Versuchte KV - ab wann Versuch / Vorbereitung
Moderator: FDR-Team
Versuchte KV - ab wann Versuch / Vorbereitung
Hallo Leute,
bei verschiedenen Vergehen ist ja nach § 23 StGB der Versuch strafbar. Aber wo liegt die Grenze zwischen Vorbereitungsstadium und dem Rücktritt von dem Vergehen?
Nehmen wir mal ein Beispiel 1: T spuckt O an, verfehlt ihn jedoch. Dann ist es in der Regel eine versuchte KV.
Aber wie ist es hiermit, Beispiel 2: T und O arbeiten in einem Büro zusammen. T weiß, dass O jeden Tag aus einer Gemeinschafts-Kaffeemaschine Kaffee trinkt. T hat vor, in die Kanne zusätzlich zum Kaffee Urin einzufüllen. Also sammelt er diesen, als er vor der Kanne steht, füllt er den Urin ein. Dann überlegt er es sich anders, leert die Kanne aus, reinigt diese und kocht neuen Kaffee. T ist also von seiner Tat zurückgetreten.
Wie ist es in diesem Beispiel?
Beispiel 3: T möchte O einen Streich spielen. T erkundigt sich im Internet, mit welchem Klebstoff er eine Reißzwecke auf den Stuhl von O kleben kann. O bekommt mit, dass T diese Frage gestellt hat, sodass T die Tat nicht mehr ausführen kann. Ist dies bereits eine versuchte KV?
bei verschiedenen Vergehen ist ja nach § 23 StGB der Versuch strafbar. Aber wo liegt die Grenze zwischen Vorbereitungsstadium und dem Rücktritt von dem Vergehen?
Nehmen wir mal ein Beispiel 1: T spuckt O an, verfehlt ihn jedoch. Dann ist es in der Regel eine versuchte KV.
Aber wie ist es hiermit, Beispiel 2: T und O arbeiten in einem Büro zusammen. T weiß, dass O jeden Tag aus einer Gemeinschafts-Kaffeemaschine Kaffee trinkt. T hat vor, in die Kanne zusätzlich zum Kaffee Urin einzufüllen. Also sammelt er diesen, als er vor der Kanne steht, füllt er den Urin ein. Dann überlegt er es sich anders, leert die Kanne aus, reinigt diese und kocht neuen Kaffee. T ist also von seiner Tat zurückgetreten.
Wie ist es in diesem Beispiel?
Beispiel 3: T möchte O einen Streich spielen. T erkundigt sich im Internet, mit welchem Klebstoff er eine Reißzwecke auf den Stuhl von O kleben kann. O bekommt mit, dass T diese Frage gestellt hat, sodass T die Tat nicht mehr ausführen kann. Ist dies bereits eine versuchte KV?
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Re: Versuchte KV - ab wann Versuch / Vorbereitung
Bereits die Planung einer Körperverletzung, ganz gleich ob man hier von einer einfachen oder gefährlichen ausgehen wollte, gilt als Versuch und wäre daher strafbar. Die Recherchen sind der Planung der Tat zuzurechnen.
Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur
auf der Rückseite dieses Beitrags.
auf der Rückseite dieses Beitrags.
Re: Versuchte KV - ab wann Versuch / Vorbereitung
Woraus entnehmen Sie dies? Denn meines Wissens ist die Vorbereitung einer Straftat, die kein Verbrechen ist, straflos.Etienne777 hat geschrieben:Bereits die Planung einer Körperverletzung, ganz gleich ob man hier von einer einfachen oder gefährlichen ausgehen wollte, gilt als Versuch und wäre daher strafbar. Die Recherchen sind der Planung der Tat zuzurechnen.
Re: Versuchte KV - ab wann Versuch / Vorbereitung
Das ist falsch.Etienne777 hat geschrieben:Bereits die Planung einer Körperverletzung, ganz gleich ob man hier von einer einfachen oder gefährlichen ausgehen wollte, gilt als Versuch und wäre daher strafbar. Die Recherchen sind der Planung der Tat zuzurechnen.
