Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr; nun anders seit 2018?

Moderator: FDR-Team

MammaMia
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Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr; nun anders seit 2018?

Beitrag von MammaMia »

Sehr geehrte Experten,

ich hoffe jemand kann mir das mit dem Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr erklären bzw. mir mein Verständnis bestätigen.

Ich verstehe das mit dem Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr wie folgt.

Bsp. Trennung vor dem 01.01.2018.

Mann Steuerklasse 3 und Frau Steuerklasse 5
Beginn Trennungsjahr 01.11.2016
Steuerklassenwechsel musste zum 01.01.2017 erfolgen
Scheidung konnte frühestens zum 01.11.2017 erfolgen
Frau mit Steuerklasse 5 konnte nicht ohne Einverständnis vom Mann mit Steuerklasse 3 den Wechsel alleine beim Finanzamt beantragen.

Bsp. Trennung nach dem 01.01.2018.

Mann Steuerklasse 3 und Frau Steuerklasse 5
Beginn Trennungsjahr 01.03.2019
Steuerklassenwechsel muss zum 01.01.2020 erfolgen
Scheidung kann frühestens zum 01.03.2020 erfolgen
Frau mit Steuerklasse 5 hat jedoch die Möglichkeit, nun ohne Einverständnis vom Mann mit Steuerklasse 3 vor dem 01.01.2020 den Wechsel beim Finanzamt alleine zu beantragen.

Stimmt das so? Auf welche Rechtsprechung kann man sich dabei berufen? Bzw. wo steht das im Gesetz, dass derjenige Ehepartner der nicht mit der bisherigen Steuerklasse im Trennungsjahr leben will dies ohne Zustimmung des anderen Ehepartners durchführen kann?

Muss man dabei ein bestimmtes Formular ausfüllen und an das Finanzamt schicken?

Wie kann der Beginn des Trennungsjahres beim Finanzamt eigentlich nachgewiesen werden?

Was wenn der Ehemann sagt, die Trennung ist der 01.03.2019 und die Frau aber sagt die Trennung war bereits der 01.03.2018?

Reichen da Nachweise aus, dass ein Ehepartner die Wohnung bereits zum 01.03.2019 verlassen hat, auch wenn der die Wohnung verlassende Ehepartner weiterhin Hauptmieter der Wohnung war?
Wie ist es mit sporadischen "längeren" Besuchen des der die Wohnung verlassenden Ehepartners in die Ehewohnung? Verändert sich dann der Stichtag des Trennungsjahres weil man "kurz" wieder zusammengefunden hat?

Wenn beide Ehepartner jedoch dasselbe Datum angeben wird das das Finanzamt wohl glauben auch wenn der ein oder andere Monat nicht ganz so stimmt oder nicht?

Danke schon mal vorab für diverse Antworten

Grüße Mia
hambre
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Re: Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr; nun anders seit 2

Beitrag von hambre »

Stimmt das so?
Ja
Auf welche Rechtsprechung kann man sich dabei berufen?
Auf die Änderung des § 38b Abs. 3 EStG zum 01.01.2018
Muss man dabei ein bestimmtes Formular ausfüllen und an das Finanzamt schicken?
Ja , das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern"
Wie kann der Beginn des Trennungsjahres beim Finanzamt eigentlich nachgewiesen werden?
Die Behauptung reicht. Im Zweifel wird man in die Steuerklasse IV statt I eingereiht, was aber im Hinblick auf die steuerlichen Abzüge keinen Unterschied macht.
MammaMia
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Re: Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr; nun anders seit 2

Beitrag von MammaMia »

Vielen, vielen Dank Hambre!

LG Mia
MammaMia
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Re: Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr; nun anders seit 2

Beitrag von MammaMia »

Liebe Rechtsexperten,

ich hätte dennoch eine abschließende Frage.

Kann ich auf jegliche Unterhaltszahlungen verzichten?
Einige werden sich nun fragen wieso ich das machen sollte, aber ich habe meine persönlichen Gründe. Bitte nehmt das einfach so hin.

Sollte das nicht gehen, könnte ich selbstverständlich auch das Geld zurück überweisen, aber ich möchte das nicht.
Ich möchte einfach abschließen und damit nichts mehr zu tun haben.

