RV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Berufsgenossenschaften, Renten, Schwerbehinderung ,Kranken- und Pflegeversicherung

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FM
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Re: RV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von FM »

Wenn der Arzt sagt man kann aus ärztlicher Sicht nicht oder nur stundenweise arbeiten, dann bezieht sich das auf Erwerbsarbeit (bei Arbeitsunfähigkeit auf die bisherige Tätigkeit, bei Erwerbsminderung auf jede denkbare Erwerbstätigkeit). Leistungen zur Teilhabe sind aber keine "Arbeit gegen Lohn", wo man eine bestimmte Leistung erbringen muss. In der LTA-Maßnahme ist klar, dass alle eingeschränkt sind. Deshalb sind da 8 Stunden am Tag nicht gleichzusetzen mit 8 Stunden Erwerbsarbeit.
Astrid69
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Re: RV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Astrid69 »

FM hat geschrieben: In der LTA-Maßnahme ist klar, dass alle eingeschränkt sind. Deshalb sind da 8 Stunden am Tag nicht gleichzusetzen mit 8 Stunden Erwerbsarbeit.
Volle Zustimmung.

Eine 6wöchige Berufsfindung ist zum Einen recht großzügig und zum Anderen eigentlich auf die Ausrichtung in einen völlig neuen Beruf angelegt. Man soll sich neue Berufsbilder anschauen , ausprobieren, natürlich wird auch der Wissensstand abgeklopft usw, auch psychisch, ob man den kommenden Anstrengungen in der Umschulung gewachsen sein wird.
Das Ganze ist in der Belastung nicht vergleichbar mit einer eigentlichen Berufstätigkeit oder der Umschulung selbst.

Soll die Meisterausbildung wirklich als Umschulung laufen? Mir wär's neu.
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
MichiFed
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Re: RV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von MichiFed »

SusanneBerlin hat geschrieben:Sie haben also bereits eine Reha gemacht...
MichiMichaelMartin hat eine REHA gemacht ja.
SusanneBerlin hat geschrieben:und die Reha-Einrichtung hat in Ihrem Entlassungsbericht eine bestimmte Maßnahme empfohlen.
Ich denke nicht, davon war in keinen der Michael zugänglichen Dokumente die Rede.
SusanneBerlin hat geschrieben:Und genau diese empfohlene Maßnahme wird Ihnen jetzt von der Rentenversicherung nicht angeboten oder wieso empfinden Sie es als so lustig, albern und irre, dass sich der Antragsteller kurzfristig entscheiden soll ohne die Möglichkeit gehabt zu gaben, sich über mögliche Maßnahmen zu informieren?
Bitte? Was mich so amüsiert hat habe ich oben weiter ausgeführt. Harry Potter klopf, klopf, wedel mit dem Zauberstab und man ist wieder gesund?????
Wie ich bereits schrieb: Michael kennt alle vorgeschlagenen Möglichkeit und Wege erst seit ganzen zwei Tagen. Welche das genau sein würden hätte er evtl. einige Tage früher bei der Zentrale der DRV erfragen können. Ob da vorher schon jemand gewußt hat was evtl. angeboten werden würde kann niemand sagen.

Sollten Sie mir eine Internetseite zeigen können auf der so etwas beschrieben ist nur her damit!

Über die Möglichkeiten die ihm vor dem Termin bekannt waren, hat er sich in dem für ihn möglichen Rahmen erkundigt. Nur jetzt geht es darum evtl. in einen anderen Berufszweig zu wechseln. In welchen Zweig und in welchen Beruf genau? Welcher Beruf hat die besten Zukunftsaussichten? Welchen Beruf kann Micha 20 Jahre lang ausführen? Leuchtet es langsam ein das es schwieriger ist sich auf den Schritt in einen anderen Beruf vorzubereiten und sich dafür zu entscheiden als auf den gelernten Beruf aufzubauen und die Qualifikation auszubauen?
SusanneBerlin hat geschrieben: Reha-Nachsorgeleistungen
Aus welchem Hut haben wir denn jetzt die medizinische Nachsorge geholt?
SusanneBerlin hat geschrieben: Keine Ahnung, was sagen denn die Gutachten? Hat der Michi eine vom Versorgungsamt festgestellte Schwerbehinderung oder stünde ihm eine Erwerbsminderungsrente zu?
Der Antrag ist vorsichthalber unterlassen worden um sich die Chancen auf eine Rückkehr ins Berufsleben nicht komplett zu versauen. Weiser Rat der Sozialdame.
SusanneBerlin hat geschrieben:Ja was denn jetzt? Der mindestens 3-monatigen Meisterfortbildung fühlt der Michi sich gewachsen, aber für den 6-wöchigen Vorbereitungskurs in Vollzeit ist er noch zu krank, oder wie?
Nicht verstanden? Die "Umschulung" zum Meister dauert zwei Jahre. Wenn diese morgen anstünde würde Micha ebenso die Flagge streichen müssen. Da dies aber (wie bereits bemerkt) nicht der Fall ist kann Micha in aller Ruhe vor dem 6 Wöchigen "Test" Bammel haben, den er aufgrund seiner immer noch schlechten Physis sicher besser in drei Monaten wuppen würde.
Ich erkläre es gerne noch ein oder zwei mal. Auch mit Obst im Text.....

