Wie ist das eigentlich, wenn ein Journalist über den Journalismus (Nachrichten, Urlaubsführer) hinaus noch anders Geld verdienen möchte?
Beispielsweise, indem er auf seinem journalistischen Blog Werbemittel einbaut / Werbeplätze verkauft oder redaktionelle Werbung gegen Bezahlung schreibt...
Oder auch gegen Honorar Vorträge hält und gegen Honorar Autoren bei Recherchen hilft...
Oder auch am textlichen Teil von Buchprojekten beteiligt ist und dafür Geld bekommt...
Oder auch gegen Rechnung die fachkundige Betreuung einer Ausstellung übernimmt...
Da gibt es ja durchaus eine Gewinnerzielungsabsicht. Muss er vor Aufnahme dieser Tätigkeiten einen Gewerbeschein beim Gewerbeamt beantragen oder reicht hier immer noch die Beantragung der Steuernummer beim Finanzamt? Und wenn Gewerbeschein - was trägt er denn da bei "Tätigkeiten" ein?

Herzliche Grüße
Dossi