fällt. Wie das aussehen wird, das kann hier niemand sagen, niemand kennt hier alle Fakten und eine Rechtsberatung im Einzelfall ist hier ohnehin nicht erlaubt.
Wenn man von der Materie so gar keine Ahnung hat, dann sollte man sich da mal zügig schlau machen, gibt genug Seiten im Internet zu Trennung und Scheidung. Zur Not hilft ein Anwalt kostenpflichtig weiter. Man kann seine Energie natürlich auch ganz unnütz auf aussichtslosen Nebenkriegsschauplätzen verschwenden wie dem, der Frau ihr Leben zu sabotieren und ihr den neuen Partner verbieten zu wollen.
Die Frau kann nicht einfach mit den Kindern weg ziehen. Zunächst mal üben beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht aus und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Trennt man sich, dann einigt man sich über solche Fragen und legt die im Idealfall schriftlich fest mit Notar oder per Gerichtsbeschluss. Einigt man sich nicht, dann nimmt sich jeder einen Anwalt und man streitet sich solange, bis ein Gericht dann ein Urteil fällt. Wie das aussehen wird, das kann hier niemand sagen, niemand kennt hier alle Fakten und eine Rechtsberatung im Einzelfall ist hier ohnehin nicht erlaubt.
Re: darf ein Partner mit den Kindern einfach wegziehen?
Aus der Praxis im eigenen Umfeld darf ich berichten: Doch Frau kann das einfach tun und bekommt das nicht selten hinterher vor Gericht legitimiert. Im besten Fall stellt das Gericht noch fest, dass Frau das eigentlich nicht hätte tun dürfen aber jetzt nunmal schon Tatsachen geschaffen wurden und es dem Kindeswohl nicht entsprechend würde jetzt wieder eine Rolle rückwärts zu machen und alles zurückzudrehen...Die Frau kann nicht einfach mit den Kindern weg ziehen. Zunächst mal üben beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht aus und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: darf ein Partner mit den Kindern einfach wegziehen?
Mann darf das aber sicherlich auch. 

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Re: darf ein Partner mit den Kindern einfach wegziehen?
Wenn du das als Mann machst dauert das keine 24 Stunden bis dich der halbe Staat wegen Kindesentziehung jagd...ktown hat geschrieben:Mann darf das aber sicherlich auch.
https://www.abc-kinder.de/hilfe-bei-sor ... desentzug/
Bei konfliktreichen Trennungen ist nicht selten Kindesentzug im Spiel. Wenn ein Elternteil, ob mit oder ohne Sorgerecht, das gemeinsame Kind dem anderen entzieht oder vorenthält, ist dies ein Vergehen. Die Gründe für Kindesentzug sind vielfältig und reichen von einer Meidung des ehemaligen Partners hin zu einer Machtdemonstration. Sowohl Väter als auch Mütter sind hier die Täter. Ihr Vergehen wird oftmals jedoch anders gewertet. So werden Männer eher kriminalisiert, während Frauen, die mit ihrem Kind wegziehen, von involvierten Ämtern oftmals toleriert oder unterstützt werden.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: darf ein Partner mit den Kindern einfach wegziehen?
Ihr Zitat zeigt aber doch gerade auf, dass hier nur von Elternteil gesprochen wird und nicht auf Vater oder Mutter getrennt wird.
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Re: darf ein Partner mit den Kindern einfach wegziehen?
Den Ausschnitt musst du schon zu Ende lesen...ktown hat geschrieben:Ihr Zitat zeigt aber doch gerade auf, dass hier nur von Elternteil gesprochen wird und nicht auf Vater oder Mutter getrennt wird.
...Ihr Vergehen wird oftmals jedoch anders gewertet. So werden Männer eher kriminalisiert, während Frauen, die mit ihrem Kind wegziehen, von involvierten Ämtern oftmals toleriert oder unterstützt werden.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: darf ein Partner mit den Kindern einfach wegziehen?
Nun ja. Dass
ist der rechtliche und somit theoretische Ansatz und dasktown hat geschrieben:Mann darf das aber sicherlich auch.
ist die Praxis.Ihr Vergehen wird oftmals jedoch anders gewertet. So werden Männer eher kriminalisiert, während Frauen, die mit ihrem Kind wegziehen, von involvierten Ämtern oftmals toleriert oder unterstützt werden.
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Re: darf ein Partner mit den Kindern einfach wegziehen?
Zum einen besteht die Ehe bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils. Und zum anderen wurde soweit ich mich entsinne in einem der diversen threads zum Fall erwähnt, daß das Ganze schon länger läuft.ktown hat geschrieben:Da hier nun ja das Trennungsjahr läuft, kann ja nicht mehr von Ehebruch gesprochen werden.
Re: darf ein Partner mit den Kindern einfach wegziehen?
In der ehelichen Wohnung? 

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Re: darf ein Partner mit den Kindern einfach wegziehen?
Ne eben nicht. Dürfen tun beide nicht. Es ging darum das (ungestraft) zu können...ktown hat geschrieben:Nun ja. Dassist der rechtliche und somit theoretische Ansatz und dasktown hat geschrieben:Mann darf das aber sicherlich auch.ist die Praxis.Ihr Vergehen wird oftmals jedoch anders gewertet. So werden Männer eher kriminalisiert, während Frauen, die mit ihrem Kind wegziehen, von involvierten Ämtern oftmals toleriert oder unterstützt werden.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: darf ein Partner mit den Kindern einfach wegziehen?
Wäre das wichtig ?ktown hat geschrieben:In der ehelichen Wohnung?
Re: darf ein Partner mit den Kindern einfach wegziehen?
Für dasCelestro hat geschrieben:Wäre das wichtig ?ktown hat geschrieben:In der ehelichen Wohnung?
sicherlich schon.Generell kann allenfalls die Unterlassung von Ehebruch in der gemeinsamen Wohnung des Ehepaares zivilrechtlich durchgesetzt werden.

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Re: darf ein Partner mit den Kindern einfach wegziehen?
stimmt...bin gedanklich falsch abgebogen.windalf hat geschrieben:Ne eben nicht. Dürfen tun beide nicht. Es ging darum das (ungestraft) zu können...ktown hat geschrieben:Nun ja. Dassist der rechtliche und somit theoretische Ansatz und dasktown hat geschrieben:Mann darf das aber sicherlich auch.ist die Praxis.Ihr Vergehen wird oftmals jedoch anders gewertet. So werden Männer eher kriminalisiert, während Frauen, die mit ihrem Kind wegziehen, von involvierten Ämtern oftmals toleriert oder unterstützt werden.
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