Das mit der Genesung war eine Anspielung auf die Voraussetzung eine Maßnahme von der RV zu erhalten um dann ganz flott wieder gesund zu werden um diese durchzuführen. Nur was ist flott? Und nach dem Genuss von welchem Zeug kann man sich das plötzlich aussuchen? Swuuuuschharrypotterwedel......
MichiFed
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Re: RV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von MichiFed »

FM hat geschrieben: In der LTA-Maßnahme ist klar, dass alle eingeschränkt sind. Deshalb sind da 8 Stunden am Tag nicht gleichzusetzen mit 8 Stunden Erwerbsarbeit.
Es geht leider auch und gerade in dem 6 Wochen Kurs um die psychische Belastbarkeit.
Astrid69 hat geschrieben: Volle Zustimmung.
Eine 6wöchige Berufsfindung ist zum Einen recht großzügig und zum Anderen eigentlich auf die Ausrichtung in einen völlig neuen Beruf angelegt. Man soll sich neue Berufsbilder anschauen , ausprobieren, natürlich wird auch der Wissensstand abgeklopft usw, auch psychisch, ob man den kommenden Anstrengungen in der Umschulung gewachsen sein wird.
Das Ganze ist in der Belastung nicht vergleichbar mit einer eigentlichen Berufstätigkeit oder der Umschulung selbst.

Soll die Meisterausbildung wirklich als Umschulung laufen? Mir wär's neu.
Das verstehe ich so langsam. Der Begriff "Umschulung" hat die Dame der RV in den Mund genommen. Micha war da auch verdutzt weil man wegen der Begrifflichkeit Umschulung und Qualifikation schon aneinander vorbei geredet hat.

Übrigens würde der Kurs mit der Wahl einer unter 2 Jahre dauernden Qualifikation, plopp, wegfallen.

Im Moment würde Micha nicht über einen 8 Stunden Tag "beschäftigung" kommen. Micha ist aufgrund der länge der Genesung ein klein wenig "raus" aus dem normalen Leben. Aber es wird. :engel:
Astrid69
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Re: RV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Astrid69 »

Die psychische Belastbarkeit wird in den 6 Wochen durch die bloße Anwesenheit und Teilnahme getestet. Daneben gibt es auch Gespräche mit Psychologen. Wenn man das so sehr fürchtet, ist man man nicht geeignet fürs normale Leben.

Mal zum Ablauf.
Wenn man sich jetzt dafür entscheiden würde, würde der Kurs nicht morgen starten. Möglicherweise im April, Mai.
Eine Umschulung egal welcher Richtung startet im Normalfall frühestens im August. Nur die Anmeldezeiten sind eben bald vorbei.
Vielleicht kann man sich dahingehend erkundigen.

Wenn man jedoch in den Gesprächen auch so ausschweifig mit Obst und Harry Potter um sich wirft, wird das nix, egal mit welcher Art der Teilhabe.

Eine Vollzeitmassnahme zur Meisterausbildung kann durchaus bis 2 Jahre dauern. Nur ist der Meister keine Neuausrichtung im Berufsleben sondern eine Höherqualifizierung. Das wird nur in wenigen Fällen befürwortet, wenn nix anderes sinnvoll erscheint bei dem Einzelnen.
Das kann ich mir aus der Ferne eben nicht als realitätsnah vom RV-Träger vorstellen.
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Astrid69
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Re: RV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Astrid69 »

Hat man denn auch schon selber mal gesucht, ob die gewünschte Meisterausbildung in der Form und Länge irgendwo angeboten wird? Das hilft Dir und der Rehatante auch bei der Entscheidungsfindung.
Gebastelt wird so was nicht extra für Einen.
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Old Piper
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Re: RV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Old Piper »

Wenn Martin in etwa so viel Energie in die anstehende Maßnahme investiert wie in das Erfinden von Gründen, weshalb er sich nicht entscheiden will, habe ich keine Bedenken, dass er die Maßnahme auch schafft. Dabei ist es auch relativ egal, für welche der angebotenen Alternativen er sich entscheidet.

