Genehmigung bzw. Abnahme einer Feuerungsanlage
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Genehmigung bzw. Abnahme einer Feuerungsanlage
Welche Möglichkeiten zur Beschleunigung hat ein Hauseigentümer, wenn ein Bezirksschornsteinfegermeister in BW die Erneuerung einer Heizung nicht genehmigen will und der Hausbesitzer sich deshalb bereits seit einem halben Jahr mit ihm und seiner Innung herumschlagen muss?
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Re: Genehmigung bzw. Abnahme einer Feuerungsanlage
Daß Feuerungsanlagen in gewissen Zeitabständen durch neue ersetzt werden, ist nicht nur üblich, sondern teils sogar Vorschrift, selbst wenn die Anlage technisch noch in Ordnung ist. So stellt sich hier die Frage, mit welcher Begründung der Bezirksschornsteinfegermeister die Genehmigung denn versagt. Daraus könnte sich dann auch ein Ansatz ergeben, welche Handlungsoptionen bestehen.
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Schornsteinfeger
Bereits vor einem halben Jahr hat der Obertechniker des zuständigen Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks bezüglich des Austausches der Brennwertgeräte einen Forderungskatalog erstellt, der unter Einbeziehung des Kaminherstellers und der Herstellerfirma der Brennwertthermen komplett abgearbeitet wurde. Statt den Austausch zu genehmigen, hat der Obertechniker zwei "weitere" Forderungen nachgeschoben. Nachdem man ihn darüber in Kenntnis gesetzt hat, das beide Forderungen nachweislich - auch ihm vorliegend - bereits abgearbeitet waren, entschied er sich zum Schweigen und dies bereits seit knapp zwei Monaten. Währenddessen wird der Vermieter der betreffenden Wohnung (mit defekter Therme) mit Rechnungen über Notdiensteinsätze und der Ankündigung einer Mietkürzung konfrontiert.Etienne777 hat geschrieben:Die Dieselfahrzeuge funktionieren auch seit Jahrzehnten, gleichwohl entsprechen viele davon weder jetzt noch im Zeitpunkt ihrer Inverkehrbringung den rechtlichen Vorschriften. Der Bezirksschornsteinfeger trägt die Verantwortung dafür, daß die von ihm geprüften Feuerstätten und Schornsteine den Vorschriften entsprechen. Was unter normalen Bedingungen möglicherweise funktioniert, muß unter bestimmten Betriebs- oder Wetterzuständen nicht zwangsläufig auch einwandfrei und ohne Risiko arbeiten. Daß sich da der Bezirksschornsteinfegermeister absichern will und muß, erscheint nachvollziehbar. Im übrigen binden Rechtsnormen auch dann, wenn sie objektiv unsinnig sein sollten. Klingt doof, is aber so.Hanomag hat geschrieben:Die bisherige Konstellation (Keramikrohr mit 22 cm Querschnitt im gemauerten Schacht mit sechs angeschlossenen Brennwertgeräten auf drei Ebenen) hat immerhin 20 Jahre funktioniert.
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Re: Schornsteinfeger
Das mag so sein und ist sicherlich auch ärgerlich, aber das und die ausstehende Genehmigung sind verschiedene Baustellen. Da wäre tatsächlich ein Anwalt sinnvoll, der Druck auf die Entscheidungsträger ausübt, endlich zu Potte zu kommen. Er kann dann auch schon mal Schadensersatzforderungen in Aussicht stellen.Hanomag hat geschrieben:Währenddessen wird der Vermieter der betreffenden Wohnung (mit defekter Therme) mit Rechnungen über Notdiensteinsätze und der Ankündigung einer Mietkürzung konfrontiert.
Meine Devise bei notorischen Bedenkenträgern ist folgende: Wir haben nun gehört was alles nicht geht, aber irgendwas muß auch gehen!
Wenn der Schorni der Ansicht ist, das geht nicht so wie der Eigentümer es sich vorstellt okay, aber dann soll er sagen welche Form der neuen Heizung möglich ist.
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Schornsteinfeger
Der Obertechniker wird die Genehmigung wahrscheinlich nicht aufgrund einer Mitteilung des Eigentümers erteilen sondern erst nach Inaugenscheinnahme. Man sollte den für die Genehmigung Zuständigen eventuell auffordern, einen Termin zu nennen an dem er die Therme besichtigt.Nachdem man ihn darüber in Kenntnis gesetzt hat, das beide Forderungen nachweislich - auch ihm vorliegend - bereits abgearbeitet waren, entschied er sich zum Schweigen und dies bereits seit knapp zwei Monaten.
Grüße, Susanne
Re: Schornsteinfeger
Daran liegt es nicht, die vereinigte Schornsteinfegerzunft ist der Meinung, man solle das gemauerte Schamott-Innenrohr des Kamins durch ein solches aus Edelstahl und gleichzeitig die vier noch funktionstüchtigen Altthermen durch neue ersetzen. Die WEG ist der Ansicht, dass der bisherige Kamin ausreichend ist und hat die dafür geforderten Nachweise unter Mithilfe des Thermen- und Kaminherstellers erbracht.Etienne777 hat geschrieben:Das mag so sein und ist sicherlich auch ärgerlich, aber das und die ausstehende Genehmigung sind verschiedene Baustellen. Da wäre tatsächlich ein Anwalt sinnvoll, der Druck auf die Entscheidungsträger ausübt, endlich zu Potte zu kommen. Er kann dann auch schon mal Schadensersatzforderungen in Aussicht stellen.
Meine Devise bei notorischen Bedenkenträgern ist folgende: Wir haben nun gehört was alles nicht geht, aber irgendwas muß auch gehen!
