Darf in einem gemeinnützigen Verein, mit einem ehrenamtlich
tätigen Vorstand, der zugleich Träger einer
informationellen und beratenden Einrichtung ist - und dort einige
Angestellte beschäftigt, -
einer der bezahlten Angestellten, gleichzeitig in dem
aus ehrenamtlich bestehenden Vorstandsmitgliedern, dieser Angestellte,
ebenfalls, stimmberechtigtes Vorstandsmitglied sein?
Danke für Informationen und ggf. entsprechende Quellenangabe.
Angestellter des Vereins in den gemeinnützigen Vorstand?
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 160
- Registriert: 31.12.04, 16:54
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Angestellter des Vereins in den gemeinnützigen Vorstand?
Warum sollte er nicht dürfen? Spricht erstmal nichts dagegen.
Grüße, Susanne
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 160
- Registriert: 31.12.04, 16:54
Re: Angestellter des Vereins in den gemeinnützigen Vorstand?
Danke für die Antwort.
Im Vorstand sind nur ehrenamtliche Mitglieder tätig. Das
weitere Mitglied würde m.E. vom Verein Gehalt erhalten und
somit nicht mehr ehrenamtlich tätig sein.
Im Vorstand sind nur ehrenamtliche Mitglieder tätig. Das
weitere Mitglied würde m.E. vom Verein Gehalt erhalten und
somit nicht mehr ehrenamtlich tätig sein.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Angestellter des Vereins in den gemeinnützigen Vorstand?
Das Mitglied erhält Gehalt aufgrund der Beschäftigung in der Einrichtung und nicht für die Eigenschaft als Vorstand.
Das stand ja bereits in Ihrem ersten Beitrag und ändert nichts an meiner Meinung, dass das die Wahl in den Vorstand nicht ausschließt.
Befürchten Sie einen Interessenskonflikt und wenn ja, welchen?
Das stand ja bereits in Ihrem ersten Beitrag und ändert nichts an meiner Meinung, dass das die Wahl in den Vorstand nicht ausschließt.
Befürchten Sie einen Interessenskonflikt und wenn ja, welchen?
Grüße, Susanne
Re: Angestellter des Vereins in den gemeinnützigen Vorstand?
Mal als Beispiel: ein Bischof erhält Gehalt von der Kirche, ist Vorstand der Diözese, muss aber immer auch Mitglied der Kirche sein.
Man könnte es allerdings per Satzungsregelung ausschließen. Oder eben einfach keine Hauptamtlichen in den Vorstand wählen, wenn man das getrennt haben möchte.
Man könnte es allerdings per Satzungsregelung ausschließen. Oder eben einfach keine Hauptamtlichen in den Vorstand wählen, wenn man das getrennt haben möchte.
-
- Letzte Themen