Vermutlich so ziemlich jeder kennt die Situationen, in denen man sich fragt, ob man eine Entscheidung, die man irgendwann mal getroffen hat, nicht hätte anders treffen sollen. Das kommt auch dann, wenn man seinerzeit fest davon überzeugt war, sich das Optimum herausgesucht zu haben. Es ist also letztlich egal, wofür er sich entscheidet.

Was die Belastbarkeit angeht: In den Maßnahmen stecken viele Leute wie Martin. Darauf wird auch Rücksicht genommen. Sicherlich wird da auch mal an die Belastungsgrenze des Einzelnen gegangen - hauptsächlich um herauszufinden, wo sie denn nun tatsächlich ist.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Re: RV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von MichiFed »

Astrid69 hat geschrieben:Die psychische Belastbarkeit wird in den 6 Wochen durch die bloße Anwesenheit und Teilnahme getestet. Daneben gibt es auch Gespräche mit Psychologen. Wenn man das so sehr fürchtet, ist man man nicht geeignet fürs normale Leben.
Oh danke für die Info, dass das nur ein 6 Wochen langes Kaffeekränzchen ist. Genau davon werde ich jetzt ausgehen. :ironie:
Astrid69 hat geschrieben: ....würde der Kurs nicht morgen starten. Möglicherweise im April, Mai. .
April wird nicht gehen. Angestrebt wäre Juni Mai evtl. möglich.
Astrid69 hat geschrieben: Eine Umschulung egal welcher Richtung startet im Normalfall frühestens im August. Nur die Anmeldezeiten sind eben bald vorbei.
Alles was NACH dem 6- Wochen Kurs passiert kann kommen wie es will. Das wird kein Problem sein. Michi hat JETZT alle Hände voll zu tun sich so aufzustellen das er für das Kaffekränzchen "arbeitstauglich" wird. Da sind auch noch andere Dinge zu regeln, Pflegebedürftige Mutter etc. pp. (Hallo Pfeiffer, noch eine Ausrede mehr!) UND er muss erst einen Arbeitgeber finden der ihn unterstützt!!!! Eine der Voraussetzungen ist einen Arbeitgeber zu finden der ihn nach der "Umschulung" auch einstellen will. So sehr kann der Schuh mit der Zeit nicht drücken. ( Hi Pfeiffer mir ist da noch eine Ausrede eingefallen) Sorry das ich das jetzt erst aus dem Hut Zaubere.
Astrid69 hat geschrieben: Vielleicht kann man sich dahingehend erkundigen.
Montag. Bei welchem Träger soll ich mich denn erkundigen? (Entfällt doch jetzt wegen der AG suche, oder?)
Astrid69 hat geschrieben: Wenn man jedoch in den Gesprächen auch so ausschweifig mit Obst und Harry Potter um sich wirft, wird das nix, egal mit welcher Art der Teilhabe.
Wer im Glashaus sitzt. (Wo ist hier der Bussi Smiley? :D )
Astrid69 hat geschrieben: Das kann ich mir aus der Ferne eben nicht als realitätsnah vom RV-Träger vorstellen.
Wir werden sehen. Ändert der "AG finden Einwurf" etwas dadran?
Astrid69 hat geschrieben: Gebastelt wird so was nicht extra für Einen.
Ich habe das Gespräch mit der Dame nicht aufgenommen. Unter Punkt eins steht auch nicht Meister machen sondern "Umschulung". Aber es ging bei Punkt 1 darum. Natürlich nur mit "Hilfe" eines AG der einen dann einstellen wird.
Die Abstufung Umschulung (Meister?)/Qualifizierung läuft bei der RV- Dame nach Laufzeit der Maßnahme.
Old Piper hat geschrieben:Wenn Martin in etwa so viel Energie in die anstehende Maßnahme investiert wie in das Erfinden von Gründen, weshalb er sich nicht entscheiden will, habe ich keine Bedenken, dass er die Maßnahme auch schafft. Dabei ist es auch relativ egal, für welche der angebotenen Alternativen er sich entscheidet.
Danke für das Lob! Ich würde Ihnen raten wegen der negativen Grundstimmung Ihrer Aussagen ärtzlichen Rat zu suchen. (Depressionen?)
Old Piper hat geschrieben: Es ist also letztlich egal, wofür er sich entscheidet.
Ist es. Die Entscheidung zu treffen aber ungleich schwieriger als einen Dessert auszuwählen.

Old Piper hat geschrieben:Was die Belastbarkeit angeht: In den Maßnahmen stecken viele Leute wie Martin. Darauf wird auch Rücksicht genommen. Sicherlich wird da auch mal an die Belastungsgrenze des Einzelnen gegangen - hauptsächlich um herauszufinden, wo sie denn nun tatsächlich ist.
Genau darum geht es Martin doch. Genau deswegen würde Martin gerne erst Mitte des Jahres zur Maßnahme aufbrechen weil sein Gesundheitszustand seit Anfang des Jahres kläglich langsam aber dennoch besser wird. Der Stand heute wäre ungleich schlechter als der Stand Juni.

