Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Moderator: FDR-Team

Jeyjey
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 82
Registriert: 11.12.07, 16:08

Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von Jeyjey »

Hallo,

allgemein gesagt ist ab einer BAK von 1,6 ist eine MPU zwingend.
Wenn jemand aber weniger als 1,6 hat und das auch seine erste Alkohol-Tat war, er nicht in der Probezeit ist, bislang keine Sperre gehabt hat, kein Unfall und keine Schäden usw usf...
Kann dann trotzdem eine MPU bei 1,3 auferlegt werden, wenn bzgl. der Trunkenheitsfahrt Vorsatz unterstellt wird? Wie wahrscheinlich wäre das ?
Und um wie viel Monate verlängert sich die Sperrfrist ungefähr im konkreten Fall mit den soeben genannten Faktoren, wenn Vorsatz statt Fahrlässigkeit unterstellt wird?

Und kann überhaupt allein aufgrund der Tatsache, dass demjenigen 4 Stunden vor der Trunkenheitsfahrt die Autoschlüssel von der Polizei sichergestellt wurden, Vorsatz bei Fahrtantritt unterstellt werden? Sichergestellt wurde der Schlüssel präventiv, weil derjenige mit einem Bier an seinem Auto gesehen wurde.
Seinen Autoschlüssel hat er mit Hilfe eines zufälligen Passanten 4 Stunden nach der Sicherstellung abgeholt...
Derjenige hat sich dann (irrtümlich) für fahrsicher gehalten. Zudem seien auch Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien festgestellt worden sein, da derjenige eine solche Menge Alkohol eben nicht gewohnt war. Er dachte, er habe die Menge Alkohol schon abgebaut, schließlich seien mehr als 4 Stunden vergangen nach Trinkende und nach der Sicherstellung hat er auch nichts mehr getrunken. Derjenige hat fahrlässig angenommen, dass die getrunkene Menge bereits nach 4h schon abgebaut worden wäre.
Die besagte Person hat den Atemtest verweigert, die anschließende Blutentnahme ergab nun 1,3.
Zur Trinkmenge und zum Verlauf des Abends hat sich derjenige nicht geäußert.

Wie stehen nun die Chancen bzgl. Vorsatz oder Fahrlässigkeit und damit einhergehend die Frage nach der MPU?

Mfg
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von SusanneBerlin »

Derjenige sollte unbedingt bei der Vernehmung aussagen, dass er sich mit 1,3 Promille im Blut für nüchtern und fahrtüchtig hielt und nur aus Versehen, nicht absichtlich die Promillegrenze überschritten hat. Da wär ich sehr dafür.
Grüße, Susanne
Jeyjey
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 82
Registriert: 11.12.07, 16:08

Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von Jeyjey »

SusanneBerlin hat geschrieben:Derjenige sollte unbedingt bei der Vernehmung aussagen, dass er sich mit 1,3 Promille im Blut für nüchtern und fahrtüchtig hielt und nur aus Versehen, nicht absichtlich die Promillegrenze überschritten hat. Da wär ich sehr dafür.
Laut Ihrer Aussage wäre ja quasi jede Trunkenheitsfahrt mit 1,3 Promille eine vorsätzlich begangene.
Oder jede Trunkenheitsfahrt in einem bestimmten Promillebereich (zb 1,1 - 2) vorsätzlich.
Dem ist aber definitiv nicht so.

Am Handgelenk ist übrigens auch kein Blutalkohol-Mess-Gerät eingepflanzt, was im Minutentakt den zu Grunde liegenden BAK Wert mit LED Lichtern anzeigt und anhand dessen derjenige hätte erkennen müssen, wann welche Promillegrenze denn überschritten wurde.

Daher bleiben wir doch bitte sachlich beim Thema.
Danke.
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von SusanneBerlin »

Jeyjey hat geschrieben:Am Handgelenk ist übrigens auch kein Blutalkohol-Mess-Gerät eingepflanzt, was im Minutentakt den zu Grunde liegenden BAK Wert mit LED Lichtern anzeigt und anhand dessen derjenige hätte erkennen müssen, wann welche Promillegrenze denn überschritten wurde.
Nicht?
Grüße, Susanne
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30186
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von ktown »

Jeyjey hat geschrieben:Am Handgelenk ist übrigens auch kein Blutalkohol-Mess-Gerät eingepflanzt, was im Minutentakt den zu Grunde liegenden BAK Wert mit LED Lichtern anzeigt und anhand dessen derjenige hätte erkennen müssen, wann welche Promillegrenze denn überschritten wurde.
Üblicherweise sagt man, dass nur Personen die einen regelmäßigen Alkoholkonsum verarbeiten müssen, solche Promillewerte nicht merken. Wenn man also zu diesem Personenkreis nicht gehört, dann liegt der Verdacht eines Vorsatzes schon recht nahe.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von SusanneBerlin »