Reicht da eine formlose Verzichtserklärung auf einem Stück Papier von mir unterschrieben, oder muss man das notariell beglaubigen lassen?

Wäre um einen Hinweis dankbar.

Besten Dank und viele Grüße

Mia
hambre
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Re: Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr; nun anders seit 2

Beitrag von hambre »

Kann ich auf jegliche Unterhaltszahlungen verzichten?
Wenn Du dadurch nicht auf Sozialleistungen angewiesen bist, dann kannst Du das machen.
Reicht da eine formlose Verzichtserklärung auf einem Stück Papier von mir unterschrieben
Eigentlich musst Du gar nichts machen. Wenn Du keinen Unterhalt forderst, dann bekommst Du auch keinen.
Von einem formellen Verzicht würde ich auch abraten. Solltest Du doch in näherer Zukunft Sozialleistungen beanspruchen müssen, dann können die ggf. verweigert werden, weil Du Deine Bedürftigkeit vorsätzlich herbeigeführt hast.

Nochmal zum Steuerklassenwechsel:
Die Änderung von Steuerklasse V nach IV kann jederzeit mit Wirkung zum Folgemonat beantragt werden. Damit musst Du nicht bis zum 01.01.2020 warten.
lottchen
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Re: Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr; nun anders seit 2

Beitrag von lottchen »

hambre hat geschrieben: Die Änderung von Steuerklasse V nach IV kann jederzeit mit Wirkung zum Folgemonat beantragt werden. Damit musst Du nicht bis zum 01.01.2020 warten.
Und da muss der Noch-Partner nicht zustimmen?
zimtrecht
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Re: Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr; nun anders seit 2

Beitrag von zimtrecht »

hambre hat geschrieben:
Kann ich auf jegliche Unterhaltszahlungen verzichten?
Wenn Du dadurch nicht auf Sozialleistungen angewiesen bist, dann kannst Du das machen.
Ergänzung: Auf den Nachehelichen Unterhalt kann man verzichten, ein Verzicht auf den Trennungsunterhalt wäre unwirksam.
(BGH – 30. September 2015 – Az XII ZB 1/15)
MammaMia
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Re: Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr; nun anders seit 2

Beitrag von MammaMia »

vielen Dank erst mal für die Rege Diskussion.

Also ich kann von mir behaupten, dass ich mich selbst versorgen kann und zu 99% nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein werde.
Ich möchte einfach keinen Unterhalt bekommen. Ich will zu 100% alleine sein.

Vielen Dank Zimtrecht für das BGH Urteil. Doch werde ich daraus nicht wirklich schlau. Kann mir das einer so übersetzen dass ich das verstehe?

Ich verstehe das nun so, dass ich auf meine Unterhaltsleistungen zwar nach Scheidung verzichten kann aber nicht auf die innerhalb der Zeit "ab Trennung von Bett und Dach bis Scheidung ist rechtskräftig".

Macht denn sowas Sinn, dass man auf etwas nicht verzichten kann?
Was, wenn ich wie Hambre sagte einfach nichts fordere? Auch nicht in der Trennungszeit?
Oder wird mir das Gericht die Unterhaltsleistungen in der Trennungszeit aufzwängen auch wenn ich diese nicht erhalten möchte?

Könnt ihr mir das bitte erklären? Danke.

LG Mia
lottchen
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Re: Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr; nun anders seit 2

Beitrag von lottchen »

Das BGH-Urteil bezieht sich auf den Verzicht bzw. die Deckelung des Trennungsunterhaltes in einem Ehevertrag. Da geht es darum, dass niemand auf etwas verzichten kann, was er zu dem Zeitpunkt der Unterschrift nicht mal überschauen kann. Zu dem Zeitpunkt (vor der Ehe) weiß man ja nicht, was einem nach der Trennung in X Jahren denn überhaupt zustehen würde.
Du kannst doch Deinem zukünftigen Ex sagen, dass Du auf Unterhalt verzichtest und gut ist. Oder befürchtest Du, dass er Dir einfach Geld überweist oder Dir in den Briefkasten wirft ohne dass Du welches forderst? Dann wäre das aber ein ganz besonderes Exemplar von Mensch.
Celestro
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Re: Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr; nun anders seit 2

Beitrag von Celestro »

MammaMia hat geschrieben:Wie ist es mit sporadischen "längeren" Besuchen des der die Wohnung verlassenden Ehepartners in die Ehewohnung? Verändert sich dann der Stichtag des Trennungsjahres weil man "kurz" wieder zusammengefunden hat?
Hier müsste man sich selbst erst einmal darüber klar werden, was man denn nun wissen möchte. Ein Besuch ist ein Besuch und würde am Stichtag nichts ändern. Wenn man aber wieder "zusammengefunden" hat und beide Eheleute es zu diesem Zeitpunkt auch ernst meinten, dann würde sich dadurch rechtlich eine Änderung am Stichtag ergeben. Aber das natürlich auch nur, wenn einer der Beiden das Gericht darüber informiert. Denn riechen können die das nicht ....
MammaMia
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Re: Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr; nun anders seit 2

Beitrag von MammaMia »

Hallo Lottchen,

danke für deine Nachricht. Alles klar danke, ich hab's verstanden.

Nein das wird er sicherlich nicht tun.
Es kam mir halt nur so vor als würde ihn das Gericht zu Unterhaltszahlungen verdonnern, ob ich oder er es will oder nicht.

Mir reichts wenn ich wieder meine Steuerklasse 3 los bin.
Anderweitige Leistungen von ihm möchte ich einfach nicht.
Weder im Trennungsjahr noch nach der Scheidung.

Also zusammenfassend. Sehr wenn er im Trennungsjahr oder auch nach der Scheidung zu Unterhalt verpflichtet wäre, ich es aber nicht einfordere, kräht kein Hahn danach egal ob in der Trennungszeit oder nach der Scheidung.

Richtig so?

VG Mia
MammaMia
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Re: Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr; nun anders seit 2

Beitrag von MammaMia »

Hallo Celestro,

danke auch für deine Antwort.

LG Mia
SusanneBerlin
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Re: Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr; nun anders seit 2

Beitrag von SusanneBerlin »

Oder wird mir das Gericht die Unterhaltsleistungen in der Trennungszeit aufzwängen auch wenn ich diese nicht erhalten möchte?
Ein Gericht wird nur dann tätig, wenn jemand einen Klageantrag einreicht. Wenn Sie also nicht auf Trennungsunterhalt klagen, wird sich kein Gericht damit befassen.

Auch im Scheidungsverfahren urteilt das Gericht nur dann über nachehelichen Unterhalt, wenn Sie den Unterhaltsanspruch über Ihren Anwalt in das Scheidungsverfahren einbringen. Das Gericht legt nicht automatisch einen Unterhalt fest.
Also zusammenfassend. Sehr wenn er im Trennungsjahr oder auch nach der Scheidung zu Unterhalt verpflichtet wäre, ich es aber nicht einfordere, kräht kein Hahn danach egal ob in der Trennungszeit oder nach der Scheidung.

Richtig so?
Richtig, solange Sie keine Sozialleistungen beantragen.
Grüße, Susanne
MammaMia
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Re: Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr; nun anders seit 2

Beitrag von MammaMia »

Vielen Dank SusanneBerlin,

ich hätte nun keine weiteren Fragen mehr.

Viele Grüße an alle dir hier geschrieben haben.

Mia
hambre
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Re: Steuerklassenwechsel im Trennungsjahr; nun anders seit 2

Beitrag von hambre »

Lottchen hat geschrieben:
hambre hat geschrieben:Die Änderung von Steuerklasse V nach IV kann jederzeit mit Wirkung zum Folgemonat beantragt werden. Damit musst Du nicht bis zum 01.01.2020 warten.
Und da muss der Noch-Partner nicht zustimmen?
Richtig, der Noch-Partner muss nicht zustimmen. Das hat auch gar nichts mit der Trennung zu tun. Auch in einer funktionierenden Ehe hat jeder Ehegatte jederzeit das Recht in die Steuerklasse IV zu wechseln. Dann wechselt der andere Ehegatte auch automatisch in die Steuerklasse IV ohne dass er dabei ein Mitspracherecht hat. Diese Regelung gibt es wie oben dargestellt erst seit dem 01.01.2018.
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