Was aber zu sehen ist, ob der Vordermann bereits beschleunigt hat, als der Hintermann noch nicht überholt hat oder erst später.Tastenspitz hat geschrieben:Wenn (wenn) ein Richter sich das Video ansehen sollte, wird er zu Geschwindigkeiten und Beschleunigungen, die außerhalb des Erfassungsbereiches (seitlich) stattfinden, kaum Urteilen werden.
Es ist zwar richtig, dass der Vordermann in dem zweispurigen Bereich der Landstraße schneller fahre wollte, dann hätte er das aber direkt hinter dem Übergang von ein- zum zweispurigen Bereich gemacht. Wenn dann der Hintermann einen Überholvorgang gestartet hätte, wäre das selten dämlich.
Die zweite Variante ist, dass der Vordermann nicht nach dem Übergang vom ein- in den zweispurigen Bereich beschleunigt und daher der Hintermann zum Überholen angesetzt hat. Das wäre aber nicht StVO konform gewesen. Dennoch hätte der Überholer sofort, als er erkannte, dass der andere beschleunigt, so reagieren müssen, dass es nicht zu einer kritischen Situation kommt. Halten wir mal drauf, der andere wird mich schon reinlassen, war definitiv falsch.
Egal, ich denke aber schon, dass auf dem Video zu erkennen ist, ob Variante 1 oder 2 zutrifft.
Gruß
Uwe