Abstandsflächen rechtwinklig kombinieren
Moderator: FDR-Team
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Abstandsflächen rechtwinklig kombinieren
Guten Abend,
A hat sich als Verbindung von Kaltwintergarten und Haus einen Vorbau errichtet.
Dieser ist vom Haus aus gesehen 2,50 Meter lang und 1,50 Meter breit.
https://www.directupload.net/file/d/537 ... lo_jpg.htm
Ich habe hier den Bau einmal aufgezeichnet.
Aufgrund eines Hinweises kommt das Bauamt zum Einmessen und stellt fest, dass der Bau die o.g. Maße hat und 2,60 von der Grundstücksgrenze Abstand hat.
A überlegt anhand der LBO, wie er den nicht genehmigten Vorbau erklären kann und sieht hierbei § 6 LBO:
(6) Bei der Bemessung der Abstandflächen bleiben außer Betracht
1.vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände, wenn sie
a) nicht mehr als 1,50 m vor diese Außenwand vortreten
und
b) mindestens 2 m von der gegenüber liegenden Nachbargrenze entfernt bleiben,
2. Vorbauten, wenn sie
a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Wandlänge in Anspruch nehmen,
b) nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vortreten und
c) mindestens 2 m von der gegenüber liegenden Nachbargrenze entfernt bleiben,
Vom Haus aus gesehen wäre der Vorbau zu lang, vom Wintergarten aus zu Breit, da mit 2,30 Metern länger als 1/3 der Außenwand des Wintergartens.
Was aber, wenn man die Flächen kombiniert?
Zunächst nimmt A die Fläche 1,50m Länge x 1,50 Breitem als Vorbau vor das Haus.
Dazu kommt dann noch die Restfläche von 0.80 x 1,50 Meter aus Vorbau vor den Wintergarten.
Ich habe dies mal als gestrichelte Linie in die Skizze eingefügt.
Ist das so möglich und ist es unschädlich, dass es in den quasi zwei Vorbauten keine räumliche Trennung gibt?
Gruß Leon
A hat sich als Verbindung von Kaltwintergarten und Haus einen Vorbau errichtet.
Dieser ist vom Haus aus gesehen 2,50 Meter lang und 1,50 Meter breit.
https://www.directupload.net/file/d/537 ... lo_jpg.htm
Ich habe hier den Bau einmal aufgezeichnet.
Aufgrund eines Hinweises kommt das Bauamt zum Einmessen und stellt fest, dass der Bau die o.g. Maße hat und 2,60 von der Grundstücksgrenze Abstand hat.
A überlegt anhand der LBO, wie er den nicht genehmigten Vorbau erklären kann und sieht hierbei § 6 LBO:
(6) Bei der Bemessung der Abstandflächen bleiben außer Betracht
1.vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände, wenn sie
a) nicht mehr als 1,50 m vor diese Außenwand vortreten
und
b) mindestens 2 m von der gegenüber liegenden Nachbargrenze entfernt bleiben,
2. Vorbauten, wenn sie
a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel der jeweiligen Wandlänge in Anspruch nehmen,
b) nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand vortreten und
c) mindestens 2 m von der gegenüber liegenden Nachbargrenze entfernt bleiben,
Vom Haus aus gesehen wäre der Vorbau zu lang, vom Wintergarten aus zu Breit, da mit 2,30 Metern länger als 1/3 der Außenwand des Wintergartens.
Was aber, wenn man die Flächen kombiniert?
Zunächst nimmt A die Fläche 1,50m Länge x 1,50 Breitem als Vorbau vor das Haus.
Dazu kommt dann noch die Restfläche von 0.80 x 1,50 Meter aus Vorbau vor den Wintergarten.
Ich habe dies mal als gestrichelte Linie in die Skizze eingefügt.
Ist das so möglich und ist es unschädlich, dass es in den quasi zwei Vorbauten keine räumliche Trennung gibt?
Gruß Leon
Re: Abstandsflächen rechtwinklig kombinieren


Was man ihnen attestieren kann ist Kreativität.
Hilft nur nix.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Abstandsflächen rechtwinklig kombinieren
Oh, vielen Dank.
Aber ich hätte tatsächlich gern eine Antwort darauf:
Jeder Vorbauteil für sich wäre m.E. anhand der LBO zu rechtfertigen.
Bitte berichtigen Sie mich, wenn ich hier schon falsch liege.
Also sind auch die hier überbauten Grundflächen nach LBO im Grenzbereich rechtmäßig, oder?
Die LBO geht nicht darauf ein, dass die jeweiligen Vorbauten räumlich getrennt werden müssen oder dass eine Anrechnung aufeinander bei Fällen wie diesem erfolgt.
Ich würde vermuten, dass dieser Fall bereits mehrfach in der Rechtsprechung Erwähnung gefunden haben muss.

Aber ich hätte tatsächlich gern eine Antwort darauf:
Jeder Vorbauteil für sich wäre m.E. anhand der LBO zu rechtfertigen.
Bitte berichtigen Sie mich, wenn ich hier schon falsch liege.
Also sind auch die hier überbauten Grundflächen nach LBO im Grenzbereich rechtmäßig, oder?
Die LBO geht nicht darauf ein, dass die jeweiligen Vorbauten räumlich getrennt werden müssen oder dass eine Anrechnung aufeinander bei Fällen wie diesem erfolgt.
Ich würde vermuten, dass dieser Fall bereits mehrfach in der Rechtsprechung Erwähnung gefunden haben muss.
Re: Abstandsflächen rechtwinklig kombinieren
Nein sie dürfen nicht den Anbau auf zwei Gebäudeteile aufteilen um so die LBO auszutricksen.
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Abstandsflächen rechtwinklig kombinieren
OK,
Änderung der Fallkonstellation:
A hat der Baubehörde seine Sicht der Dinge mit zwei Vorbauten im rechten Winkel erläutert.
A bekommt Post von der Baubehörde:
"Die Flächen für Vorbauten können nicht von zwei Gebäudeteilen zu einem Anbau zusammengefasst werden."
(Wobei mir noch etwas der rechtliche Hintergrund für die Aussage im Vorkommentar fehlt, denn die LBO spricht nicht davon und der Vorbau wäre a von beiden Bauteilen aus erreichbar)
Wie könnte A nun agieren? Wäre eine Leichtbauwand auf der gestrichelten Linie eine geeignete Trennung der beiden "Vorbauten" oder ist das in der Praxis Unfug?
Änderung der Fallkonstellation:
A hat der Baubehörde seine Sicht der Dinge mit zwei Vorbauten im rechten Winkel erläutert.
A bekommt Post von der Baubehörde:
"Die Flächen für Vorbauten können nicht von zwei Gebäudeteilen zu einem Anbau zusammengefasst werden."
(Wobei mir noch etwas der rechtliche Hintergrund für die Aussage im Vorkommentar fehlt, denn die LBO spricht nicht davon und der Vorbau wäre a von beiden Bauteilen aus erreichbar)
Wie könnte A nun agieren? Wäre eine Leichtbauwand auf der gestrichelten Linie eine geeignete Trennung der beiden "Vorbauten" oder ist das in der Praxis Unfug?
Re: Abstandsflächen rechtwinklig kombinieren
Wie will man denn dann das Haus verlassen?Wäre eine Leichtbauwand auf der gestrichelten Linie eine geeignete Trennung der beiden "Vorbauten" oder ist das in der Praxis Unfug?
Aber selbst unter der Annahme, dass man durch die Haustür nur eine kleine Abstellfläche der Größe 1,25m x 1,5m erreicht, wäre das nach meiner Auffassung nicht zulässig.
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Re: Abstandsflächen rechtwinklig kombinieren
Der Vorbau muß in Bezug auf beide Außenwände, die des Wohnhauses und die des Wintergartens, jeder für sich, den Vorschriften in § 6 Ziffer 2 LBO genügen. Genügt der Vorbau diesen Vorschriften nicht, und sei es auch nur bezogen auf eine der beiden Außenwände, dann ist diese Ausnahmeregelung nicht anwendbar und somit der Vorbau nicht im Einklang mit der LBO. Maßgeblich sind die Außenmaße des Vorbaus, auf eine etwaige innere Teilung kommt es nicht an. Ein Vorbau wie skizziert ist ein Vorbau und nicht zwei.
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
auf der Rückseite dieses Beitrags.
Re: Abstandsflächen rechtwinklig kombinieren
Danke.Etienne777 hat geschrieben:Der Vorbau muß in Bezug auf beide Außenwände, die des Wohnhauses und die des Wintergartens, jeder für sich, den Vorschriften in § 6 Ziffer 2 LBO genügen. Genügt der Vorbau diesen Vorschriften nicht, und sei es auch nur bezogen auf eine der beiden Außenwände, dann ist diese Ausnahmeregelung nicht anwendbar und somit der Vorbau nicht im Einklang mit der LBO. Maßgeblich sind die Außenmaße des Vorbaus, auf eine etwaige innere Teilung kommt es nicht an. Ein Vorbau wie skizziert ist ein Vorbau und nicht zwei.
Mir fehlten gestern Abend einfach die Worte diesen abstrusen Gedanken zu widersprechen.
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Re: Abstandsflächen rechtwinklig kombinieren
Und wenn nur 2 Vollgeschosse zulässig sind, dann baue ich eben ein Haus mit 2 Vollgeschossen und die obere Abschlussfläche des ersten Hauses nehme ich als Grundfläche für ein zweites Haus. Im Ergebnis: zwei Häuser übereinander mit jeweils 2 Vollgeschossen. Kann doch niemand was dagegen sagen, der Bebauungsplan ist eingehalten.




Grüße, Susanne
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Re: Abstandsflächen rechtwinklig kombinieren
Vielen Dank für diese Erklärung. Jetzt habe auch ICH es verstanden; glaube ich zumindestEtienne777 hat geschrieben:Der Vorbau muß in Bezug auf beide Außenwände, die des Wohnhauses und die des Wintergartens, jeder für sich, den Vorschriften in § 6 Ziffer 2 LBO genügen. Genügt der Vorbau diesen Vorschriften nicht, und sei es auch nur bezogen auf eine der beiden Außenwände, dann ist diese Ausnahmeregelung nicht anwendbar und somit der Vorbau nicht im Einklang mit der LBO. Maßgeblich sind die Außenmaße des Vorbaus, auf eine etwaige innere Teilung kommt es nicht an. Ein Vorbau wie skizziert ist ein Vorbau und nicht zwei.

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