Umwandlung befristeter Vertrag in Kündigung ?
Moderator: FDR-Team
Umwandlung befristeter Vertrag in Kündigung ?
Hallo,
folgende Situation: Arbeitnehmer J ist bei Arbeitgeber D angestellt. Der Vertrag ist befristet und enthält eine Klausel, wonach der Vertrag automatisch endet, wenn zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird und es keiner besonderen Schriftform bedarf, um den Vertrag auslaufen zu lassen (d.h.es ist also keine Kündigung von irgendeiner Seite nötig). Da sich der AG nicht so recht entscheiden kann oder will, ob er den Vertrag nun nochmal verlängern will, meldet sich J rechtzeitig 3 Monate vor Vertragsende arbeitssuchend. Die Arbeitslosmeldung soll dann erfolgen, wenn der AG sich endlich entschieden hat. Die Entscheidung fällt dann kurz darauf auch: der Vertrag soll nicht verlängert werden.
J ist natürlich enttäucht und entschließt sich, arbeitsmäßig die restliche Zeit bis zum Vertragsende maximal noch "Dienst nach Plan" zu machen und sich nicht mehr den sprichwörtlichen Hintern für die Firma aufzureißen. Quasi "Bummelstreik Light". Das gefällt gefällt dem AG natürlich gar nicht und er möchte die "Nichtübernahme" in eine Kündigung umwandeln. Fristgerecht zu genau dem Tag, an dem der Vertrag sowieso enden würde. Für den Arbeitgeber macht das also keinen Unterschied und auch dem Arbeitnehmer kanns zeitlich gesehen egal sein. Aber wie verhält sich das eigentlich für den Arbeitnehmer in Hinsicht auf das ALG1 ? Bei der Arbeitsuchendmeldung hat er ja beim Amt bereits angegeben, dass der Vertrag ausläuft. Könnte ihm das Amt aus der eh schon feststehenden Nichtübernahme noch einen Strick drehen, wenn diese in eine Kündigung umgewandelt würde ?
folgende Situation: Arbeitnehmer J ist bei Arbeitgeber D angestellt. Der Vertrag ist befristet und enthält eine Klausel, wonach der Vertrag automatisch endet, wenn zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wird und es keiner besonderen Schriftform bedarf, um den Vertrag auslaufen zu lassen (d.h.es ist also keine Kündigung von irgendeiner Seite nötig). Da sich der AG nicht so recht entscheiden kann oder will, ob er den Vertrag nun nochmal verlängern will, meldet sich J rechtzeitig 3 Monate vor Vertragsende arbeitssuchend. Die Arbeitslosmeldung soll dann erfolgen, wenn der AG sich endlich entschieden hat. Die Entscheidung fällt dann kurz darauf auch: der Vertrag soll nicht verlängert werden.
J ist natürlich enttäucht und entschließt sich, arbeitsmäßig die restliche Zeit bis zum Vertragsende maximal noch "Dienst nach Plan" zu machen und sich nicht mehr den sprichwörtlichen Hintern für die Firma aufzureißen. Quasi "Bummelstreik Light". Das gefällt gefällt dem AG natürlich gar nicht und er möchte die "Nichtübernahme" in eine Kündigung umwandeln. Fristgerecht zu genau dem Tag, an dem der Vertrag sowieso enden würde. Für den Arbeitgeber macht das also keinen Unterschied und auch dem Arbeitnehmer kanns zeitlich gesehen egal sein. Aber wie verhält sich das eigentlich für den Arbeitnehmer in Hinsicht auf das ALG1 ? Bei der Arbeitsuchendmeldung hat er ja beim Amt bereits angegeben, dass der Vertrag ausläuft. Könnte ihm das Amt aus der eh schon feststehenden Nichtübernahme noch einen Strick drehen, wenn diese in eine Kündigung umgewandelt würde ?
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Re: Umwandlung befristeter Vertrag in Kündigung ?
Ein befristeter Vertrag endet mit dem Befristungsdatum, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ein Vertrag ist eine zwischen zwei Parteien getroffene Vereinbarung.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, d.h. eine Kündigung wird der anderen Partei mitgeteilt, die Zustimmung der anderen Partei ist nicht erforderlich.
Wenn diese Unterschiede zwischen einem Vertrag und einer Kündigung verstanden worden sind, dann folgt daraus, dass man einen Vertrag nicht in eine Kündigung umwandeln kann, weil das verschiedene Rechtsgeschäfte sind.
Also was könnte der Arbeitgeber damit meinen, dass er "die "Nichtübernahme" in eine Kündigung umwandeln" zur Disposition stellt?
Vorstellbar ist, dass der Arbeitgeber überflüssigerweise eine Kündigung zum Ende der Befristung ausspricht. Überflüssig deshalb, weil keine Kündigung notwendig ist, da der befristete Vertrag sowieso endet.
Ein Vertrag ist eine zwischen zwei Parteien getroffene Vereinbarung.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, d.h. eine Kündigung wird der anderen Partei mitgeteilt, die Zustimmung der anderen Partei ist nicht erforderlich.
Wenn diese Unterschiede zwischen einem Vertrag und einer Kündigung verstanden worden sind, dann folgt daraus, dass man einen Vertrag nicht in eine Kündigung umwandeln kann, weil das verschiedene Rechtsgeschäfte sind.
Also was könnte der Arbeitgeber damit meinen, dass er "die "Nichtübernahme" in eine Kündigung umwandeln" zur Disposition stellt?
Vorstellbar ist, dass der Arbeitgeber überflüssigerweise eine Kündigung zum Ende der Befristung ausspricht. Überflüssig deshalb, weil keine Kündigung notwendig ist, da der befristete Vertrag sowieso endet.
Es hat keine Auswirkung.Aber wie verhält sich das eigentlich für den Arbeitnehmer in Hinsicht auf das ALG1 ?
Wie oben erläutert, ist eine Umwandlung eines befristeten Vertrags in eine Kündigung nicht möglich.Könnte ihm das Amt aus der eh schon feststehenden Nichtübernahme noch einen Strick drehen, wenn diese in eine Kündigung umgewandelt würde ?
Vermutlich ein fiktives Szenario, das so fiktiv ist, dass es wegen Unmöglichkeit real nicht eintreten wird.Das gefällt gefällt dem AG natürlich gar nicht und er möchte die "Nichtübernahme" in eine Kündigung umwandeln.
Grüße, Susanne
Re: Umwandlung befristeter Vertrag in Kündigung ?
Das PRoblem ist, der AG muss am Schluss für das "Arbeitsamt" eine Bescheinigung ausstellen und das nutzt manch AG noch aus um sich zu rächen. Er könnte jetzt da irgendwas reinschreiben von verhaltensbedingte Kündigung ....
Susanne hat ja Recht wenn sie sagt es ist fürs AlG 1 egal ob der Vertrag endet oder vom AG betriebsbedingt gekündigt wurde, bei verhaltensbedingter Kü. sieht das aber etwas anders aus.
Zumindest hat man dann Erklärungsbedarf bei der Agentur und Lauferei.
Der AG darf natürlich auch nicht lügen.....
Susanne hat ja Recht wenn sie sagt es ist fürs AlG 1 egal ob der Vertrag endet oder vom AG betriebsbedingt gekündigt wurde, bei verhaltensbedingter Kü. sieht das aber etwas anders aus.
Zumindest hat man dann Erklärungsbedarf bei der Agentur und Lauferei.
Der AG darf natürlich auch nicht lügen.....
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Re: Umwandlung befristeter Vertrag in Kündigung ?
Wenn der Arbeitgeber zum Ablauf des befristeten Vertrags eine Kündigung schickt, würde ich schon aus Prinzip eine Kündigungsschutzklage einreichen lassen. Soll der Arbeitgeber zusehen, wie er aus der Nummer wieder raus kommt...
Grüße, Susanne
Re: Umwandlung befristeter Vertrag in Kündigung ?
dann muss der Arbeitgeber seine Kündigung eben auch begründenSusanneBerlin hat geschrieben:Wenn der Arbeitgeber zum Ablauf des befristeten Vertrags eine Kündigung schickt, würde ich schon aus Prinzip eine Kündigungsschutzklage einreichen lassen. Soll der Arbeitgeber zusehen, wie er aus der Nummer wieder raus kommt...
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw
#WIRSINDMEHR
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Re: Umwandlung befristeter Vertrag in Kündigung ?
käme darauf an, was das hier konkret bedeuten würde:Oktavia hat geschrieben:dann muss der Arbeitgeber seine Kündigung eben auch begründenSusanneBerlin hat geschrieben:Wenn der Arbeitgeber zum Ablauf des befristeten Vertrags eine Kündigung schickt, würde ich schon aus Prinzip eine Kündigungsschutzklage einreichen lassen. Soll der Arbeitgeber zusehen, wie er aus der Nummer wieder raus kommt...
J ist natürlich enttäucht und entschließt sich, arbeitsmäßig die restliche Zeit bis zum Vertragsende maximal noch "Dienst nach Plan" zu machen und sich nicht mehr den sprichwörtlichen Hintern für die Firma aufzureißen. Quasi "Bummelstreik Light".
Re: Umwandlung befristeter Vertrag in Kündigung ?
@Winterspaziergang
Der letzte Absatz soll bedeuten, dass der AN nicht weiter bereit ist, mehr Leistung zu erbringen,als eigentlich machbar oder vertraglich vereinbart ist. Deswegen "Dienst nach Plan". Sprich: keine neuen Überstunden mehr,obwohl bislang fast jeden Monat etliche angefallen sind. Und da einer der Hauptgründe für die Nichtübernahme war, dass bestimmte Aufgaben zu lange liegen geblieben sind, weil Aufträge nach Wichtigkeit abgearbeitet wurden, wird auch das nun nach Eingangsreihenfolge abgearbeitet. Geht in der Summe auch nicht schneller oder langsamer, allerdings müssen dann halt ansich wichtigere Sachen warten.
In gewisser Weise könnte man das als Trotzhaltung einstufen...wenn der Chef meint, dass die Arbeitsorganisation des Mitarbeiters schlecht sei, wird ihm halt gezeigt, warum man das so handhabt und warum nicht so,wie der Chef das für besser hält. In der Zeit vor der Einstellung von J macht der Chef dessen Aufgaben "nebenbei" mir, da dauerten Sachen, die J noch am selben Tag erledigt, gerne mal 2-3 Wochen.
Der letzte Absatz soll bedeuten, dass der AN nicht weiter bereit ist, mehr Leistung zu erbringen,als eigentlich machbar oder vertraglich vereinbart ist. Deswegen "Dienst nach Plan". Sprich: keine neuen Überstunden mehr,obwohl bislang fast jeden Monat etliche angefallen sind. Und da einer der Hauptgründe für die Nichtübernahme war, dass bestimmte Aufgaben zu lange liegen geblieben sind, weil Aufträge nach Wichtigkeit abgearbeitet wurden, wird auch das nun nach Eingangsreihenfolge abgearbeitet. Geht in der Summe auch nicht schneller oder langsamer, allerdings müssen dann halt ansich wichtigere Sachen warten.
In gewisser Weise könnte man das als Trotzhaltung einstufen...wenn der Chef meint, dass die Arbeitsorganisation des Mitarbeiters schlecht sei, wird ihm halt gezeigt, warum man das so handhabt und warum nicht so,wie der Chef das für besser hält. In der Zeit vor der Einstellung von J macht der Chef dessen Aufgaben "nebenbei" mir, da dauerten Sachen, die J noch am selben Tag erledigt, gerne mal 2-3 Wochen.
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Re: Umwandlung befristeter Vertrag in Kündigung ?
Ist das denn auch der Fall, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag einfach nur ausläuft? Ein AG ist doch nicht gegenüber der Arbeitsagentur rechenschaftspflichtig, warum er einen befristeten Arbeitsvertrag nicht verlängert. Wäre der AG der Ansicht gewesen, den AN länger zu beschäftigen, dann hätte es dem entsprochen, ihn unbefristet einzustellen, ggf. unter Ausbedingung einer Probezeit mit einfacher Kündigungsmöglichkeit.matthias. hat geschrieben:Das PRoblem ist, der AG muss am Schluss für das "Arbeitsamt" eine Bescheinigung ausstellen und das nutzt manch AG noch aus um sich zu rächen. Er könnte jetzt da irgendwas reinschreiben von verhaltensbedingte Kündigung ....
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
auf der Rückseite dieses Beitrags.
Re: Umwandlung befristeter Vertrag in Kündigung ?
Die Arbeitsbescheinigung dürfte in jedem Fall fällig sein, egal ob der Vertrag nun einfach ausläuft oder nicht. Die Angst, die besteht, ist halt die, dass der AG da noch irgendeinen (ansich falschen) Grund reinschreibt, warum das Arbeitsverhältnis nun nicht verlängert wird. Denn dann steht Aussage gegen Aussage: Der AN, der sagt, der Vertrag wurde einfach nur noch verlängert vs. einer Arbeitsbescheinigung, die von einer Kündigung spricht.Etienne777 hat geschrieben:Ist das denn auch der Fall, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag einfach nur ausläuft? Ein AG ist doch nicht gegenüber der Arbeitsagentur rechenschaftspflichtig, warum er einen befristeten Arbeitsvertrag nicht verlängert. Wäre der AG der Ansicht gewesen, den AN länger zu beschäftigen, dann hätte es dem entsprochen, ihn unbefristet einzustellen, ggf. unter Ausbedingung einer Probezeit mit einfacher Kündigungsmöglichkeit.matthias. hat geschrieben:Das PRoblem ist, der AG muss am Schluss für das "Arbeitsamt" eine Bescheinigung ausstellen und das nutzt manch AG noch aus um sich zu rächen. Er könnte jetzt da irgendwas reinschreiben von verhaltensbedingte Kündigung ....
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Re: Umwandlung befristeter Vertrag in Kündigung ?
Der AN hat doch den schriftlichen Arbeitsvertrag, mit dem er das befristete Arbeitsverhältnis belegen kann.
Was für ein Problem soll es da mit der Beweislage geben.
Was für ein Problem soll es da mit der Beweislage geben.
Grüße, Susanne
Re: Umwandlung befristeter Vertrag in Kündigung ?
Und selbst wenn dann im Arbeitszeugnis etwas steht von "...Arbeitsverhältnis wurde durch uns gekündigt..." oder so, dann lässt man das halt korrigieren, weil es nicht den Tatsachen entspricht.SusanneBerlin hat geschrieben:Der AN hat doch den schriftlichen Arbeitsvertrag, mit dem er das befristete Arbeitsverhältnis belegen kann.
Was für ein Problem soll es da mit der Beweislage geben.
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