Absicherung nach Heirat
Moderator: FDR-Team
Absicherung nach Heirat
Ich möchte eine fiktive Situation beschreiben:
Herr A und Frau B haben vor zwei Jahren geheiratet.
Frau B verdient ganz gut, Herr A verdient deutlich weniger. Ehe ist kinderlos.
Frau B macht sich nun Gedanken darüber wie sie im Fall
z.B. Ihres plötzlichen Todes Herr A absichern könnte mit Ihren finanziellen Mitteln.
B möchte A absichern, hinsichtlich Ihrer Witwenrente etc., Besitz von Immobilien.
(B soll in der schuldenfreien ETW von A wohnen bleiben.)
Folgende Fragen:
- Was könnte B tun um A abzusichern?
- Ist ein Ehevertrag sinnvoll?
- Wo gibt es ein Muster eines Ehevertrages? Und Formulierungshilfen?
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage im Bezug auf Eheverträge und "Besitz- Übertragung"?
Herr A und Frau B haben vor zwei Jahren geheiratet.
Frau B verdient ganz gut, Herr A verdient deutlich weniger. Ehe ist kinderlos.
Frau B macht sich nun Gedanken darüber wie sie im Fall
z.B. Ihres plötzlichen Todes Herr A absichern könnte mit Ihren finanziellen Mitteln.
B möchte A absichern, hinsichtlich Ihrer Witwenrente etc., Besitz von Immobilien.
(B soll in der schuldenfreien ETW von A wohnen bleiben.)
Folgende Fragen:
- Was könnte B tun um A abzusichern?
- Ist ein Ehevertrag sinnvoll?
- Wo gibt es ein Muster eines Ehevertrages? Und Formulierungshilfen?
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage im Bezug auf Eheverträge und "Besitz- Übertragung"?
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Re: Absicherung nach Heirat
Ein Ehevertrag ist für die Absicherung im Todesfall gänzlich ungeeignet, da der Ehevertrag im Todesfall überhaupt nicht zur Anwendung kommt. Ein Ehevertrag regelt die Verhältnisse während der Ehe und im Scheidungsfall, nicht den Todesfall.
Einzige Ausnahme wäre die Vereinbarung eines Güterstandes abweichend zum gesetzlichen Güterstand im Ehevertrag, das würde sich auch auf den Erbanspruch des Ehepartners auswirken. Aber selbst wenn man Gütergemeinschaft vereinbart, haben auch die Verwandten noch Erbansprüche, und die Gütergemeinschaft gilt vor allem auch ab sofort, also auch während der Ehe und das ist für Frau A nachteilig.
Die gesetzliche Witwerrente bekommt Herr B automatisch wenn Frau A stirbt, da braucht man auch nichts regeln.
Frau A könnte zusätzlich eine private Rentenversicherung für Herrn B abschließen, oder Frau A könnte eine Lebensversicherung abschließen.
Wenn Herr B nach dem Tod von Frau A das Haus erben soll, oder ein lebenslanges Wohnrecht erhalten soll, dann muss Frau A ein Testament machen.
Einzige Ausnahme wäre die Vereinbarung eines Güterstandes abweichend zum gesetzlichen Güterstand im Ehevertrag, das würde sich auch auf den Erbanspruch des Ehepartners auswirken. Aber selbst wenn man Gütergemeinschaft vereinbart, haben auch die Verwandten noch Erbansprüche, und die Gütergemeinschaft gilt vor allem auch ab sofort, also auch während der Ehe und das ist für Frau A nachteilig.
Die gesetzliche Witwerrente bekommt Herr B automatisch wenn Frau A stirbt, da braucht man auch nichts regeln.
Frau A könnte zusätzlich eine private Rentenversicherung für Herrn B abschließen, oder Frau A könnte eine Lebensversicherung abschließen.
Wenn Herr B nach dem Tod von Frau A das Haus erben soll, oder ein lebenslanges Wohnrecht erhalten soll, dann muss Frau A ein Testament machen.
Grüße, Susanne
Re: Absicherung nach Heirat
Ein Testament erstellen.Was könnte B tun um A abzusichern?
Für den hier erfragten Zweck macht ein Ehevertrag keinen Sinn.Ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Beim Notar, das gilt auch für das Testament.Wo gibt es ein Muster eines Ehevertrages? Und Formulierungshilfen?
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Re: Absicherung nach Heirat
Mir ist unschlüssig wogegen genau eine "Absicherung" erfolgen soll? Ich hatte zuerst vermutet, dass es um mögliche zukünftige wechselseitige Forderungen/Ansprüche gehen soll wie beispielsweise einer der beiden wird zum Pflegefall. Vielleicht soll aber etwas ganz anderes abgesichert werden? Vielleicht kann die Definition "Absicherung" genauer spezifiziert werden?
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Re: Absicherung nach Heirat
Konkret wurde vom TE benannt:Zafilutsche hat geschrieben:Vielleicht kann die Definition "Absicherung" genauer spezifiziert werden?
Möchten Sie hierzu noch etwas ergänzen?Smuthjk hat geschrieben:wie sie im Fall
z.B. Ihres plötzlichen Todes Herr A absichern könnte mit Ihren finanziellen Mitteln.
B möchte A absichern, hinsichtlich Ihrer Witwenrente etc., Besitz von Immobilien.
(B soll in der schuldenfreien ETW von A wohnen bleiben.)
Grüße, Susanne
Re: Absicherung nach Heirat
Als Ehepartner erbt A sowieso und erhält eine Hinterbliebenenrente als Witwer. Allenfalls die Frage nach dem Alter der beiden und der unbekannten Dauer der Ehe zum Todeszeitpunkt könnte eine zusätzliche Absicherung sinnvoll machen.Smuthjk hat geschrieben: - Was könnte B tun um A abzusichern?
Ansonsten die Frage: Welche Absicherung darüber hinaus?
Die Fragen zum Ehevertrag erübrigen sich ja.
Re: Absicherung nach Heirat
Wie winterspaziergang schon deutlich gemacht hat, erbt der übelebende Ehepartner doch. Wofür also ein Testament ?SusanneBerlin hat geschrieben:Wenn Herr B nach dem Tod von Frau A das Haus erben soll, oder ein lebenslanges Wohnrecht erhalten soll, dann muss Frau A ein Testament machen.
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Re: Absicherung nach Heirat
Wenn kein Testament vorhanden ist, bildet der überlebende Ehegatte eine Erbengemeinschaft mit den Verwandten 1. und 2. Ordnung (§ 1931 BGB) d.h. mit den Kindern des Erblassers, den Eltern des Erblassers und den Geschwistern des Erblassers. Sind solche Verwandte bereits vorverstorben, haben jedoch Abkömmlinge, dann treten die Abkömmlinge an deren Stelle.
Bevor man ein Testament als verzichtbar ansieht, sollte man sich also versichern, dass keine weiteren potentiellen Erben neben dem Ehegatten vorhanden sind.
Bevor man ein Testament als verzichtbar ansieht, sollte man sich also versichern, dass keine weiteren potentiellen Erben neben dem Ehegatten vorhanden sind.
Grüße, Susanne
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