Wechselmodell einklagen?

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

Moderator: FDR-Team

windalf
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Re: Wechselmodell einklagen?

Beitrag von windalf »

Celestro hat geschrieben:
windalf hat geschrieben:Umdichten tut, wer nur den halben Sachverhalt liest/würdigt...
Was für ein Unsinn ... aber das wissen Sie vermutlich selbst sehr gut.
ja ich weiß selbst gut, dass du Unsinn schreibst...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Celestro
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Re: Wechselmodell einklagen?

Beitrag von Celestro »

windalf hat geschrieben:ja ich weiß selbst gut, dass du Unsinn schreibst...
kleiner Tip ... mal googeln, was umdichten ist. Vielleicht kapieren Sie es ja dann ... aber ich bezweifel es. :mrgreen:
windalf
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Re: Wechselmodell einklagen?

Beitrag von windalf »

Celestro hat geschrieben:
windalf hat geschrieben:ja ich weiß selbst gut, dass du Unsinn schreibst...
kleiner Tip ... mal googeln, was umdichten ist. Vielleicht kapieren Sie es ja dann ... aber ich bezweifel es. :mrgreen:
Jaja kapieren scheint nicht deine Stärke zu sein...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Old Piper
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Re: Wechselmodell einklagen?

Beitrag von Old Piper »

Kann mal jemand den beiden die Förmchen wegnehmen, damit sie sie sich im Sandkasten nicht weiter gegenseitig über den Scheitel ziehen? Gemeint sind dabei nicht die Protagonisten dieses Threads sondern Windalf und Celestro...

Aber mal im Ernst: Windalfs Unterstellung ist natürlich durch nichts gedeckt - Andererseits ist es ein nicht gerade unübliches Verhalten von Trennungsmüttern, ausgedachte Befindlichkeiten der Kinder vorzuschieben um entweder dem Vater eins auszuwischen oder die Höhe der Unterhaltszahlungen nicht zu gefährden - oder beides.
Dass ein unbeschwerter Umgang mit beiden Eltern mehr als förderlich für die Entwicklunge eines Kindes ist, sollte doch eigentlich inzwischen allgemein bekannt sein. Und sollten die hier von der KM geschilderten Befindlichkeiten des Kindes tatsächlich nicht zu 100% an den Haaren herbeigezogen sein, könnte gerade ein erweiterter Umgang mit dem Vater dieser ungesunden Entwicklung entgegenwirken.
MfG
Old Piper
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Celestro
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Re: Wechselmodell einklagen?

Beitrag von Celestro »

Old Piper hat geschrieben:Aber mal im Ernst: Windalfs Unterstellung ist natürlich durch nichts gedeckt
Ganz genau!
Old Piper hat geschrieben:Andererseits ist es ein nicht gerade unübliches Verhalten von Trennungsmüttern, ausgedachte Befindlichkeiten der Kinder vorzuschieben um entweder dem Vater eins auszuwischen oder die Höhe der Unterhaltszahlungen nicht zu gefährden - oder beides.
Auch richtig. Nur ist die bloße Tatsache, daß es das gibt keine Legitimation, dies einer Userin dieses Forums einfach so zu unterstellen. Aber das hast Du ja auch bereits deutlich gemacht.
Old Piper hat geschrieben:Dass ein unbeschwerter Umgang mit beiden Eltern mehr als förderlich für die Entwicklunge eines Kindes ist, sollte doch eigentlich inzwischen allgemein bekannt sein. Und sollten die hier von der KM geschilderten Befindlichkeiten des Kindes tatsächlich nicht zu 100% an den Haaren herbeigezogen sein, könnte gerade ein erweiterter Umgang mit dem Vater dieser ungesunden Entwicklung entgegenwirken.
Stimme Dir grundsätzlich zu. Allerdings sehe ich das Problem nach der Beschreibung NICHT in den Befindlichkeiten des Kindes (damit könnte ein Vater sicherlich gut klarkommen), sondern eher in:
Möhre hat geschrieben:Verhältnis zum Ex-Partner sehr problematisch, nicht vertrauensvoll
was man mit kompetenter Hilfe vielleicht verbessern könnte. Natürlich nur dann, wenn beide Seiten dies zum Wohle des Kindes auch mitmachen würden.
Old Piper
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Re: Wechselmodell einklagen?