ktown hat geschrieben:
Jeyjey hat geschrieben:Am Handgelenk ist übrigens auch kein Blutalkohol-Mess-Gerät eingepflanzt, was im Minutentakt den zu Grunde liegenden BAK Wert mit LED Lichtern anzeigt und anhand dessen derjenige hätte erkennen müssen, wann welche Promillegrenze denn überschritten wurde.
Üblicherweise sagt man, dass nur Personen die einen regelmäßigen Alkoholkonsum verarbeiten müssen, solche Promillewerte nicht merken. Wenn man also zu diesem Personenkreis nicht gehört, dann liegt der Verdacht eines Vorsatzes schon recht nahe.
Einen Vorsatz hatte der jemand in diesem Fall gerade nicht. Er fuhr nur versehentlich (unwissend) unter Alkoholeinfluss, weil er davon ausging, der Alkohol hat den Körper bereits verlassen. :wink:
Grüße, Susanne
WHKD2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1295
Registriert: 29.06.13, 19:52

Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von WHKD2000 »

Jeyjey hat geschrieben: Sichergestellt wurde der Schlüssel präventiv, weil derjenige mit einem Bier an seinem Auto gesehen wurde.
Das war dann definitiv Bier Nr.2 oder 3.

Seinen Autoschlüssel hat er mit Hilfe eines zufälligen Passanten 4 Stunden nach der Sicherstellung abgeholt...
Der hat sich als Fahrer ausgegeben,oder wie lief das ab?

Zudem seien auch Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien festgestellt worden sein, da derjenige eine solche Menge Alkohol eben nicht gewohnt war. Er dachte, er habe die Menge Alkohol schon abgebaut, schließlich seien mehr als 4 Stunden vergangen nach Trinkende und nach der Sicherstellung hat er auch nichts mehr getrunken. Derjenige hat fahrlässig angenommen, dass die getrunkene Menge bereits nach 4h schon abgebaut worden wäre.
Wie soll das gehen; durch Verdampfen?

Die besagte Person hat den Atemtest verweigert, die anschließende Blutentnahme ergab nun 1,3.
:shock: :shock: :shock: farbiger Text von mir und die AW auf die Frage lautet Vorsatz
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24504
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von FM »

Demnach wäre also jede Trunkenheitsfahrt fahrlässig, wenn nicht unmittelbar vorher eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hatte?

Und hier kommt noch dazu: er wurde durch die Polizei auf das Problem hingewiesen und hat extra einen Strohmann beauftragt, den Kfz-Schlüssel wieder abzuholen. Da kann er auch gleich notariell beglaubigt erklären, dass er besoffen fahren will.
fodeure
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3106
Registriert: 06.06.10, 20:51

Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von fodeure »

Jeyjey hat geschrieben:Wie stehen nun die Chancen bzgl. Vorsatz oder Fahrlässigkeit und damit einhergehend die Frage nach der MPU?
Über Vorsatz oder Fahrlässigkeit muß man sich hier keine Gedanken machen. Eine MPU ist im vorliegenden Fall nicht zulässig.
winterspaziergang

Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von winterspaziergang »

Jeyjey hat geschrieben: Derjenige hat sich dann (irrtümlich) für fahrsicher gehalten. Zudem seien auch Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien festgestellt worden sein, da derjenige eine solche Menge Alkohol eben nicht gewohnt war. Er dachte, er habe die Menge Alkohol schon abgebaut, schließlich seien mehr als 4 Stunden vergangen nach Trinkende und nach der Sicherstellung hat er auch nichts mehr getrunken.
Das widerspricht sich und ist unglaubwürdig.
Jeyjey hat geschrieben:Derjenige hat fahrlässig angenommen, dass die getrunkene Menge bereits nach 4h schon abgebaut worden wäre.
Vermutlich hat er sich selbst überschätzt und die offenbar vorhandenen und damit merkbaren Ausfallerscheinungen einfach ignoriert, was nicht nur dem Alkoholpegel, sondern der grundsätzlichen Einstellung zuzuschreiben ist
Jeyjey hat geschrieben:Die besagte Person hat den Atemtest verweigert, die anschließende Blutentnahme ergab nun 1,3.
Man merkt Ausfallerscheinungen, weil man die Menge nicht gewohnt ist, nimmt an, dass der Alkohol längst hinreichend abgebaut ist, aber verweigert den Atemtest. :christmas :ostern: Damit bestätigt sich o.g.
Jeyjey hat geschrieben:Am Handgelenk ist übrigens auch kein Blutalkohol-Mess-Gerät eingepflanzt, was im Minutentakt den zu Grunde liegenden BAK Wert mit LED Lichtern anzeigt und anhand dessen derjenige hätte erkennen müssen, wann welche Promillegrenze denn überschritten wurde.