§ 22 StGB - Versuch
Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
Da ist man bei der Planung grundsätzlich noch sehr weit von entfernt. Salopp ausgedrückt muss die Schwelle "Jetzt gehts los" für den Versuch überschritten werden, damit ein unmittelbar ansetzen vorliegt. Wenn es sich nur um Recherchen handelt, was man machen könnte ist, es erst recht nichts.
Wenn A den B zusammenschlagen will und sich dafür einen Baseballschläger kauft ist der Kauf des Baseballschlägers strafrechtlich gesehen gar nichts; je nachdem, wie konkret die Hinweise auf eine Umsetzung sind ist eine Sicherstellung nach Polizeirecht möglich, aber strafrechtlich gesehen ist es nichts.
Beispiel 1 könnte auch als versuchte KV laufen.
Beispiel 2 wäre ein strafbefreiender Rücktritt.
Beispiel 3 ist keine versuchte KV, wenn T lediglich recherchiert, welcher Klebstoff sich für so etwas eignet.
Re: Versuchte KV - ab wann Versuch / Vorbereitung
fast...Denn meines Wissens ist die Vorbereitung einer Straftat, die kein Verbrechen ist, straflos.
die Vorbereitung ist nur dann strafbar, wenn es ausdrücklich im Gesetz steht. (Vorbereitung eines Angriffskrieges)
Ansonsten ist das noch nicht strafbewährt, wenn nicht andere Gesetze verletzt werden.
Wenn ich mir also ein Messer kaufe, um A zu töten, ist das noch schadlos möglich.
Wenn ich mir eine Pistole besorge, ist nur derVerstoß gegen das Waffengesetz strafbar - unabhängig, was ich mit der Waffe vorhatte.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Re: Versuchte KV - ab wann Versuch / Vorbereitung
Mittlerweile muss man schon sagen: Es kommt auf das Messer an. Der Besitz oder das Führen vieler Messer, besonder solche, die dazu geeignet sind, jemand zu töten, ist schon illegal.hawethie hat geschrieben: Wenn ich mir also ein Messer kaufe, um A zu töten, ist das noch schadlos möglich.
Das Anspucken ist per se keine KV.
Re: Versuchte KV - ab wann Versuch / Vorbereitung
Mit die besten Messer, um Menschen zu verletzen bzw. zu töten, sind Küchenmesser; scharf mit einer dünnen Klinge, die problemlos tief eindringt (und auch vergleichsweise leicht zu schärfen). Ist die Klinge <= 12 cm, darf so ein Messer ohne Einschränkung geführt werden (Messer-/Waffenverbotszonen uä mal ausgenommen), da es rechtlich gesehen ein Werkzeug ist. Und dann gibt es Messer, die man zwar grundsätzlich nicht führen darf, die zum töten aber wesentlich ungeeigneter sind.Pünktchen hat geschrieben:Mittlerweile muss man schon sagen: Es kommt auf das Messer an. Der Besitz oder das Führen vieler Messer, besonder solche, die dazu geeignet sind, jemand zu töten, ist schon illegal.
Darüber hinaus gibt es Messer, die man zwar besitzen, aber nur für bestimmte Zwecke führen darf, und Messer, die komplett verboten sind. Und es gibt Messer mit 18 cm langen Klingen, die Werkzeuge sind, und Messer mit 7 cm langen Klingen, die per Definition immer Waffen sind.
Strafrechtlich gesehen ist der Zweck, für den man sich ein Messer kauft, jedoch irrelevant.
Die Aussage trifft die Problematik also nicht wirklich.
Re: Versuchte KV - ab wann Versuch / Vorbereitung
..wie sind nur vor dem Internetzeialter Reißzwecken aud Stühle gekommen... jaja die guten alten Zeiten...
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