Strom - Warnung vor Sperre blieb aus + Inhaus Inkasso
Moderator: FDR-Team
Strom - Warnung vor Sperre blieb aus + Inhaus Inkasso
Zwei Fragen zur Sperrung der Energieversorgung:
1. Inhaus Inkasso - hier werden Pauschalen von von 41 Euro berechnet. Diese werden für jeden Brief aus dieser Inhaus Inkasso Abteilung berechnet. Quasi so lange bis die ausstehenden Schulden 100 Euro, d.h. einen sperrfähigen Betrag, überschreiten. Dies ist soweit ich das mitbekommen habe nicht rechtens, da Inhaus Inkasso keine Inkassokosten verlangen dürfen. Ist dies so richtig?
2. Angeblich muss der Energieversorger drei Tage vor Eintritt der Versorgungssperre den Verbraucher noch einmal informieren. Dies ist 100% nicht geschehen. Der Inkasso Mann aus dem eigenen Hause war wohl heute vor Ort, der Kunde war auf Arbeit und es wurde sofort Strom abgestellt. Kein Brief im Briefkasten, keine sonstigen Informationen.
Auf welche Quellen bezieht man sich hier?
1. Inhaus Inkasso - hier werden Pauschalen von von 41 Euro berechnet. Diese werden für jeden Brief aus dieser Inhaus Inkasso Abteilung berechnet. Quasi so lange bis die ausstehenden Schulden 100 Euro, d.h. einen sperrfähigen Betrag, überschreiten. Dies ist soweit ich das mitbekommen habe nicht rechtens, da Inhaus Inkasso keine Inkassokosten verlangen dürfen. Ist dies so richtig?
2. Angeblich muss der Energieversorger drei Tage vor Eintritt der Versorgungssperre den Verbraucher noch einmal informieren. Dies ist 100% nicht geschehen. Der Inkasso Mann aus dem eigenen Hause war wohl heute vor Ort, der Kunde war auf Arbeit und es wurde sofort Strom abgestellt. Kein Brief im Briefkasten, keine sonstigen Informationen.
Auf welche Quellen bezieht man sich hier?
Re: Strom - Warnung vor Sperre blieb aus + Inhaus Inkasso
Guckst du §19 StromGVVCokeLife hat geschrieben:Auf welche Quellen bezieht man sich hier?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Strom - Warnung vor Sperre blieb aus + Inhaus Inkasso
Dann wurde zumindest gegen §19 StromGVV (3) verstoßen.ktown hat geschrieben:Guckst du §19 StromGVVCokeLife hat geschrieben:Auf welche Quellen bezieht man sich hier?
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Re: Strom - Warnung vor Sperre blieb aus + Inhaus Inkasso
Wer ist "man" und auf welche Aussage bezogen?Auf welche Quellen bezieht man sich hier?
Fragen Sie doch denjenigen, der etwas behauptet, auf welche Quelle er sich bezieht, wie soll das ein Außenstehender beantworten, woher ein anderer seine Informationen bezieht?
Geht es um die Grundversorgung oder um einen Stromtarif eines gewerblichen Anbieters?
Die StromGVV vezieht sich auf den Strombezug im Rahmen der Grundversorgung (Siehe § 1).Dann wurde zumindest gegen §19 StromGVV (3) verstoßen.
Handelt es sich nicht um die Grundversorgung, ist die StromGVV nicht zwingend auf das Vertragsverhältnis darauf anwendbar.
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 11.03.19, 14:52, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
Re: Strom - Warnung vor Sperre blieb aus + Inhaus Inkasso
Grundversorgung. Punkt 2 wurde ja schon die Quelle dafür gefunden.SusanneBerlin hat geschrieben:Wer ist "man" und auf welche Aussage bezogen?Auf welche Quellen bezieht man sich hier?
Fragen Sie doch denjenigen, der etwas behauptet, auf welche Quelle er sich bezieht, wie soll das ein Außenstehender beantworten, woher ein anderer seine Informationen bezieht?
Geht es um die Grundversorgung oder um einen Stromtarif eines gewerblichen Anbieters?
Handelt es sich bei den 3 Tagen um genau drei Tage oder kann er das auch zB 7 Tage vorher in einem Mahnschreiben ankündigen? Müsste er dann nochmals wegen §19 StromGVV (3) drei Tage vorher darauf hinweisen?
Re: Strom - Warnung vor Sperre blieb aus + Inhaus Inkasso
Es kann sich nur um einen Grundversorger handeln. Ein Vertrag auf Sondertarif sieht für solche Sachverhalte das einseitige Kündigungsrecht des Versorgers vor. Wieso sollte er sich auch die Arbeit machen eine Sperre in die Wege zu leiten. Er ist ja nicht verpflichtet zu liefern.SusanneBerlin hat geschrieben:Geht es um die Grundversorgung oder um einen Stromtarif eines gewerblichen Anbieters?
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Re: Strom - Warnung vor Sperre blieb aus + Inhaus Inkasso
Und wie beendet der Versorger eine Lieferung ohne die Versorgung zu sperren?ktown hat geschrieben:Es kann sich nur um einen Grundversorger handeln. Ein Vertrag auf Sondertarif sieht für solche Sachverhalte das einseitige Kündigungsrecht des Versorgers vor. Wieso sollte er sich auch die Arbeit machen eine Sperre in die Wege zu leiten. Er ist ja nicht verpflichtet zu liefern.SusanneBerlin hat geschrieben:Geht es um die Grundversorgung oder um einen Stromtarif eines gewerblichen Anbieters?

Grüße, Susanne
Re: Strom - Warnung vor Sperre blieb aus + Inhaus Inkasso
Er kündigt den Vertrag und meldet dies dem Netzbetreiber. Der Anschlussnehmer fällt damit automatisch, nach Vertragsende, in die Grundversorgung. Der Grundversorger hat damit dann das Problem an der Backe.SusanneBerlin hat geschrieben:Und wie beendet der Versorger eine Lieferung ohne die Versorgung zu sperren?

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Re: Strom - Warnung vor Sperre blieb aus + Inhaus Inkasso
Kurze Rückmeldung. Strom ging ein paar Stunden wieder. Anbieter hat sich gemeldet und entschuldigt dass Abstellung nicht rechtens war. Sehr verwirrend alles. Der Kunde hatte vor 14 Tagen den Großteil der offenen Rechnung beglichen, ggf. deswegen.