Dieser ist mittlerweile in längerer psychotherapeutischer Behandlung und zumindest bemüht, sein Leben besser auf die Reihe zu bekommen und daher ist z.B. die Feststellung einer (temporären) Arbeitsunfähighkeit (derzeit) keine Option. Und am liebsten würde er auch selbst arbeiten, ist aber aufgrund Krankheit + fehlender Berufsqualifikation-und tätigkeit da arg limitiert bzw. für wohl wenige Arbeitgeber potentiell "attraktiv", so dass sich derzeit folgendes Szenario ergeben hat.
Er kann noch wie bisher bei seinen Eltern wohnen die ihn auch finanziell unterstützen (und dies können sowie bis auf den gelegentlich beklagten lästigen KV-Beitrag auch bereitwillig tun), mit Übergang des Vaters in den Ruhestand im nächsten Jahr würde sich das aber ändern (und der notwendige Auszug erfolgen bzw. angestrebt). Schon vorher würde er gerne seine Eltern entlasten und solange dies nicht über eine eigene Berufstätigkeit klappt, zumindest sowas wie KV-Beiträge und Bedürfnisse des Alltags (Lebensmittel etc.) vom JC übernehmen lassen. Das dranhängende Prozedere (EV usw.) hat er erstmal ausgeblendet.
Bei der Einholung von Informationen zum Thema HG stiess er dann (der Rest des Antrags war soweit schnell erledigt) auf folgenden Satz:
https://www.hartz4.org/haushaltsgemeinschaft/Sofern das Einkommen und Vermögen aller Haushaltsmitglieder zum Leben für alle Personen ausreicht, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) 2. Dies gilt auch, wenn ein erwerbsfähiges Haushaltsmitglied gar nichts erwirtschaftet.
Klingt eigentlich mehr als eindeutig.
X. arbeitet nicht (logisch), verdient nichts und die Grundbedürfnisse und Pflichtbeiträge wie eben KV werden durch die Eltern übernommen. Es wird natürlich keine gesondere Miete gezahlt und dieses Szenario wäre bei einem lediglich vorhandenen "Kinderzimmer" auch echter Mumpitz. Er trägt wirtschaftlich auch nicht zum Haushalt bei, außer, dass er natürlich etwas "nimmt".
Ist die Angelegenheit wirklich so klar oder eher unklar, möglicherweise Ermessungsache, wie ist hier die Lage?