Betriebsrente
Moderator: FDR-Team
Betriebsrente
Moin Rechtsprofis,
meine Mutter bekommt als Witwe vom ehemaligen Arbeitgeber meines Vaters eine Pension.
Jetzt möchte der ehem AG meines Vaters sein Unternehmen umstrukturieren. in Dem Zuge soll meine Mutter eine Vereinbarung unterschreiben, dass die Zahlungen in Zukunft durch den Besitzer der Firma als Privatperson geleistet werden. Ich denke, dass die Firma verkauft wurde o.ä. und die Pensionskasse kein Bestandteil der neuen Firma ist.
Soweit sieht das auch ganz einfach aus. Für mich stellt sich aber jetzt die Fragen: Was gibt es dabei zu beachten? Was ist wenn diese Privatperson dann nicht mehr zahlungsfähig ist? Und was ist im Todesfall der Privatperson? Wie ist die Rechtslage?
Danke für Euren Rat
Toto
meine Mutter bekommt als Witwe vom ehemaligen Arbeitgeber meines Vaters eine Pension.
Jetzt möchte der ehem AG meines Vaters sein Unternehmen umstrukturieren. in Dem Zuge soll meine Mutter eine Vereinbarung unterschreiben, dass die Zahlungen in Zukunft durch den Besitzer der Firma als Privatperson geleistet werden. Ich denke, dass die Firma verkauft wurde o.ä. und die Pensionskasse kein Bestandteil der neuen Firma ist.
Soweit sieht das auch ganz einfach aus. Für mich stellt sich aber jetzt die Fragen: Was gibt es dabei zu beachten? Was ist wenn diese Privatperson dann nicht mehr zahlungsfähig ist? Und was ist im Todesfall der Privatperson? Wie ist die Rechtslage?
Danke für Euren Rat
Toto
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Re: Betriebsrente
Diese Fragen würde ich mir auch stellen.
Beim Tod des Ex-Chefs wären dessen Erben zuständig, aber da stellt sich genauso die Frage der Zahlungsfähigkeit oder es schlagen alle die Erbschaft aus.
Ich würde das nicht unterschreiben, es besteht keine Verpflichtung dazu. Wenn, dann würde ich eine Einmalzahlung verlangen mit der derzukünftige Anspruch abgegolten ist. Aber auch diese Vereinbarung von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, bevor man unterschreibt.
Beim Tod des Ex-Chefs wären dessen Erben zuständig, aber da stellt sich genauso die Frage der Zahlungsfähigkeit oder es schlagen alle die Erbschaft aus.
Ich würde das nicht unterschreiben, es besteht keine Verpflichtung dazu. Wenn, dann würde ich eine Einmalzahlung verlangen mit der derzukünftige Anspruch abgegolten ist. Aber auch diese Vereinbarung von einem Rechtsanwalt prüfen lassen, bevor man unterschreibt.
Re: Betriebsrente
Das ist eine gute Option mit der Einmalzahlung. Aber mal dumm gefragt: Wie rechnet man das? Da gibts doch sicher eine Berechnungsgrundlage für die zu erwartende Anzahl an Jahren...
OK, das habe ich selber gefunden. Da geht es ja um statistische Lebenserwartung... macht dann 12 Jahre
OK, das habe ich selber gefunden. Da geht es ja um statistische Lebenserwartung... macht dann 12 Jahre
Re: Betriebsrente
Gibt es denn für die "alte" Rentenzahlung eine Insolvenzversicherung und soll die weiter gelten? Das würde ich fragen.
Mittlerweile ist das ja Vorschrift, bei Altverträgen aber evtl. nicht der Fall.
Mittlerweile ist das ja Vorschrift, bei Altverträgen aber evtl. nicht der Fall.