Wenn der Schorni der Ansicht ist, das geht nicht so wie der Eigentümer es sich vorstellt okay, aber dann soll er sagen welche Form der neuen Heizung möglich ist.
Mir geht es hier um die Rechtslage, wie man gegen wen vorgehen muss. Da wurde schon mal ein Ratschlag befolgt, dass man sich an die vorgesetzte Dienststelle beim zuständigen LRA über den Bezirksschornsteinfeger beschweren kann. Von dort kam allerdings erst gestern die Mitteilung, dass für die Genehmigung einer Feuerstelle das Baurechtamt zuständig sei.
Nun frage ich mich, wie kann dann die Schormnsteinfegerzunft ablehnen, wenn das Baurechtsamt zuständig ist?
Das ist doch schon alles erledigt.SusanneBerlin hat geschrieben:Der Obertechniker wird die Genehmigung wahrscheinlich nicht aufgrund einer Mitteilung des Eigentümers erteilen sondern erst nach Inaugenscheinnahme. Man sollte den für die Genehmigung Zuständigen eventuell auffordern, einen Termin zu nennen an dem er die Therme besichtigt.
Re: Genehmigung bzw. Abnahme einer Feuerungsanlage
Ja, hätte man machen können. Diesen neuen Thread habe ich hier eingerichtet, weil es mir um die Frage der rechtlichen Handhabe wegen der Verweigerung der Genehmigung in einem hoheitlichen Aufgabenbereich geht.Tastenspitz hat geschrieben:Warum zitieren sie nicht einfach den Teil mit der Begründung statt eines Suchspiels in einem anderen Beitrag?
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Re: Schornsteinfeger
Hat der Bezirksschornsteinfegermeister einen BESCHEID erteilt, durch den die angesonnene bauliche Veränderung abgelehnt wurde? Dieser Bescheid müßte am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Zunächst müßte man binnen eines Monats ab Zugang dieses Bescheides bei der im Bescheid genannten Stelle Widerspruch einlegen. Führt dieser nicht zur Abhilfe, könnte binnen eines Monats gegen den Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Sollte noch kein Bescheid ergangen sein, sollte man beim Schorni darauf dringen, daß er einen solchen ausfertigt.
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Re: Genehmigung bzw. Abnahme einer Feuerungsanlage
Und wieso übernehmen sie den Thread eines Anderen und machen nicht einen Eigenen auf?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Genehmigung bzw. Abnahme einer Feuerungsanlage
Weil die Zusammenfassung von Gleichartigem häufig im Interesse der Forenbetreibers ist. Zumindest soll man in der Regel zuerst einmal prüfen, ob nicht schon vergleichbares beantwortet wurde.ktown hat geschrieben:Und wieso übernehmen sie den Thread eines Anderen und machen nicht einen Eigenen auf?
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Re: Genehmigung bzw. Abnahme einer Feuerungsanlage
In einigen Foren ist es Usus, sich bei gleichen/ähnlichen Fragestellungen an ein bestehendes Theama anzuhängen.
Hier aber nicht! Bei recht.de wird es bevorzugt, dass jeder Fragesteller ein eigenes Topic für seinen Fall erstellt.
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Grüße, Susanne
Re: Genehmigung bzw. Abnahme einer Feuerungsanlage
Ergänzen möchte ich noch, dass natürlich vorrangig die Suchfunktion genutzt werden soll, da, auch wenn viele TE da sicherlich anderer Meinung sind, oftmals auf Sachverhalte es schon Antworten gibt.SusanneBerlin hat geschrieben:In einigen Foren ist es Usus, sich bei gleichen/ähnlichen Fragestellungen an ein bestehendes Theama anzuhängen.
Hier aber nicht! Bei recht.de wird es bevorzugt, dass jeder Fragesteller ein eigenes Topic für seinen Fall erstellt.
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Re: Genehmigung bzw. Abnahme einer Feuerungsanlage
Hanomag hat geschrieben:Welche Möglichkeiten zur Beschleunigung hat ein Hauseigentümer, wenn ein Bezirksschornsteinfegermeister in BW die Erneuerung einer Heizung nicht genehmigen will und der Hausbesitzer sich deshalb bereits seit einem halben Jahr mit ihm und seiner Innung herumschlagen muss?
wie kommt hier die Innung ins Spiel?Verweist der BSSFM auf Gesetze und Vorschriften oder auf seine Innung,oder ist die bereits vermittelnd im Spiel?
Wo ist das Landratsamt in diesem fiktiven Fall?
a bisserl was geht immer
Re: Genehmigung bzw. Abnahme einer Feuerungsanlage
Der BSSFM hat vermutlich aus Angst vor einer Regressnahme nur eine mündliche Ablehnung ausgesprochen. Die Sache scheint so kompliziert, dass sie von der Schornsteinfegerinnung sofort an deren Landesverband des Schornsteinfegerhandwerks weitergereicht wurde.WHKD2000 hat geschrieben:wie kommt hier die Innung ins Spiel?Verweist der BSSFM auf Gesetze und Vorschriften oder auf seine Innung,oder ist die bereits vermittelnd im Spiel?
Dieses hat sich mit dem Hinweis, dass die Baurechtsbehörde zuständig sei, verabschiedet.WHKD2000 hat geschrieben:Wo ist das Landratsamt in diesem fiktiven Fall?
Re: Schornsteinfeger
Der Schorni wurde sogar schon vom frierenden Mieter angeschrieben, hat dabei aber nur an den angeblich zuständigen Obertechniker des LIV verwiesen.Etienne777 hat geschrieben:Sollte noch kein Bescheid ergangen sein, sollte man beim Schorni darauf dringen, daß er einen solchen ausfertigt.
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