Vielen lieben Dank!!!!!

P.S.: Ich muss nochmal nachschieben: Martin muss VOR Beginn der Maßnahem einen AG finden der Ihn einstellt und unterstützt und zukünftig eingestellt lassen will damit er dann seinen Meister machen lann. Habe ich das jetzt klar genug ausgedrückt? :oops:
Astrid69
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Re: RV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Astrid69 »

Es wird JETZT nur eine Entscheidung erwartet von Dir. DANN beginnt die Suche nach Arbeitgeber, Umschulungsbetrieb etc. Da bekommt man in der Regel auch Unterstützung vom Berufsbildungswerk, Berufsförderungswerk oder wer auch immer als Bildungsträger fungiert. Natürlich bedarf es auch Selbstinitiative aber nicht wie von Dir dargestellt.

Ob der Ausredenfinderei bin ich nun raus. Viel Glück wünsche ich dennoch.
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
MichiFed
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Re: RV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von MichiFed »

Astrid69 hat geschrieben: Ob der Ausredenfinderei bin ich nun raus. Viel Glück wünsche ich dennoch.
Danke, leider finde ich immer noch kein Bussi Smiley.....
MichiFed
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Re: RV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von MichiFed »

Beim zweiten mal lesen:
Astrid69 hat geschrieben:Natürlich bedarf es auch Selbstinitiative aber nicht wie von Dir dargestellt.
So hat es die RV- Beratungsdame dargestellt. Eigentlich berichte ich relativ nüchtern über sowas.


Astrid69 hat geschrieben: Ob der Ausredenfinderei bin ich nun raus. Viel Glück wünsche ich dennoch.
MIr ist noch eine eingefallen: Michis Lebenspartnerin ist blöderweise an Krebs erkrankt und kann die pflegebdürftige Mutter zwischen Mitte April und Anfang Mai nicht betreuen weil sie selbst in Reha ist, in diesem Zeitraum wäre ebenfalls eine 5 Tägige Abwesenheit pro Woche nicht drin. Boa klingt das gut, ich schreibe es mal auf zu den anderen auf dem Ausredenzettel... :wink:

Ach und die Bemerkung das Micha einen AG suchen muss war zur reinen Info zum Prozedere und nicht als Ausrede gemeint nicht an dem 6- Wochen Kaffekränzchen teilzunehmen. Sorry wenns so rübergekommen ist.

Ich habe alle Infos, danke!
Astrid hat geschrieben:
:kopfstreichel:
Ist zwar kein Bussi...
FM
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Re: RV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von FM »

Falls der Versicherte ein Mann ist, kann er gar keine Lebenspartnerin haben, sondern höchstens einen Lebenspartner. Aber auch das ist ziemlich uninteressant für die Rentenversicherung, da es dort nicht um die Pflege der Schwester des Schwagers der Nachbarin vom Bruder des Neffen geht, sondern um den Versicherten.

Man kann sich natürlich jetzt noch 100 weitere Varianten ausdenken, aber das wird dann eher langweilig.
MichiFed
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Re: RV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von MichiFed »

Danke!
FM hat geschrieben: Man kann sich natürlich jetzt noch 100 weitere Varianten ausdenken, aber das wird dann eher langweilig.
Man streiche Lebenspartnerin und ersetze es durch Verlobte. Obwohl ich den Einwand nicht einmal nachdem ich im Duden nachgeguckt habe verstehe.

Was "zählt" denn unter "Argument" oder "Grund"? Da hier wieder alles einen Ausreden Stempel bekommt was nicht mt Kopf unter dem Arm herumtragen oder Beine amputiert zu tun hat....
MichiFed
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Re: RV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von MichiFed »

Original Zitat RV-Beratungsdame:

Lassen Sie sich Zeit das ist alles auf freiwilliger Basis!

Klar erst nach einigen Telefonaten in div. Richtungen u.a. in die Zentrale der RV. :)
Old Piper
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Re: RV Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Beitrag von Old Piper »

MichiFed hat geschrieben: Ich würde Ihnen raten wegen der negativen Grundstimmung Ihrer Aussagen ärtzlichen Rat zu suchen. (Depressionen?)
Danke für den Rat, der offenbar auf Kompetentz beruht.

Meine "negative Grundstimmung", wie Sie es zu nennen belieben, beruht auf Praxiserfahrung durch häufigen Umgang mit Kunden der Reha-Berater*innen (ohne selbst einer zu sein)
MfG
Old Piper
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