Haltverbot in den Schulferien

Moderator: FDR-Team

Kannichtklagen
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 288
Registriert: 02.10.12, 10:58

Haltverbot in den Schulferien

Beitrag von Kannichtklagen »

Hallo Zusammen,

gilt ein Haltverbot-Schild Zeichen 283 in Verbindung mit dem beschränkenden Zusatzzeichen 1042-53 "Werktags 7-15 Uhr Schulweg" auch in den Schulferien?

Man könnte argumentieren:

Ja = Weil auch in den Schulferien gibt es Werktage
Nein = Wenn kein keine Schule stattfindet nutzt auch keiner den Schulweg

Wie ist die Rechtslage?
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Haltverbot in den Schulferien

Beitrag von FM »

Der Zusatz "Schulweg" hat nur den Charakter einer Information, nicht einer Regelung. Eigentlich muss bei Verkehrsschildern keine Begründung beigefügt sein. Geschieht es aber doch, folgt daraus nicht, dass das Schild nur gültig wäre solange der Grund relevant ist (es kann ja noch weitere, nicht genannte Gründe geben; hier etwa dass neben Schulkindern auch andere Menschen den Weg zu dieser Tageszeit stark nutzen).
WHKD2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1295
Registriert: 29.06.13, 19:52

Re: Haltverbot in den Schulferien

Beitrag von WHKD2000 »

FM hat geschrieben:Der Zusatz "Schulweg" hat nur den Charakter einer Information, nicht einer Regelung. Eigentlich muss bei Verkehrsschildern keine Begründung beigefügt sein. Geschieht es aber doch, folgt daraus nicht, dass das Schild nur gültig wäre solange der Grund relevant ist (es kann ja noch weitere, nicht genannte Gründe geben; hier etwa dass neben Schulkindern auch andere Menschen den Weg zu dieser Tageszeit stark nutzen).
richtig, ......z.B. Lehrer mit Fahrrädern auf dem Gehweg :lachen:
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
Kannichtklagen
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 288
Registriert: 02.10.12, 10:58

Re: Haltverbot in den Schulferien

Beitrag von Kannichtklagen »

Das Zusatzschild kommt aus der Gruppe "beschränkende Zusatzzeichen". Daher würde ich die Grundannahme treffen, alles auf dem Schild stellt eine Einschränkung dar.

FM sagt:
Der Zusatz "Schulweg" hat nur den Charakter einer Information, nicht einer Regelung.
Woher weiß denn der adäquate informierte durchschnittliche Verkehrsteilnehmer, was davon eine Information oder eine Einschränkung (FM nannte es Regelung) ist? Klingt alles ein wenig ätherisch.
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Haltverbot in den Schulferien

Beitrag von SusanneBerlin »

Woher weiß der Ortsfremde, wann am Ort des Verkehrsschilds Schulferien sind und wann nicht? Muss man als Verkehrsteilnehmer überhaupt wissen, wann am eigenen Wohnort Schulferien sind? Gelten die Ferienzeiten von dem Ort wo das Fahrzeug zugelassen ist oder am Ort des Verkehrsschildes?
Grüße, Susanne
Kannichtklagen
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 288
Registriert: 02.10.12, 10:58

Re: Haltverbot in den Schulferien

Beitrag von Kannichtklagen »

Woher weiß der Ortsfremde, wann am Ort des Verkehrsschilds Schulferien sind und wann nicht? Muss man als Verkehrsteilnehmer überhaupt wissen, wann am eigenen Wohnort Schulferien sind? Gelten die Ferienzeiten von dem Ort wo das Fahrzeug zugelassen ist oder am Ort des Verkehrsschildes?
Ja und warum liegt hier eigentlich Stroh?
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30099
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Haltverbot in den Schulferien

Beitrag von ktown »

Kannichtklagen hat geschrieben:
Woher weiß der Ortsfremde, wann am Ort des Verkehrsschilds Schulferien sind und wann nicht? Muss man als Verkehrsteilnehmer überhaupt wissen, wann am eigenen Wohnort Schulferien sind? Gelten die Ferienzeiten von dem Ort wo das Fahrzeug zugelassen ist oder am Ort des Verkehrsschildes?
Ja und warum liegt hier eigentlich Stroh?
damit die lieben Kleinen sich beim hinfallen nicht weh tun. :wink: Ist ja ein Schulweg.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Celestro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3623
Registriert: 22.06.05, 23:24