Beitrag von Old Piper »

Ich halte es für eher kontraproduktiv, ein unproblematisches Verhältnis zwischen den Expartnern zur Voraussetzung für ein Wechselmodell zu machen.
Es gibt zwar zahlreiche Beispiele dafür, dass Expartner gut miteinander kommunizieren können, die Regel ist das jedoch leider nicht. Derjenige, der das Wechselmodell - aus welchen Gründen auch immer (meistens dürften's finanzielle sein) - nicht will, hätte es dann in der Hand, dies durch fehlende Kommunikationsbereitschaft zu verhindern.
Und kommen Sie mir bitte jetzt nicht mit möglichen Sanktionen gegen den Kommunikationsverweigerer, denn von außen kann man häufig nicht erkennen, wer von beiden das nun wirklich ist.
MfG
Old Piper
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windalf
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Re: Wechselmodell einklagen?

Beitrag von windalf »

Celestro hat geschrieben:
Old Piper hat geschrieben:Aber mal im Ernst: Windalfs Unterstellung ist natürlich durch nichts gedeckt
Ganz genau!
Also ersten war es keine Unterstellung sondern eine Vermutung
windalf hat geschrieben: Vermutlich dass dann das hier...
Zweitens war ich nicht der Erste der mit Vermutungen/Unterstellungen angefangen hat in diesem Thread
celestro hat geschrieben: Ich würde sagen: "Das Sie dem Wechselmodell ohne Klage zustimmt.
Drittens stand im Sachverhalt zum Status quo
in Teilzeit berufstätig; finanziell unabhängig
Es ist nunmal so, dass sich bei einem Wechsel hin zum Wechselmodell auch die Nummer mit den Unterhaltszahlungen ändert. Es ist daher im Ergebnis daher eher völlig unverständlich wie man auf die Idee kommen kann die von mir geäußerte Vermutung (und nicht Untestellung) bei einer Verschlechterung der Unterhaltszahlung in Richtung Mutter könne die im aktuellen Status quo gelebte finanzielle Unabhängigkeit nicht gefährden und sei daher völlig abwegig und reine "Dichterei".
Auch richtig. Nur ist die bloße Tatsache, daß es das gibt keine Legitimation, dies einer Userin dieses Forums einfach so zu unterstellen. Aber das hast Du ja auch bereits deutlich gemacht.
Au weia. Heul doch. Es hat jemand eine Vermutung angestellt über eine Userin die hier einen Fall gepostet hat (der rein formal sogar fiktiv sein müsste). Also das ist ja wirklich ein Unding...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
rabenthaus
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Re: Wechselmodell einklagen?

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

und schon wieder so viel Aufregung bei einem fiktiven Vorgang.

1. Es ist das gute Recht eines Elternteils den Vorschlag für ein Wechselmodell zu unterbreiten.
2. Es ist das gute Recht des anderen Elternteils ein Wechselmodell abzulehnen. Welche Gründe dafür genannt werden ist unerheblich. Zwar erleichert es den Dialog falls die echten Gründe genannt werden aber es gibt keine Vorschrift um die Person zu größt möglicher Offenheit zu zwingen.
3. Manchmal funktioniert das Wechselmodel, manchmal nicht. Manche Menschen befürworten es , manche lehnen es ab. Es gibt keine universelle Antwort darauf und auch keinen Algoritmus mit dem man die richtige Lösung ermitteln kann.
4. Eine Klage auf Einrichtung des Wechselmodels ist möglich, aber schwierig zu begründen. Das Leitbild ist das gemeinsame Sorgerecht und das auf eine Person begrenzte Aufenthaltsbestimmungsrecht. Es wird also schwierig (nicht unmöglich) Argumente für das Wechselmodel zu finden.

Abschließend: Ich sehe für eine solche Klage unter normalen Umständen keine große Aussicht auf Erfolg. Oder anders: Ich verträte hier lieber die Mutter als den Vater
Im Übrigen denke ich, dass ein Wechselmodel nicht funktionieren wird, wenn es von einer Seite stark und sehr emotional abgelehnt wird.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
Hertha1892
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Re: Wechselmodell einklagen?

Beitrag von Hertha1892 »

1. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben bei GSR im Normalfall beide Sorgeberechtigte.

2. Wenn ein Elternteil das Wechselmodell aus unsubstantiierten Gründen ablehnt, sollte man diesen Elternteil nicht auch noch mit dem alleinigen Betreuungsrecht des gemeinsamen Kindes belohnen sondern es zwingen, an seiner Bindungstoleranz zu arbeiten.

3. Finanzielle Motivationen sind leider zu häufig ein Grund für Betreuungselternteile, um das WM zu verweigern.

Grüße Hertha1892
windalf
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Re: Wechselmodell einklagen?

Beitrag von windalf »

3. Finanzielle Motivationen sind leider zu häufig ein Grund für Betreuungselternteile, um das WM zu verweigern.
Na das Problem liegt ja in der Rechtslage begründet. Unterhalt wird nicht darauf abgestellt wieviel sich wer um das Kind kümmert. Entweder das volle Programm oder aber eben beim Wechselmodell eben deutlich weniger für den der sonst > 50% betreut hat.

Will man das ändern muss man Unterhalt einfach mit deutlich mehr Abstufungen davon abhängig machen wie sich das prozentual aufteilt. Wenn dem Gesetzgeber wirklich an moderneren Verhältnissen gelegen ist muss er das ja nur ändern.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Celestro
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Re: Wechselmodell einklagen?

Beitrag von Celestro »

windalf hat geschrieben: Zweitens war ich nicht der Erste der mit Vermutungen/Unterstellungen angefangen hat in diesem Thread
Mimimi! Außerdem sollte man wohl den Unterschied erkennen zwischen "ein User kommt mit einer Vermutung darüber um die Ecke, was die TS meinte" und "ein User vermutet etwas ganz anderes als die TS geschrieben hat und was Sie schlecht dastehen lassen würde".
windalf hat geschrieben:und sei daher völlig abwegig und reine "Dichterei".
Ich schrieb weder, daß das völlig abwegig ist, noch das es "reine Dichterei" ist. Aber mit lesen und verstehen haben Sie es ja nun einmal leider so gar nicht, korrekt?
windalf
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Re: Wechselmodell einklagen?

Beitrag von windalf »

Celestro hat geschrieben:
windalf hat geschrieben: Zweitens war ich nicht der Erste der mit Vermutungen/Unterstellungen angefangen hat in diesem Thread
Mimimi! Außerdem sollte man wohl den Unterschied erkennen zwischen "ein User kommt mit einer Vermutung darüber um die Ecke, was die TS meinte" und "ein User vermutet etwas ganz anderes als die TS geschrieben hat und was Sie schlecht dastehen lassen würde".
windalf hat geschrieben:und sei daher völlig abwegig und reine "Dichterei".
Ich schrieb weder, daß das völlig abwegig ist, noch das es "reine Dichterei" ist. Aber mit lesen und verstehen haben Sie es ja nun einmal leider so gar nicht, korrekt?
War klar das wieder nichts Substanzielles kommt. Wein dich weiter aus...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Celestro
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Re: Wechselmodell einklagen?

Beitrag von Celestro »

windalf hat geschrieben:War klar das wieder nichts Substanzielles kommt. Wein dich weiter aus...
Wenn Sie die Substanz nicht erkennen können, ist das Ihr Ding. Sie haben halt ein Verständnisproblem mit der deutschen Sprache, aber daran müssen Sie schon selbst arbeiten. Da kann ich Ihnen nicht bei helfen.
windalf
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Re: Wechselmodell einklagen?

Beitrag von windalf »

Celestro hat geschrieben:
windalf hat geschrieben:War klar das wieder nichts Substanzielles kommt. Wein dich weiter aus...
Wenn Sie die Substanz nicht erkennen können, ist das Ihr Ding.
Au weia der arme Celestro kann nicht damit leben etwas inhaltloses zum besten gegeben zu haben
Sie haben halt ein Verständnisproblem mit der deutschen Sprache
Na dann mal her mit dem Beweis. Ich behaupte das Gegenteil...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Celestro
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Re: Wechselmodell einklagen?

Beitrag von Celestro »

windalf hat geschrieben:Na dann mal her mit dem Beweis. Ich behaupte das Gegenteil...
Wie gesagt:
Celestro hat geschrieben:Ich schrieb weder, daß das völlig abwegig ist, noch das es "reine Dichterei" ist.
und das kann man ganz einfach nachprüfen, indem man noch einmal zurückblättert. Ich muß zunächst also erst einmal gar nichts beweisen.
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