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Re: Betriebsrente
Ob man das verallgemeinern kann, ist fraglich. Ich kenne den Fall eines 34-Jährigen Arbeitnehmers der wegen voller Erwerbsminderung eine entsprechende Rente der DRV bezog. Das bewirkte zugleich auch eine Zahlung aus einem Betriebsrentensystem, für das am Beginn der Rentenzahlung dem Rentner angeboten wurde, eine Einmalzahlung anstelle der monatlichen Zahlung zu wählen. Angeboten wurde als Einmalzahlung ein Betrag, der neun Jahren Rentenzahlung entsprochen hätte. Der 34-Jährige war zwar nicht mehr erwerbsfähig, aber ihm dann nur noch neun Lebensjahre zu unterstellen, von mir aus auch zwölf, wäre in dem Lebensalter sicherlich abwegig gewesen.toto-29 hat geschrieben:Da geht es ja um statistische Lebenserwartung... macht dann 12 Jahre
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
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Re: Betriebsrente
Also würde man ein Schreiben aufsetzten und nach einer Insolventversicherung bzw Absicherung der Pensionszusage fragen.
Zudem würde man fragen, ob es möglich ist, dass die Pensionszusage per Einmalzahlung ausgezahlt werden kann.
PS: Inzwischen verstehe ich auch den Begriff Pensionszusage. Der war mir fremd. Aber das Internet bildet ja bekanntlich.
Danke für Eure Hilfe
Gruß
Toto
Zudem würde man fragen, ob es möglich ist, dass die Pensionszusage per Einmalzahlung ausgezahlt werden kann.
PS: Inzwischen verstehe ich auch den Begriff Pensionszusage. Der war mir fremd. Aber das Internet bildet ja bekanntlich.
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Toto
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Re: Betriebsrente
Wenn man sich die Mühe machen will und dem ehemaligen Arbeitgeber unbedingt entgegenkommen will könnte man das machen.toto-29 hat geschrieben:Also würde man ein Schreiben aufsetzten und nach einer Insolventversicherung bzw Absicherung der Pensionszusage fragen.
Zudem würde man fragen, ob es möglich ist, dass die Pensionszusage per Einmalzahlung ausgezahlt werden kann.
PS: Inzwischen verstehe ich auch den Begriff Pensionszusage. Der war mir fremd. Aber das Internet bildet ja bekanntlich.
Danke für Eure Hilfe
Gruß
Toto
Wenn man eine Einmalzahlung anstrebt kann man sich die Frage nach der Insolvenzabsicherung sparen, die ist dann nicht nötig.
Grüße, Susanne
Re: Betriebsrente
Also kann man auch einfach garnichts machen? Wenn denn keine Verpflichtung besteht zu unterschreiben oder zu reagieren.Wenn man sich die Mühe machen will und dem ehemaligen Arbeitgeber unbedingt entgegenkommen willkönnte man das machen.
Und was könnte dann theoretisch weiter passieren?
Ja, ich bin mir noch nicht sicher was das beste für meine Ma ist.Wenn man eine Einmalzahlung anstrebt kann man sich die Frage nach der Insolvenzabsicherung sparen, die ist dann nicht nötig.
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Re: Betriebsrente
Da keine Verpflichtung besteht, kann man auch einfach gar nichts machen. Korrekt.toto-29 hat geschrieben: Also kann man auch einfach garnichts machen? Wenn denn keine Verpflichtung besteht zu unterschreiben oder zu reagieren.
Dann kommen vielleicht noch weitere Briefe.Und was könnte dann theoretisch weiter passieren?
Grüße, Susanne
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Re: Betriebsrente
Hallo,
gerade wenn man sich mit der Thematik nicht auskennt, finde ich es wichtig, dass man sich gerade bei so Existenziellen Bereichen wie einer Betriebsrente, nicht auf eigener Faust einige Infos aus dem Internet zusammensucht und dann der Mutter ggf. einen falschen Rat zu geben.
Die Mutter sollte sich lieber professionelle Hilfe suchen. Selbst aufgesetzte Schreiben können auch mal böse danebengehen.
gerade wenn man sich mit der Thematik nicht auskennt, finde ich es wichtig, dass man sich gerade bei so Existenziellen Bereichen wie einer Betriebsrente, nicht auf eigener Faust einige Infos aus dem Internet zusammensucht und dann der Mutter ggf. einen falschen Rat zu geben.
Die Mutter sollte sich lieber professionelle Hilfe suchen. Selbst aufgesetzte Schreiben können auch mal böse danebengehen.