Daher bleiben wir doch bitte sachlich beim Thema.
Sachlich beim Thema weist der fiktive Trunkenheitsfahrer leider auf wenig Einsicht hin. Man benötigt keinen implantiertes Blutalkohol-Mess-Gerät, um die Entscheidung zu treffen, nach reichlich Alkoholkonsum, die man nicht gewohnt ist und noch vorhandenen Ausfallerscheinungen, das Auto stehen zu lassen.
Der Betreffende hatte seinen Wagen auch nicht vor der Tür stehen und ist im Affekt eingestiegen, sondern hat
mit Hilfe eines zufälligen Passanten 4 Stunden nach der Sicherstellung ...
den Schlüssel abgeholt.
oder anders
FM hat geschrieben:Und hier kommt noch dazu: er wurde durch die Polizei auf das Problem hingewiesen und hat extra einen Strohmann beauftragt, den Kfz-Schlüssel wieder abzuholen. Da kann er auch gleich notariell beglaubigt erklären, dass er besoffen fahren will.
Wie stehen nun die Chancen bzgl. Vorsatz oder Fahrlässigkeit und damit einhergehend die Frage nach der MPU?
offenbar schlecht :cry:
Deputy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3517
Registriert: 18.07.11, 23:30

Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von Deputy »

SusanneBerlin hat geschrieben:Einen Vorsatz hatte der jemand in diesem Fall gerade nicht. Er fuhr nur versehentlich (unwissend) unter Alkoholeinfluss, weil er davon ausging, der Alkohol hat den Körper bereits verlassen. :wink:
Wer 1,3 0/00 intus hat und das nicht merkt bzw. denkt er ist nüchtern ist ein ziemlich gut trainierter Alkoholiker.
fodeure hat geschrieben:Über Vorsatz oder Fahrlässigkeit muß man sich hier keine Gedanken machen. Eine MPU ist im vorliegenden Fall nicht zulässig.
Aber ggfls. eine ärztliche Untersuchung, um eine Alkoholabhängigkeit zu überprüfen.

Wenn man 1,3 0/00 nicht bemerkt liegt eine Alkoholabhängigkeit bzw. bei dem vorliegenden Sachverhalt ein Alkoholmissbrauch im Sinne der FeV nahe. Bestätigt sich dies, dann liegt keine Eignung zum Führen eines Kfz vor und die FE ist erst mal weg.
Jeyjey
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 82
Registriert: 11.12.07, 16:08

Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von Jeyjey »

Deputy hat geschrieben:Wenn man 1,3 0/00 nicht bemerkt liegt eine Alkoholabhängigkeit bzw. bei dem vorliegenden Sachverhalt ein Alkoholmissbrauch im Sinne der FeV nahe. Bestätigt sich dies, dann liegt keine Eignung zum Führen eines Kfz vor und die FE ist erst mal weg.
Die Fahrerlaubnis wird bei § 316 StGB doch ohnehin entzogen ?!
Führerscheinentzug mit einer Sperrfrist zur Neuerteilung.
Deputy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3517
Registriert: 18.07.11, 23:30

Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von Deputy »

Ja, und zwar nach § 69 StGB.

Wenn zum Zeitpunkt der Trunkenheitsfahrt jedoch eine Alkoholabhängigkeit oder eine Alkoholmissbrauch vorliegen, dann muss noch belegt werden, dass das nicht mehr vorliegt, bevor man die FE neu machen kann - und zwar unabhängig von der Sperrfrist.

War blöd ausgedrückt.
Jeyjey
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 82
Registriert: 11.12.07, 16:08

Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von Jeyjey »

Deputy hat geschrieben:Ja, und zwar nach § 69 StGB.

Wenn zum Zeitpunkt der Trunkenheitsfahrt jedoch eine Alkoholabhängigkeit oder eine Alkoholmissbrauch vorliegen, dann muss noch belegt werden, dass das nicht mehr vorliegt, bevor man die FE neu machen kann - und zwar unabhängig von der Sperrfrist.

War blöd ausgedrückt.
Gut, das muss man dann sehen... A hatte im vorliegenden Fall bei 1,3 Promille ja auch Ausfallerscheinungen, ist Schlangenlinien gefahren etc., was eben eher darauf hindeutet, dass keine Alkoholabhängigkeit vorliegt.

Mir ging es jedoch primär um die MPU... da diese zwingend ab 1,6 vorgeschrieben ist (oder knapp an 1,6), es die Ersttat war, zuvor keine Sperre vorgelegen hat, lediglich 1 Pünktchen in Flensburg, kein Unfall oder Personenschaden, kann man - unabhängig von der Frage ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit - ja wohl davon ausgehen, dass bei 1,3 in diesem Fall keine MPU angeordnet wird. Korrekt?
Deputy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3517
Registriert: 18.07.11, 23:30

Re: Trunkenheitsfahrt - MPU nur bei Vorsatz?

Beitrag von Deputy »

Es bringt ihn aber nicht weiter, wenn es zwar keine MPU gibt, jedoch ein Alkoholmissbrauch festgestellt wird; der liegt hier der Beschreibung nach sehr deutlich vor.

Damit ist die Eignung zum Führen eines Kfz nicht gegeben - MPU hin oder her.
Gesperrt Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen