Sachverhalt:
Per Lastschrift wurde von einem Bankkonto, nach dem Tode des Gläubigers ein monatliches Abo abgebucht.
Das Konto wurde mittlerweile gelöscht (seit ein paar Tagen).
Dabei wurden die letzten Kontoauszüge mit übermittelt und erst da konnten die ausgewiesen Erben diese Abbuchungen feststellen. Vor der Vorlage des Erbscheines wurden den Erben keine Auskünfte erteilt.
Der (Wortsperre: Firmenname) wurde schon vor 11 Monaten mitgeteilt, per Sterbeurkunde das der Erlasser und Kontoinhaber verstorben sei. Dennoch wurden die Abbuchungen von der Bank weiter ausgeführt. Bis zum Erbschein dauerte es ca. 11 Monate.
Es geht jetzt um 2 Dinge:
Muss, die Bank, obwohl das Konto nun gelöscht wurde mindestens für die letzten 8 Wochen eine Rückbuchung der Lastschrift vornehmen, sie weigert sich nämlich oder waren gar die ganzen Abbuchungen nicht rechtmäßig.
Seit der Bank der Tod des Erblassers mitgeteilt wurde.
Lastschrift - gekündigtes Konto
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Re: Lastschrift - gekündigtes Konto
Warum sollen die Abbuchungen nicht rechtmäßig gewesen sein? Ein Abo hört doch mit dem Tod des Abonnenten nicht auf zu existieren. Die Erben müssen das Abo erst einmal kündigen. Bis zum Ende der Laufzeit müssen die Erben das Entgelt für das Abo weiter bezahlen, auch nach dem Löschen des Bankkontos.
Die kontoführende Bank lässt die Abbuchungen nur zu, ausführede Bank ist die Bank des Zahlungsempfängers (und Inhaber des Sepa-Mandats).Dennoch wurden die Abbuchungen von der Bank weiter ausgeführt.
Mit dem Ende der Kundenbeziehung zur Bank, entfällt vermutlich auch die Möglichkeit, der Bank einen Rückbuchungsauftrag zu erteilen. Außerdem, wo soll die Bank das Geld hinbuchen, wenn das zugehörige Konto nicht mehr existiert?Muss, die Bank, obwohl das Konto nun gelöscht wurde mindestens für die letzten 8 Wochen eine Rückbuchung der Lastschrift vornehmen,
Grüße, Susanne
Re: Lastschrift - gekündigtes Konto
Wurde das Abo in dem Zusammenhang gekündigt? Wenn nicht, dann führt so eine Mitteilung lediglich dazu, dass das Abo mit den Erben fortgesetzt wird.Der (Wortsperre: Firmenname) wurde schon vor 11 Monaten mitgeteilt, per Sterbeurkunde das der Erlasser und Kontoinhaber verstorben sei.
Wenn das Abo nicht gekündigt wurde, dann waren die Abbuchungen rechtmäßig. Außerdem drohen dann für die nächsten Abbuchungen, die dann fehlschlagen, Zusatzkosten, die neben den eigentlichen Kosten für das Abo anfallen.oder waren gar die ganzen Abbuchungen nicht rechtmäßig.
Re: Lastschrift - gekündigtes Konto
Eine Kündigung dürfte überhaupt erst jetzt, nachdem die Erbeneigenschaft feststeht, möglich sein. Ist natürlich schon irgendwie unpraktisch...hambre hat geschrieben:Wurde das Abo in dem Zusammenhang gekündigt? Wenn nicht, dann führt so eine Mitteilung lediglich dazu, dass das Abo mit den Erben fortgesetzt wird.Der (Wortsperre: Firmenname) wurde schon vor 11 Monaten mitgeteilt, per Sterbeurkunde das der Erlasser und Kontoinhaber verstorben sei.
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