Re: Haltverbot in den Schulferien

Beitrag von Celestro »

Kannichtklagen hat geschrieben:Das Zusatzschild kommt aus der Gruppe "beschränkende Zusatzzeichen". Daher würde ich die Grundannahme treffen, alles auf dem Schild stellt eine Einschränkung dar.
Und die Einschränkung ist "werktags 7-15 Uhr". Es gibt ja auch Zusatzschilder die z.B. bei einer Haltestelle sagen "nur an Schultagen", daß ist dann hier wohl nicht gemeint.
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Haltverbot in den Schulferien

Beitrag von FM »

Ein Schulweg ist z.B. sehr oft auch ein Kindergartenweg. Wann der Kindergarten Ferien hat kann aber niemand wissen, der nicht dorthin gehört. Bei der hier nahegelegenen Schule müsste man dann einige Schilder anbringen:

Schulweg
Kindergartenweg
Kinderkrippenweg
Hortweg

gilt nicht an Tagen, an denen alle diese Einrichtungen geschlossen haben.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30099
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Haltverbot in den Schulferien

Beitrag von ktown »

Dann hätten wir vermutlich solche Verhältnisse. :lachen:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Haltverbot in den Schulferien

Beitrag von FM »

Mal noch ein Beispiel: unter Schildern zur Geschwindigkeitsbegrenzung findet man manchmal den Zusatz "Lärmschutz".

Ich bin mir ziemlich sicher, daraus kann nicht gefolgert werden, dass Elektroautos diese Begrenzung nicht beachten müssten. Auch wenn sie nahezu unhörbar sein sollten.
fodeure
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3101
Registriert: 06.06.10, 20:51

Re: Haltverbot in den Schulferien

Beitrag von fodeure »

Kannichtklagen hat geschrieben:Das Zusatzschild kommt aus der Gruppe "beschränkende Zusatzzeichen". Daher würde ich die Grundannahme treffen, alles auf dem Schild stellt eine Einschränkung dar.
Diese Grundannahme ist falsch. Einschränkend ist hier nur der angegebene Zeitraum. Schulweg ist schon rein sprachlich keine Einschränkung.
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Haltverbot in den Schulferien

Beitrag von FM »

SusanneBerlin hat geschrieben:Woher weiß der Ortsfremde, wann am Ort des Verkehrsschilds Schulferien sind und wann nicht? Muss man als Verkehrsteilnehmer überhaupt wissen, wann am eigenen Wohnort Schulferien sind? Gelten die Ferienzeiten von dem Ort wo das Fahrzeug zugelassen ist oder am Ort des Verkehrsschildes?
Wenn es das Schild "während der Schulferien" ist: natürlich die Ferien am Ort des Schildes. Man darf ja auch nicht auf der französischen Autobahn mit 200 km/h fahren, nur weil das Auto in Deutschland zugelassen ist.

Wenn man nicht weiß wann Ferien sind, beachtet man das Verbot eben einfach trotzdem oder geht das Risiko einer Sanktion ein. Ähnlich wie bei "von 20 bis 6 Uhr" wenn man keine Uhr dabei hat. Man kann aber auch in der Schule fragen wann Ferien sind, die werden das schon mitteilen (nur in den Ferien nicht, da ist keiner da).
Dig
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 231
Registriert: 28.02.06, 19:58

Re: Haltverbot in den Schulferien

Beitrag von Dig »

FM hat geschrieben:Mal noch ein Beispiel: unter Schildern zur Geschwindigkeitsbegrenzung findet man manchmal den Zusatz "Lärmschutz".
Ich bin mir ziemlich sicher, daraus kann nicht gefolgert werden, dass Elektroautos diese Begrenzung nicht beachten müssten. Auch wenn sie nahezu unhörbar sein sollten.
Und wie du Recht hast: OLG Zweibrücken - 1 OWi 2 Ss Bs 75/18 :mrgreen:
Viele Grüße Dig
CDS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1544
Registriert: 16.01.05, 23:59

Re: Haltverbot in den Schulferien

Beitrag von CDS »

.. selbiges galt ebenso bei dem bis 2017 noch im VK-Zeichenkatalog vorhandenen Symboles einer Schneeflocke.
In D war dies eine reine Information - und keine Einschränkung, sonst hätte es "bei ..." heißen müssen ...
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen